Rücktritt

  • Wie du siehst, es gibt da weder eine Form- noch eine Formulierungsvorschrift.


    Es sollte nur eindeutig sein, was er will, wobei ich bei so etwas immer zur schriftlichen Variante rate, oder zumindest ein entsprechender Vermerk im Protokoll der BR-Sitzung.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • wenn es einmal ausgesprochen

    was dann zu beweisen wäre vom BRV oder BR, dass das BRM tatsächlich seinen Rücktritt erklärt hat.

    Halte ich für nicht beweisbar, solange es unter 4 Augen geschieht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Halte ich für nicht beweisbar, solange es unter 4 Augen geschieht.

    Da es im Thread um den ausdrücklichen Willen eines Rücktritts und eienr dafür geeigneten Form und Formulierung geht, halte ich die Beweisbarkeit für einen "Nebenkriegsschauplatz" mit Tendenz zu OT (off topic).


    Aber für "Beweisbarkeit" von solchen Aussagen aus Vier-Augen-Gesprächen gibt es ja dennoch schon sehr lange einen praktikablen und m.W. "allgemein anerkannten" Weg: Man schreibt der Person eine Mail, hier im konkreten Fall mit Kopie an BRV oder ans Gremium, in welcher man den im Gespräch am zwischen X und Y mündlich erklärten Rücktritt bestätigt.

    Und man fordert im Fall eines Missverständnisses zu einer zügigen Antwort auf.


    Passt natürlich nur bei Leuten, bei welchen E-Mail zum täglichen oder zumindest sehr regelmäßigen Arbeitsmittel gehört. Für "Offliner" gibt es aber Hauspost mit Kopie usw. (samt ggf. nach einer Woche ohne Reaktion ggf. einer Rückfrage eines anderen BRM nach, ob das Schreiben angekommen ist und der erklärte Rücktritt wirklich erfolgte.) .....


    Auf gleiche Weise kann man "schon immer" mündliche Anweisungen von Vorgesetzten gegenüber Dritten kundtun oder umsetzen: man setzt den Vorgesetzten in Kopie, so dass er ggf. der Aussage widersprechen und z.B. eine in seinem Auftrag/Namen verschickte Bestellung oder Gesprächstermin usw. als irrtümlich stornieren könnte.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Aber für "Beweisbarkeit" von solchen Aussagen aus Vier-Augen-Gesprächen gibt es ja dennoch schon sehr lange einen praktikablen und m.W. "allgemein anerkannten" Weg: Man schreibt der Person eine Mail, hier im konkreten Fall mit Kopie an BRV oder ans Gremium, in welcher man den im Gespräch am zwischen X und Y mündlich erklärten Rücktritt bestätigt.

    Und man fordert im Fall eines Missverständnisses zu einer zügigen Antwort auf.


    Passt natürlich nur bei Leuten, bei welchen E-Mail zum täglichen oder zumindest sehr regelmäßigen Arbeitsmittel gehört. Für "Offliner" gibt es aber Hauspost mit Kopie usw. (samt ggf. nach einer Woche ohne Reaktion ggf. einer Rückfrage eines anderen BRM nach, ob das Schreiben angekommen ist und der erklärte Rücktritt wirklich erfolgte.) .....


    Auf gleiche Weise kann man "schon immer" mündliche Anweisungen von Vorgesetzten gegenüber Dritten kundtun oder umsetzen: man setzt den Vorgesetzten in Kopie, so dass er ggf. der Aussage widersprechen und z.B. eine in seinem Auftrag/Namen verschickte Bestellung oder Gesprächstermin usw. als irrtümlich stornieren könnte.

    womit dann aus der mündlichen Erklärung eine schriftliche geworden ist und man bei nichtreagieren des Empfängers noch einen "Zeugen" aktiviert, damit ist aus dem 4-Augen-Gespräch dann ein 2x 4-Augen-Gespräch mit 3 Personen geworden. ;)


    ich fasse das aber als Bestätigung meiner Aussage auf

    Halte ich für nicht beweisbar, solange es unter 4 Augen geschieht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.