lokale Feiertage und Geschäftsreisen

  • Hallo,


    Es stehen ja wieder Feiertage an, die nicht einheitlich überall gelten und entscheidend ist ja der tatsächliche Arbeitsort ob ein Feiertag gilt oder nicht.

    Wer also zB zufällig für seinen, sagen wir mal Hessischen Arbeitgeber in der Woche über Fronleichnam auf Montage in Niedersachsen wäre, der hätte dann wohl einfach Pech gehabt. Umgekehrt würde es natürlich auch einen Extrafeiertag geben.

    Hindert rechtlich irgendwas den Arbeitgeber das auszunutzen und alle Reisetermine so zu legen, dass möglichst viele Feiertage so "vermieden" werden können? Auch Reisen ins Ausland würden da sicher kreative Optionen ermöglichen.

    Was wohl sicher nicht geht, wäre Mitarbeiter, die sonst nie reisen willkürlich in das Büro im Nachbarbundesland zu schicken. Aber bei Reisen, die sowieso tatsächlich angefallen wären, bietet es sich aus AG-Sicht ja geradezu an, die entsprechend zu legen (mal abgesehen davon, dass man sich so sicher nicht beliebt macht).

    Meint ihr, da wäre eine BV möglich, die den Kollegen einen Ausgleich für verpasste Feiertage zusichert?

  • Meiner Meinung nach wäre eine BV zu dem Thema grundsätzlich sogar erzwingbar. Schließlich geht es hier ja erstmal um die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

    Was Ihr dann konkret zur Verteilung der Arbeitszeit auf länderspezifische Feiertage regelt, ist natürlich Eure (Verhandlungs-)sache.

    Da wäre zum einen der von Dir angedachte Ausgleich möglich, oder dass die Feiertage so gelten wie am Firmensitz, oder das sie so gelten wie am jeweiligen Arbeitsort.

    Ich persönlich halte aber auch den "Freizeitausgleich" für die praktikabelste Lösung. Weil eine Regelung, dass die Feiertage so gelten wie am jeweiligen Arbeitsort, natürlich die von Dir beschriebene Gefahr beinhaltet, dass der AG das ausnutzt, um die MA um ihre Feiertage zu bringen und bei einer Regelung, dass die Feiertage so gelten wie am Firmensitz, könnte es natürlich auch vorkommen, dass am Firmensitz kein Feiertag ist (also der AN eigentlich arbeiten muss), aber am Arbeitsort schon (und der AN unter Umständen gar nicht arbeiten kann, weil dort am Feiertag halt nicht gearbeitet wird).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Glaubt ihr wirklich, dass ein AG seinen Spaß daran hat, in den Kalender zu schauen und bestimmte AN so reisen zu lassen, dass sie möglichst wenig Feiertage beanspruchen können?


    Sollte das bei uns vorkommen, dass ein AN in ein anderes Bundesland zum Arbeiten soll, an einem Tag, an dem in seinem Heimatbundesland gerade Feiertag währe, könnte man auch auf den AG zugehen und sagen: Hör mal lieber AG, hast du mal auf deine Kalender geschaut, wir haben an dem von dir angedachten Reisetag hier einen Feiertag, wir sollten die Reise anders planen.


    Mit etwas Kommunikation sollte das wohl dann hin zu bekommen sein.

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  • Glaubt ihr wirklich, dass ein AG seinen Spaß daran hat, in den Kalender zu schauen und bestimmte AN so reisen zu lassen, dass sie möglichst wenig Feiertage beanspruchen können?

    Dabei geht es doch nicht um "Spaß", sondern schlicht um wirtschaftliche Interessen.

    ...und glaubst Du wirklich, dass AG grundsätzlich zu anständig sind, um solche länderspezifischen Unterschiede zu Gunsten ihrer wirtschaftlichen Interessen auszunutzen? - Finde ich etwas blauäugig.


    Sollte das bei uns vorkommen

    ...dann wäre Dir sicher klar, dass eine Vorgehensweise, welche in Eurem Betrieb und bei Eurem AG erfolgsversprechend ist, deshalb noch lange nicht in Felix Betrieb und bei Felix AG funktionieren muss.

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  • Leider darf man tatsächlich nicht ausschließen, dass es Arbeitgeber geben könnte, die solche Effekte auf Kosten der Beschäftigten mindestens frohlockend "in Kauf" nehmen. Mit soclhen AGs wird man aber als Betriebsrat sicher keine freiwillige GBV verabschieden können, die etwas anderes regelt.

    Ich zweifle daran, dass eine solche GBV erzwingbar ist, denn Gleichverteilen auf die Wochentage darf der Arbeitgeber immer, das bedarf keiner Mitbestimmung. Nur bei Abweichungen von der Gleichverteilung wäre der BR im Spiel. Und die individuellen Konsequenzen bei Aufenthalt im Ausland oder anderen Bundesländern bei Feiertagen sind längst höcht richterlich ausgeurteilt. Von daher fürchte ich, dass man da proaktiv regulativ nur schwer rankommen wird.

    Allerdings kann man sich als BR natürlich regelmäßig dokumentieren lassen, welche Mitarbeiter denn an einem Feiertag "woanders" im Einsatz waren. Dann kann man ja über die Jahre schauen, ob Schindluder getrieben wird, und ggf. sachgrundfreie Ungleichbehandlung reklamieren.

    In vielen Fällen reicht das Wissen um drohende Kontrolle durch den BR ja bereits aus, damit solche Dinge nicht (mehr) vorkommen. Denn: "Der Schmutzfink fürchtet bekanntlich nichts mehr als das Licht" ;)

  • Ich sehe hier tatsächlich keine Mitbestimmungsrechte des BR. Der BR bestimmt zwar bzgl der Verteilung der ArbZ mit, aber eben nicht über die Einsatzorte (bei AN, bei denen wechselnde Arbeitsorte zur Eigenart der Beschäftigung gehören) - damit kann er bei bundesweit uneinheitlichen Feiertagen eben keinen Einfluss darauf nehmen, ob AN dann in einem Bundesland arbeiten, in dem es einen bestimmten Feiertag nicht gibt.

    Meint ihr, da wäre eine BV möglich, die den Kollegen einen Ausgleich für verpasste Feiertage zusichert?

    M.E. auch hier: Nein. Denn es handelte sich um einen Ausgleich in Stunden oder in Geld, beides aber ist eine Vergütungsfrage (einmal als Zeit, einmal als Geld faktoriert), bei der die Regelungssperre des 77 (3) greift.


    Abgesehen davon kann die Tatsache, dass es bundesweit uneinheitliche Feiertage gibt, AN prinzipiell auch mal zum Vorteil gereichen, wenn aus einem Bundesland mit weniger Feiertagen in eines mit mehr Feiertagen "verschickt" wird.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Glaubt ihr wirklich, dass ein AG seinen Spaß daran hat, in den Kalender zu schauen und bestimmte AN so reisen zu lassen, dass sie möglichst wenig Feiertage beanspruchen können?

    Das Problem ist eher, dass unsere Kunden gerne irgendwas wollen und planen und dabei gar nicht auf dem Schirm haben, dass bei uns ein Feiertag wäre, den sie selbst nicht haben. Und unser AG will dann natürlich nicht nein sagen.

    Missbrauch gibt es da bei uns tatsächlich zum Glück nicht, das war eher eine theoretische Frage, die mir dabei in den Sinn kam.

    Ich sehe hier tatsächlich keine Mitbestimmungsrechte des BR. Der BR bestimmt zwar bzgl der Verteilung der ArbZ mit, aber eben nicht über die Einsatzorte (bei AN, bei denen wechselnde Arbeitsorte zur Eigenart der Beschäftigung gehören) - damit kann er bei bundesweit uneinheitlichen Feiertagen eben keinen Einfluss darauf nehmen, ob AN dann in einem Bundesland arbeiten, in dem es einen bestimmten Feiertag nicht gibt.

    M.E. auch hier: Nein. Denn es handelte sich um einen Ausgleich in Stunden oder in Geld, beides aber ist eine Vergütungsfrage (einmal als Zeit, einmal als Geld faktoriert), bei der die Regelungssperre des 77 (3) greift.


    Abgesehen davon kann die Tatsache, dass es bundesweit uneinheitliche Feiertage gibt, AN prinzipiell auch mal zum Vorteil gereichen, wenn aus einem Bundesland mit weniger Feiertagen in eines mit mehr Feiertagen "verschickt" wird.

    Hm, interessanter Punkt. So was war genau meine Befürchtung. Mal sehen, was wir draus machen. Aktuell ist unser AG da tatsächlich durchaus entgegenkommend.

    Zum zweiten Punkt: Bei kürzeren Einsätzen wird das wohl kaum vorkommen, da der AG ja die Planung macht (oder zumindest die Planungshoheit hat). Bei längeren Einsätzen über mehrere Wochen ist das natürlich ein anderes Thema.