Sonderrecht Mobiles Arbeiten für Schwerbehinderte Kollegin

  • Liebe Spezialisten,


    als neu gewählte Betriebsrätin bin ich von einer schwerbehinderten Kollegin angesprochen worden auf folgenden Sachverhalt:

    - sie war bei Einstellung transparent was ihre Schwerbehinderung (aktuell 90%, Aufstockung auf 100% ist beantragt) angeht

    - sie hat bei Einstellung die mündliche Zusage vom Arbeitsgeber bekommen, dass eine flexible Gestaltung des Arbeitsortes und damit tageweises Arbeiten vom Homeoffice aus, möglich sei (Einstellung erfolgte in Zeiten von Corona, da entsprach das eh der Realität bei fast allen Mitarbeitern)


    Im Zuge eines gescheiterte BV zum Thema Mobiles Arbeiten, wurde nun vom Arbeitgeber verlangt, dass alle Mitarbeiter seit Anfang Juni an ihren "vertraglich vereinbarten Arbeitsort" zurückzukehren haben. Das bedeutet, dass die betroffene Mitarbeiterin an Tagen, an denen es ihr schlecht geht, an sich nicht mehr von zuhause arbeiten "darf".


    Nun beruft sich die betroffene Kollegin auf die leider nur mündlich getroffene Zusage und erhält nach zunächst wohlwollender Aussage ("Wir finden eine Lösung") nun doch eine Absage.

    Laut Arbeitgeber soll sie sich an Tagen, an denen sie nicht im Büro arbeiten kann, von ihrem Arzt krank schreiben lassen und ab Tag 1 (!!!) auch ein entsprechendes Attest vorlegen - welches sie von ihrem Arzt nicht erhält, da sie nicht "krank", sondern nur im Rahmen ihrer Schwerbehinderung eingeschränkt ist.


    Unsere Vermutung ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der "schwebenden" Thematik hier keinen Präzedenzfall schaffen möchte, wir finden das Verhalten dennoch fragwürdig, vor allem das Vorlegen eines Attestes ab dem 1. Tag, welches die Kollegin gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligt (zulässig?)


    Gibt es in dieser Gruppe Erfahrungen mit "Sonderrechten für Mobiles Arbeiten" für schwerbehinderte Kollegen? In wie weit fällt das unter den Punkt "leidensgerechter Arbeitsplatz"? Die Kollegen ist an schlechten Tagen von Zuhause aus durchaus einsetzfähig.


    Vielen Dank


    Monika

  • welches sie von ihrem Arzt nicht erhält, da sie nicht "krank", sondern nur im Rahmen ihrer Schwerbehinderung eingeschränkt ist.

    Was ja auch nicht bedindgung ist um AU zu sein. Oder andrs gesagt nicht jeder Kranke ist auch AU.

    Es gibt also Tage an der Sie zur Arbeitsstelle kommen kann und Tage da geht es nicht. Das nennt sich dann AU.

    Ihr könntet aber auch die GBU des Arbneitsplatzes der Kollegin anpassen. Und wenn die GBU als ergebniss hat.,zu Hause ist Gesundheitlich angebrachter, könnte der Kollegin geholfen werden. Als unterstützung wäre die einschaltung des Integrationsamtes der richtige Partner.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo,


    es zeigt mal wieder, daß auch BR-Mitglieder in Schwerbehindertenrecht geschult sein sollten - insbesondere, aber nicht nur dann, wenn es keine SBV gibt.


    Schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte haben ggü. ihrem AG in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung und -organisation besondere, einklagbare Rechte gem. § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX:

    § 164 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Dies kann auch ein Recht auf HO einschließen, wenn es aus behinderungsbedingten Gründen notwendig ist. Ggfs. muß dies der/die Betriebsarzt/-ärztin beurteilen.


    Und wenn der AG trotz Verweis auf die Gesetzeslage weiter rumzickt, sollten die betroffene Beschäftigte und auch der BR in auf seine gesetzliche Pflicht zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX hinweisen:

    § 167 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

  • Vielen Dank - genau weil ich neu im Amt bin und mir das Wissen diesbezüglich (noch) fehlt, habe ich hier um eine Einschätzung und erste Hinweise gebeten.

    Vielen Dank schon mal, ich werde das Thema heute mit ins Gremium nehmen und dann arbeiten wir uns in die Thematik ein.


    Monika


    Ein kurzes Update, falls es interessiert: der Kollegin wurde vorgestern eine flexible und für sie passende, vertragliche Sonderregelung vorgelegt. Das Thema ist für uns als BR damit erstmal "vom Tisch".

    Einmal editiert, zuletzt von Monika Betriebsrat () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Monika Betriebsrat mit diesem Beitrag zusammengefügt.