Hallo,
Es stehen ja wieder Feiertage an, die nicht einheitlich überall gelten und entscheidend ist ja der tatsächliche Arbeitsort ob ein Feiertag gilt oder nicht.
Wer also zB zufällig für seinen, sagen wir mal Hessischen Arbeitgeber in der Woche über Fronleichnam auf Montage in Niedersachsen wäre, der hätte dann wohl einfach Pech gehabt. Umgekehrt würde es natürlich auch einen Extrafeiertag geben.
Hindert rechtlich irgendwas den Arbeitgeber das auszunutzen und alle Reisetermine so zu legen, dass möglichst viele Feiertage so "vermieden" werden können? Auch Reisen ins Ausland würden da sicher kreative Optionen ermöglichen.
Was wohl sicher nicht geht, wäre Mitarbeiter, die sonst nie reisen willkürlich in das Büro im Nachbarbundesland zu schicken. Aber bei Reisen, die sowieso tatsächlich angefallen wären, bietet es sich aus AG-Sicht ja geradezu an, die entsprechend zu legen (mal abgesehen davon, dass man sich so sicher nicht beliebt macht).
Meint ihr, da wäre eine BV möglich, die den Kollegen einen Ausgleich für verpasste Feiertage zusichert?