Hallo,
wir sind ein Betrieb in dem theoretisch 2 Stützunterschriften reichen würden. Auf dem Wahlauschreiben hat der Wahlausschuss angegeben das 5 Unterschriften nötig sind. Nun ist es so, dass plötzlich jemand zur Wahl mit 2 statt 5 Stützunterschriften zugelassen wird, während ein anderer Bewerber nicht zugelassen wird, weil der Wahlvorschlag im falschen Briefkasten gelandet ist.
Ich selbst fände es allen anderen gegenüber unfair jemand mit 2 Stützunterschriften zuzulassen während andere sich womöglich nicht zur Wahl aufstellen können, weil sie z.B. nur 3 statt der 5 Stimmen bekommen haben.
Meine Frage: Ist das vom Wahlausschuss rechtlich überhaupt zulässig jemand mit 2 Unterschriften zuzulassen wenn 5 im Wahlaushang gefordert werden?
LG wolfi