Versetzung

  • Hallo zusammen!

    Ich benötige einmal Euer Wissen.

    Folgender Fall

    Vor 14 jahren gab es eine Umstrukturierung, die Motnage Abteilung wurde aufglöst. Werdegang alles sauer verlaufen

    Die Damen haben einen neuen AV bekommen über Maschinenbediener, sind aber seit dem ersten Tag der Versetzung nicht an der Maschine, sondern in der Nacharbeit tätig.

    Nun möchte unser AG nach 14 Jahre, dass die "alten " AV geändert werden und bittet um eine offitielle Versetzung der Damen. Also laut Vertrag von Maschinenbediener zur Nacharbeit.

    Wir haben dem nicht zugestimmt, da wir befürchten, dass die Nacharbeit auf langer Sicht fremd vergeben wird. Somit wäre die Arbeitsplätze dann überflüssig

    Wir haben dem ganzen nicht zugestimmt. Heute kommt eine neue Anhörung rein, dass man mit den Damen gesprochen habe und diese mit der Versetzung einverstanden sind.

    Wie geht man mit so einer Situation um?

    Wenn jemand 14 Jahre lange bereits seine Arbeit in der Nacharbeit verrichtet hat, ist es dann nicht bereits schon betriebliche Übung?

  • Nun möchte unser AG nach 14 Jahre, dass die "alten " AV geändert werden und bittet um eine offitielle Versetzung der Damen. Also laut Vertrag von Maschinenbediener zur Nacharbeit.

    Durch die lange freiwillige Ausübung der Tätigkeit ist diese Bestandteil des AV geworden.

    Wie geht man mit so einer Situation um?

    Die Freiwilligkeit der Kolleginnen zur Versetzung spielt für Euch nur eine untergeordnete rolle. Ihr solltet aber wissen das der AG euch gar nicht anhören muss. Scheinbar weiß er das aber selber nicht. Oder er möchte durch die Änderung die Tätigkeit der Maschinenbediener raus haben. das geht aber nicht durch eine Versetzung sondern nur mit einer Änderungskündigung, bei der Ihr dann raus seid.

    Wenn jemand 14 Jahre lange bereits seine Arbeit in der Nacharbeit verrichtet hat, ist es dann nicht bereits schon betriebliche Übung?

    Wie gesagt nicht betriebliche Übung sondern teil des AV geworden.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • erco

    Wieso ist man bei einer Änderungskündigung raus?


    Juddel


    Wie viele betrifft es denn, wie sehen die Stellenbeschreibungen aus und wie sieht die Personalplanung aus.

    Redet mit den Betroffenen, wie ihnen der Sachverhalt geschildert wurde.

    Vorgesetzter: wir wollen dich auf die Nacharbeitsposition versetzen, machst du ja auch schon, bleibt dann alles beim Alten, ist nur eine Formalie aber wenn du nicht willst, dann muss ich dich in Zukunft auch dort und dort einsetzen. Da gibt es plötzlich ganz viele Freiwillige.

  • Hallo Juddel ,


    das eine ist der individualrechtliche Aspekt bei der Änderung des Titels im Arbeitsvertrag, denn erstmal ändert sich ja "nur" der titel, die Arbeit an sich ändert sich ja nicht, da so wie du geschrieben hast machen die MA diese Tätigkeit ja schon seit 14 Jahren und die reine Titeländerung ist aus meiner Sicht kein Mitbestimmungspflichtiger Vorgang.

    Aber wenn an dem Titel auch eine gewisse Einstufung ins Lohngefüge gegeben ist, dann habndelt es sich um eine Umgruppierung und diese wäre Mitbestimmungspflichtig.


    Da du aber den Verdacht geäußert hast dass es bei euch zu einer Umstruckturierung/Auslagerung kommen könnte, besteht für mich der Verdacht dass der AG mit dieser Änderung des AV die Sozialauswahl beeinflussen will. Nachbearbeiter/Maschinenbediener sind nicht vergleichbar.

    Das Problem bei der Anhörung ist aber dass du mit einem Verdacht als Begründung für eine Ablehnung nicht weit kommst.


    Nun kommt es auf eure Betriebskenntnis an wie ihr begründet dass die MA aus der Nachbearbeitung doch auch Maschinenbediener sind, denn nur weil sie nicht in der Produktion die Maschinen bedienen heißt dass ja noch nicht dass sie keine Maschinen bedienen, nur halt vielleicht andere Maschinen.


    Da der AG euch anhört ist es auch erstmal unerheblich ob er das müßte (Titeländerung/Versetzung/Umgruppierung etc.), ihr reagiert auf die Anhörung so wie ihr das wollt. Und bei einem Wiederspruch kann er auch immer wieder neue Anhörungen schicken oder halt mit dem Wiederspruch vor Gericht ziehen und sich die Zustimmung dort ersetzen lassen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Moment amal, die Kolleginnen arbeiten also seit 14 Jahren in der Nacharbeit, und sie werden weiter in der Nacharbeit tätig sein? Aber dann liegt doch aktuell gar keine Versetzung vor, denn der Arbeitsbereich bleibt gleich.


    Was im AV steht, ist dafür unerheblich. U.U. hat sich der durch konkludentes Handeln geändert, aber bzgl der Versetzung ist das egal.


    Die Kolleginnen unterschreiben nun den neuen AV, oder sie lassen es - zwingen kann sie niemand.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • erco

    Man nicht, aber ihr als BR. Das unterliegt nicht eurer Zustimmung.

    Stimmt, wir müssen nicht zustimmen, aber zur Änderungskündigung müssen wir angehört werden

    BAG , Urteil vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 945/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 1594/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 54 Ca 21541/06; )
    Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen. Dabei muss er nur die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben. Das gilt auch für das Erfordernis einer sozialen Auswahl.


    BAG: Betriebsratsanhörung bei Änderungskündigung:
    BAG , Urteil  vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 945/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 1594/07; ) (Vorinstanz: ArbG…
    betriebs-berater.ruw.de

  • Man nicht, aber ihr als BR. Das unterliegt nicht eurer Zustimmung.

    Eine Änderungskündigung ist erst mal auch eine Kündigung.
    Bei einer Schwerbehinderten Person mit mehr als 6 Monaten Beschäftigungsdauer ist das das Integrationsamt mit im Boot. In den ersten 6 Monaten nur die SBV.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Fehlerbehebung Änderung in Änderungskundigung geändert.

  • Stimmt, wir müssen nicht zustimmen, aber zur Änderungskündigung müssen wir angehört werden.

    "Haben einen neuen AV bekommen" hört erst einmal nicht nach einer Änderungskündigung an, sondern nach einem Angebot. Einigen sich die AV-Parteien darauf, hat der BR nichts zu kamellen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    da eine Änderungskündigung denselben Rechtsvorschriften unterliegt wie eine Beendigungskündigung und somit für einen AG genauso aufwendig und risikobehaftet ist, versuchen viele AG, dies durch eine "einvernehmliche Änderung" zu umgehen.


    Ihr sollte Eure betroffenen Beschäftigten dringend darüber aufklären - insbesondere dann, wenn durch die Änderung auch eine Herabgruppierung drohen könnte.

  • Wobei hier nach den Schilderungen lediglich das im AV vereinbart werden soll, was seit 14 Jahren im Arbeitsverhältnis gelebt wird.


    Dass der AG nach so langer Zeit auf diese Idee kommt, macht mich aber durchaus stutzig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)