Liebe Spezialisten,
als neu gewählte Betriebsrätin bin ich von einer schwerbehinderten Kollegin angesprochen worden auf folgenden Sachverhalt:
- sie war bei Einstellung transparent was ihre Schwerbehinderung (aktuell 90%, Aufstockung auf 100% ist beantragt) angeht
- sie hat bei Einstellung die mündliche Zusage vom Arbeitsgeber bekommen, dass eine flexible Gestaltung des Arbeitsortes und damit tageweises Arbeiten vom Homeoffice aus, möglich sei (Einstellung erfolgte in Zeiten von Corona, da entsprach das eh der Realität bei fast allen Mitarbeitern)
Im Zuge eines gescheiterte BV zum Thema Mobiles Arbeiten, wurde nun vom Arbeitgeber verlangt, dass alle Mitarbeiter seit Anfang Juni an ihren "vertraglich vereinbarten Arbeitsort" zurückzukehren haben. Das bedeutet, dass die betroffene Mitarbeiterin an Tagen, an denen es ihr schlecht geht, an sich nicht mehr von zuhause arbeiten "darf".
Nun beruft sich die betroffene Kollegin auf die leider nur mündlich getroffene Zusage und erhält nach zunächst wohlwollender Aussage ("Wir finden eine Lösung") nun doch eine Absage.
Laut Arbeitgeber soll sie sich an Tagen, an denen sie nicht im Büro arbeiten kann, von ihrem Arzt krank schreiben lassen und ab Tag 1 (!!!) auch ein entsprechendes Attest vorlegen - welches sie von ihrem Arzt nicht erhält, da sie nicht "krank", sondern nur im Rahmen ihrer Schwerbehinderung eingeschränkt ist.
Unsere Vermutung ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der "schwebenden" Thematik hier keinen Präzedenzfall schaffen möchte, wir finden das Verhalten dennoch fragwürdig, vor allem das Vorlegen eines Attestes ab dem 1. Tag, welches die Kollegin gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligt (zulässig?)
Gibt es in dieser Gruppe Erfahrungen mit "Sonderrechten für Mobiles Arbeiten" für schwerbehinderte Kollegen? In wie weit fällt das unter den Punkt "leidensgerechter Arbeitsplatz"? Die Kollegen ist an schlechten Tagen von Zuhause aus durchaus einsetzfähig.
Vielen Dank
Monika