Stützunterschriften Wahlvorschlag

  • Hallo,


    wir sind ein Betrieb in dem theoretisch 2 Stützunterschriften reichen würden. Auf dem Wahlauschreiben hat der Wahlausschuss angegeben das 5 Unterschriften nötig sind. Nun ist es so, dass plötzlich jemand zur Wahl mit 2 statt 5 Stützunterschriften zugelassen wird, während ein anderer Bewerber nicht zugelassen wird, weil der Wahlvorschlag im falschen Briefkasten gelandet ist.


    Ich selbst fände es allen anderen gegenüber unfair jemand mit 2 Stützunterschriften zuzulassen während andere sich womöglich nicht zur Wahl aufstellen können, weil sie z.B. nur 3 statt der 5 Stimmen bekommen haben.


    Meine Frage: Ist das vom Wahlausschuss rechtlich überhaupt zulässig jemand mit 2 Unterschriften zuzulassen wenn 5 im Wahlaushang gefordert werden?


    LG wolfi

  • Wenn das hier stimmt

    wir sind ein Betrieb in dem theoretisch 2 Stützunterschriften reichen würden

    was ich, mangels Kenntnis der genauen Umstände nicht verifizieren kann, hätte der WV gar nicht mehr Unterschriften verlangen dürfen. Dass er nun doch einen Kandidaten mit 2 Stützunterschriften zugelassen hat, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass er seinen Fehler gesehen hat und (verzweifelt) versucht ihn zu korrigieren.


    Allerdings hierdurch

    während ein anderer Bewerber nicht zugelassen wird, weil der Wahlvorschlag im falschen Briefkasten gelandet ist.

    wird das komplette Wahlverfahren ad absurdum geführt. (Jedenfalls wenn die Nicht-Zulassung auf der Anzahl der Stützunterschriften basiert und nicht auf einer evtl. Verfristung wegen des falschen Briefkastens.)


    Insofern ist das hier

    Ist das vom Wahlausschuss rechtlich überhaupt zulässig jemand mit 2 Unterschriften zuzulassen wenn 5 im Wahlaushang gefordert werden?

    ganz klar mit ja zu beantworten. Der Wahlvorstand darf keine höheren "Hürden" setzen, als das Gesetz es vorsieht. Wird auch nur ein Kandidat abgelehnt, weil er die willkürlich höher gesetzte Hürde "gerissen" hat, dürfte das, nach meinem Verständnis, die Wahl nicht nur anfechtbar, sondern sogar nichtig machen. (Vermutlich sogar ohne, dass ein Kandidat explizit abgelehnt wurde, einfach nur, weil nicht auszuschließen ist, dass sich nicht vielleicht mehr zu Wahl gestellt hätten, wenn die Zahl richtig angegeben worden wäre.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    wie bereits geschrieben dürfen die gesetzlichen Vorschriften zur Mindestzahl von Stützunterschriften nicht vom WV heraufgesetzt werden.

    Deswegen war die Zulassung des Wahlvorschlages mit zwei Unterschriften unumgänglich.


    Bei dem Wahlvorschlag, der

    im falschen Briefkasten gelandet

    war, kommt es schon auf die konkreten Einzelfallumstände an. Wenn der/die Einreicher*in einfach nur zu blöd war, trotz korrekter Ausschreibung den Vorschlag richtig zu adressieren bzw. einzuwerfen, dann liegt kein Mangel vor.

    War die Ausschreibung jedoch nicht korrekt bzw. ist der Vorschlag trotz korrekter Adresse durch Dritte falsch einsortiert worden, wird es problematisch.


    Ein noch viel größeres Problem tritt aber mE auf, wenn sich jemand meldet, der oder die behauptet, durch die überhöhte Zahl an Stützunterschriften von der Erstellung bzw. Einreichung eines Vorschlages abgehalten worden zu sein. Dann wäre mE die Wahl unrettbar fehlerhaft, wahrscheinlich sogar nichtig, da es sich bei den Stützunterschriften um eine zentrale Wahlvorschrift handelt.

  • Bei dem Wahlvorschlag, der

    war, kommt es schon auf die konkreten Einzelfallumstände an. Wenn der/die Einreicher*in einfach nur zu blöd war, trotz korrekter Ausschreibung den Vorschlag richtig zu adressieren bzw. einzuwerfen, dann liegt kein Mangel vor.

    War die Ausschreibung jedoch nicht korrekt bzw. ist der Vorschlag trotz korrekter Adresse durch Dritte falsch einsortiert worden, wird es problematisch.

    Wenn das mit dem falsch sortierten Brief/Hauspost nicht grundsätzlich vorsätzlich war und niemand von der Poststelle kandidiert oder im Wahlvorstand ist und man auch darüber keinen Vorsatz vortragen kann sehe ich das nicht als so kritisch an.
    Das Postweg Risiko liegt hier nach meinem Verständnis klar beim Versender (Listenfüher,....) Relevant ist für mich der nachweislich korrekte Zugang beim Wahlvorstand.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • [SPEKULATIUS]

    Ich war mir nicht sicher, ob der TE mit dem "falschen Briefkasten" nicht meinte, dass der eine seine Liste bei WVM A abgegeben hat und direkt ein "zu wenig Stützunterschriften - hier, kannst du wiederhaben" um die Ohren bekommen hat, während der andere das WVM B in die Hand gedrückt hat, der den Fehler bereits gesehen/verstanden hatte und deswegen den Wahlvorschlag akzeptiert hat.


    Und ja, mir ist völlig klar, dass es in beiden Fällen eines Beschlusses des WV gebraucht hätte, also keiner der beiden alleine irgendeine Entscheidung hätte treffen dürfen. Aber ich weiß auch, wie die Arbeit im WV realiter häufig abläuft...

    [/SPEKULATIUS]

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  • Danke für eure ausführliche Antwort.


    Zum Punkt Stützunterschriften: Da habe ich mich gerade mit dem BR der gleichzeitig Wahlvorstand ist in den Haaren, weil eben besagter Bewerberin, die scheinbar unbedingt in BR soll, nur mündlich mitgeteilt wurde das 2 Stimmen reichen. Am Wahlaushang steht auch heute noch, 1 Tag vor der Wahl, das 5 Stützunterschriften gefordert sind. All das passierte kurz vor Fristende der Wahlvorschläge.


    Zum Punkt Briefkasten: Auf den Wahlaushängen steht schon klar geschrieben in welchen Briefkasten der Wahlvorschlag landen soll. Das ist alles korrekt. Der Bewerber hat aber, warum auch immer, seinen Wahlvorschlag in den falschen Briefkasten eingeworfen. Und obwohl es der WV wusste hat er den Vorschlag nicht akzeptiert. Ich hätte eben dem Bewerber gerne die Chance gegeben sich dennoch im BR wählen zu lassen.


    Muss der Eingang des Wahlvorschlages eigentlich zwingend vom WV dem Bewerber bestätigt werden? Das ist bei uns nämlich nicht passiert. Habe echt ein bisschen Angst das zu viele Fehler passiert sein könnten und die Wahl angefochten werden könnte.

  • Mal vielleicht zum Suchen von weiteren Tretminen: :)

    Wie viele Wahlberechtigte hat der Betrieb? Wie viele Betriebsräte will der Wahlvorstand wählen lassen?
    Wer will welchen Bewerbern (m/w/d) was gutes tun und sie im Gremium sehen?
    Was ist von den Aussagen nur mündlich erfolgt und was schriftlich bzw. welche mündlichen Aussagen wurde dann schriftlich bestätigt?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • die scheinbar unbedingt in BR soll, nur mündlich mitgeteilt wurde das 2 Stimmen reichen. Am Wahlaushang steht auch heute noch, 1 Tag vor der Wahl, das 5 Stützunterschriften gefordert sind.

    Aua!



    Und obwohl es der WV wusste hat er den Vorschlag nicht akzeptiert.

    Wenn der WV auf den anderen Briefkasten keinen Zugriff hatte und dadurch der Vorschlag erst verspätet beim WV angekommen ist, hatte der WV hier gar keine Handlungsoptionen...



    Muss der Eingang des Wahlvorschlages eigentlich zwingend vom WV dem Bewerber bestätigt werden?

    Gem.§ 7 der Wahlordnung durchaus. Allerdings wird die fehlende Bestätigung vermutlich nicht ausreichen die Wahl anzufechten, wenn durch Zeugen belegt werden kann, dass der Vorschlag rechtzeitig zugegangen ist.


    Habe echt ein bisschen Angst das zu viele Fehler passiert sein könnten und die Wahl angefochten werden könnte.

    Lass es mich mal so sagen: Jeder Arbeitsrechtler wird dir erklären, dass vermutlich über 80% aller Wahlen angefochten werden könnten, weil irgendwelche Formalien nicht eingehalten wurden. Schon mal grundsätzlich. Und bei dem was du hier schilderst, sehe ich das durchaus im Rahmen des Möglichen (wenn nicht sogar Wahrscheinlichen).

    Auf der anderen Seite braucht es immer noch jemanden, der die Wahl dann auch anficht, sprich der aus dem Konjunktiv einen Indikativ macht...

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  • Auf der anderen Seite braucht es immer noch jemanden, der die Wahl dann auch anficht, sprich der aus dem Konjunktiv einen Indikativ macht...

    Dafür braucht es dann aber Drei. Also genau 5 - 2 :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    Der Bewerber hat aber, warum auch immer, seinen Wahlvorschlag in den falschen Briefkasten eingeworfen.

    Das ist erst mal Sache des Bewerbers. Wenn allerdings der WV trotz "falschem" Briefkasten den Vorschlag erhalten hat, muß er ihn auch bearbeiten und prüfen.

    Was heißt denn konkret


    obwohl es der WV wusste hat er den Vorschlag nicht akzeptiert.

    ???


    Hat der WV den ihm bekannt gewordenen Vorschlag ignoriert? Hat der WV behauptet, den Vorschlag nicht erhalten zu haben?



    Muss der Eingang des Wahlvorschlages eigentlich zwingend vom WV dem Bewerber bestätigt werden?

    Nein, das muß er nicht. Wenn aber ein*e Einreichende*r eine Eingangsbestätigung ausdrücklich verlangt, muß der WV diese auch geben.

    Ansonsten muß sich der WV zwingend schriftlich gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 BetrVGDV1WO bei Einreichenden melden, wenn er Beanstandungen hat. Das gilt auch dann, wenn der WV eine Liste für unheilbar mangelhaft hält.



    Mit jedem von Dir nachgereichten Detail wird die Sache dubioser und angreifbarer. Tendenziell ist Eure Wahl unrettbar fehlerhaft, wobei Einiges für Nichtigkeit spricht.

  • Naja wenn dadurch der Wahlvorschlag erst nach der Frist bei m Wahlvorstand eintrifft ist das relativ einfach mit dem Bearbeiten. Ungültig weil nicht rechtzeitig in den Wirkungsbereich des Wahlvorstandes gelangt.


    Mit jedem von Dir nachgereichten Detail wird die Sache dubioser und angreifbarer. Tendenziell ist Eure Wahl unrettbar fehlerhaft, wobei Einiges für Nichtigkeit spricht.

    Deshalb auch meine Fragen nach den .... Weil vom im Kreise drehen wird mir schwindelig. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: drehen nicht stehen. :-)

  • Nein, das muß er nicht.

    aber da sagt der §7 der WO etwas anderes:


    (1) Der Wahlvorstand hat bei Überbringen der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andere Weise eingereicht wird, der Listenvertreterin oder dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen.


    Oder werfe ich da etwas durcheinander?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Gut, ihr schreibt teilweise von einer Listenwahl deren Vorschläge schriftlich bestätigt werden müssen. Wir allerdings haben eine einfache Personenwahl am laufen. Aber eine schriftlich Bestätigung wäre allerdings schon seitens WV schön gewesen.


    Was den Briefkasteneinwerfer betrifft: Also heute vor einer Woche (Montag, 23.05.22) hat der WV die Vorschlagsliste mit allen Bewerbern ausgehängt und die Briefwahlunterlagen verschickt. Jemand vom WV wusste aber das sich besagter Mitarbeiter im BR aufstellen lassen will - hat aber eben seinen Wahlvorschlag nicht im entsprechenden Briefkasten gefunden.


    Am Dienstag, 24.05.22 (1 Woche vor der Wahl) wurde der Mitarbeiter kontaktiert und da kam eben heraus, dass sein Wahlvorschlag im falschen Briefkasten liegt. Theoretisch wäre er ja 1 Woche vor der Wahl noch in der Frist würde ich denken.

  • wenn die Vorschlagslisten ausgehangen wurden und die Briefwahlunterlagen verschickt wurden ist es für den Bewerber zu spät.


    Der sollte sich allerdings überlegen ob er nicht gegen die Wahl vorgeht bei allem was Du uns hier erzählt hast.


    Am Dienstag, 24.05.22 (1 Woche vor der Wahl) wurde der Mitarbeiter kontaktiert und da kam eben heraus, dass sein Wahlvorschlag im falschen Briefkasten liegt.

    na dann wurde der falsche Briefkasten aber auch ziemlich selten geleert.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • Theoretisch wäre er ja 1 Woche vor der Wahl noch in der Frist würde ich denken.

    Da denkst du eindeutig falsch. In dem Moment, wo der WV die Briefwahlunterlagen verschickt hat, hat er auch die Stimmzettel erstellt und verschickt. Wie sollte da noch ein Nachzügler drauf landen? Das passt schon rein logistisch nicht!


    Im Übrigen wäre es sinnvoll mal gleich alle Fakten "über den Zaun zu werfen" und nicht so Tröpfchen für Tröpfchen ein Detail nach dem anderen nachzuschieben...


    D.h. ihr wählt im vereinfachten Wahlverfahren und seid weniger als 100 wahlberechtigte AN im Betrieb. Soweit richtig?


    Jemand vom WV wusste aber das sich besagter Mitarbeiter im BR aufstellen lassen will

    Und wie soll der jemand vom WV unterscheiden zwischen "hat es sich anders überlegt" und "seine Kandidatur ist noch nicht eingegangen"? Nein, sorry, aber wer in den BR will, sollte zumindest selber ein paar Grundregeln des BetrVG kennen und beachten. (Wie eben dafür zu sorgen, dass seine Kandidatur rechtzeitig beim WV eingeht.) Dem WV ist hier definitiv kein Vorwurf zu machen!

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  • Ja, wir sind weniger als 100 MA im Betrieb.


    Da denkst du eindeutig falsch. In dem Moment, wo der WV die Briefwahlunterlagen verschickt hat, hat er auch die Stimmzettel erstellt und verschickt. Wie sollte da noch ein Nachzügler drauf landen? Das passt schon rein logistisch nicht!


    Das stimmt soweit, da stimme ich zu. Allerdings hat der WV die Briefwahlunterlagen und Stimmzettel bereits am Montag, 23.05.22 (1 Tag eher) verschickt und nicht am Dienstag, 24.05.22 wo letzter Abgabetermin, also 1 Woche vor der Wahl, gewesen wäre. Und am Dienstag wurde eben der Wahlvorschlag des Bewerbers vom WV zur Kenntnis genommen und es hätte noch rechtzeitig alles geändert, bzw. nochmals richtig gestellt werden können.


    Manchmal denke ich aber auch..., wer sich für den BR bewirbt sollte zumindest die Wahlaushänge ordentlich lesen und den richtigen Briefkasten finden. X/

  • bereits am Montag, 23.05.22 (1 Tag eher) verschickt und nicht am Dienstag, 24.05.22 wo letzter Abgabetermin, also 1 Woche vor der Wahl, gewesen wäre

    Wäre er das gewesen, weil du das dem Gesetz entnommen hast, oder weil der Termin im Wahlausschreiben stand?

    Sollte letzteres der Fall sein, wäre das ein astreiner Anfechtungsgrund!

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  • Wäre er das gewesen, weil du das dem Gesetz entnommen hast, oder weil der Termin im Wahlausschreiben stand?

    Sollte letzteres der Fall sein, wäre das ein astreiner Anfechtungsgrund!

    Und wenn er die Unterlagen erst am 24.05.2022 verschickt hätte dann hätten wir den Anfechtungsgrund das die Unterlagen etwas sehr spät verschickt worden sind aufgrund des Wahltermins Ende Mai.

    Wenn sich also >= (5-2) = 3 finden und zum Gericht gehen dann war diese Betriebsratswahl nur ein Probelauf für die nächste Wahl.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)