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...aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren und mir ein Beispiel für notwendigeBR-Arbeit geben, bei der der BR gar nicht involviert ist.
Neben dem Ohr an der Belegschaft und dem Auskunft geben bzw Informationen von oder für Kolleg:innen einholen und ggf auch Beraten von Kolleg:innen kann das inhaltliche Vorbereiten auf und Nachbereiten von Sitzungen ebenfalls dazugehören.
Aber, wie gesagt, es ist nicht Aufgabe des BR, einzelne BRM zu beobachten, zu beurteilen oder gar zu schurigeln.
Was da helfen könnte ist eine klar geregelte Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums (möglichst mittels GO).
Auch hat es nichts mit "Überwachung" zu tun, dass BRM selbstverständlich in den Sitzungen von der BR-Arbeit berichten, die sie seit der letzten Sitzung geleistet haben.
Und es ist auch keine Kritik, sondern ein wichtiger Hinweis, wenn man einem BRM mal mitteilt: "Du, die BR-Arbeit für die Du Dich da gestern ne Stunde freigestellt hast, ist lt. unserer GO eigentlich Aufgabe des Freigestellten. Wenn der AG hier blöd werden will, hat er da durchaus eine Grundlage die Notwendigkeit dieser BR-Arbeit von Dir anzuzweifeln."
Ich glaube kaum das man mit einer Geschäftsordnung für die Freigestellten Arbeit definiert und das den nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern "weg nehmen kann". Das dürfte keiner rechtlichen Überprüfung stand halten.
Die Entscheidung welches Betriebsratsmitglied man als Mitarbeiter kontaktiert ist eine Entscheidung des Mitarbeiters.
...aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren und mir ein Beispiel für notwendigeBR-Arbeit geben, bei der der BR gar nicht involviert ist.
Dem den schon diskutierten Punkten fällt mir da doch noch ein regelmässige Kontrolle der Drucker/Kopierer und was das so alles rumliegt. Man könnte da ja schon das ein oder andere interessante finden. Vor allem so rechtzeitig das man sich da drauf vorbereitet wenn das dann mal aus dem eigenen Drucker kommt.
Natürlich berichte ich gelegentlich in der Sitzung darüber, aber ohne Namen und eher allgemein. Oft kann man ja das Fass an einer anderen Stelle anzapfen.
...und das ist genau dass was ich erwarte, nicht mehr. (Aber auch nicht weniger!).
Was mir hier als Kirsche auf der Sahne noch fehlt: BR Arbeit geht vor Erwerbsarbeit. Das vergessen vor allem Chefs ganz gerne mal!
Bei einer 8 stündigen Sitzung in der Woche halte ich 12 Stunden für BR Tätigkeit nicht für übertrieben.
Speziell, wenn man sich zu den Beschlüssen die entsprechenden Paragraphen aus dem BetrVG herauspickt, um die Rechtstreue zu gewährleisten. Und wenn man neu im Amt ist, nimmt so was etwas mehr Zeit in Anspruch als bei alten Hasen.
Und ich halte auch nichts davon, den alten Hasen zu folgen nach dem Prinzip "Wenn der das sagt, dann wirds schon passen", sondern jedes BRM sollte sattelfest im BetrVG und den Arbeitsgesetzen sein.
Wenn z.B. der BR eine Einstellung ablehnt, dann muss die Einstellungsverweigerung auch mit einem Paragraphen unterfüttert sein. Und die sollte man kennen. Denn "Den neuen stellen wir nicht, weil mein Lieblingskollege die Stelle haben will" ist kein Verweigerungsgrund und würde vor Gericht niemals stand halten.
Fazit: Natürlich sind Kollegen die sich auf Kraft ihrer Wassersuppe wahllos frei stellen um sich einen Lenz zu machen nicht schön. Aber bei 12 Wochenstunden und 8 stündiger Sitzung halte ich die Vollfreistellung für mehr als gerechtfertigt. Vor allem bei einem neuen BRM. Wenn die Routine mal kommt, kann man das noch mal neu bewerten. Aber zu einem anderen Ergebnis käme ich dann sicher auch nicht, denn mit mehr Erfahrung übernimmt man auch mehr Verantwortung.
Fazit zum Fazit: Der Chef sollte einen Stellenaushang machen, um die Abwesenheit der Kollegin zu kompensieren.