Betriebsrat Wahl Stimmzettel falscher Tätigkeit, Wahl ungültig?

  • Hallo Leute

    gestern war BR Wahlen, beim wählen ist mir aufgefallen das bei einer Liste ein Mitarbeiter mit sehr niedrigen Tätigkeit ausgeführt wurde.(es gibt leider Leute die Personen auf ihre Tätigkeit reduzieren)

    Ich sprach die Wahlvorstand darauf an und sie meinten das würde kein Nachteile ergeben desweiteren meinten sie ,der Listenführer hätte vorher kommen und die Zettel prüfen müssen. Es sei erwähnt daß die Liste einzige Liste war der nicht im Betriebsrat drin ist. Wahlvorstand hat ja die Aufgabe solche Fehler zu vermeiden, vor allem sie wussten welche Position der Mitarbeiter hat, schon allein beim Vorschlagliste.

    Das sieht für mich so aus als würden sie die Liste benachteiligen. Ist jetzt die Wahl ungültig?

    Danke im voraus für eure Antwort

  • Hallo Hammerwerfer,


    der Sinn der Angabe der Tätigkeit/Position ist es dass anhand des Namens in Verbindung mit der Tätigkeit der einzelne MA klar identifiziert wird.

    z.bsp. es gibt im Betrieb zwei Karl Müller, würde nun nur Karl Müller auf der Vorschlagsliste stehen dann wäre nicht klar welcher es ist. Steht nun auf der Vorschlagsliste Karl Müller , Produktionshelfer und der andere Karl Müller arbeitet im Einkauf dann ist jedem klar welcher Karl gemeint ist.

    Von daher war der Bewerber klar identifizierbar? Wenn ja, dann ist eine erfolgreiche Wahlanfechtung deshalb sicherlich sehr unwahrscheinlich.

    Und diese Tätigkeitsangaben werden immer von den Listen selbst so ausgefüllt, der Wahlvorstand hat dann nur die gemachten Angaben für den Stimmzettel zu verwenden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich sehe erst einmal keinen Grund warum die Wahl ungültig sein sollte. Wobei das ja ein Gericht feststellt wenn eine Anfechtung passiert.

    Da die Daten von den Listenführern kommt und die Tätigkeit der Identifikation dient wie auch schon von Bernd_47 geschrieben ist das nicht zu beanstanden nach meiner Einschätzung.

    Die Frage ist Hammerwerfer entsprechen die Angaben der wirklichen Tätigkeit des Bewerbers?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • wie die beiden anderen auch schon erwähnt haben übernimmt der Wahlvorstand die Angaben aus den eingereichten Vorschlagslisten. Wenn da steht als Bezeichnung Klinkenputzer steht dann muss das auch auf dem Stimmzettel so stehen.

    Wenn ich das hier lese

    vor allem sie wussten welche Position der Mitarbeiter hat, schon allein beim Vorschlagliste.

    dann hört sich das so an, als ob der WV das geändert hat.

    Das wäre ein Fehler des Wahlvorstandes, ob das aber für eine erfolgreiche Anfechtung ausreicht habe ich doch eher Zweifel.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Guten Morgen zusammen

    also beim Vorschlagliste war die richtige bezeichnung (Tätigkeit) angegeben.

    Und beim namen ist es so, das der besagte BR bewerber ( mit der höherer Tätigkeit) mit dem nachnamen, genauso heißt wie der andere mitarbeiter mit dem Vornamen.

    Wir hatten 6 Listen, alle anderen Listenführer und der Zweite waren oder sind im BR.

    Und sie wußten wie gesagt fast alle welche Tätigkeit der mitarbeiter hatte

  • also beim Vorschlagliste war die richtige bezeichnung (Tätigkeit) angegeben.

    daraus lese ich, dass auf dem Stimmzettel etwas anderes steht.

    Das hätte der WV nicht machen dürfen aber das es ja um die eindeutige Erkennbarkeit der Wahlbewerber geht sehe ich kein sehr großes Problem.

    Daher

    Ist jetzt die Wahl ungültig?

    das ganz bestimmt nicht, dafür muss die Wahl angefochten werden.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Und beim namen ist es so, das der besagte BR bewerber ( mit der höherer Tätigkeit) mit dem nachnamen, genauso heißt wie der andere mitarbeiter mit dem Vornamen.

    Und das heißt nun genau?

    Gibt es zwei Mitarbeiter mit jeweils gleichen Vornamen und Nachnamen?

    In dem und - ohne Kenntnis der konkreten Umstände bei euch - vermutlich nur in dem Fall gab es eine echte Verwechslungsgefahr bzw. stand möglicherweise der "falsche" Mitarbeiter auf der Kandidatenliste.


    gestern war BR Wahlen, beim wählen ist mir aufgefallen

    Die Wahlvorschläge müssen vorher ausgehangen haben, die Listenführer wie auch die Kandidaten müssen die gekannt haben - und niemand hat einen Fehler oder Irrtum bemerkt und beim Wahlvorstand bemängelt? Ich versuche noch, das ganze Szenario zu verstehen.


    Ist jetzt die Wahl ungültig?

    Nicht automatisch. Es gibt eine zwei-Wochen-Frist für die Anfechtung der Wahl.

    Mangels eigener Erfahrung begebe ich mich nun auf sehr dünnes Eis: Anfechtung einreichen bei Gericht, und das entscheidet dann über die Gültigkeit der Wahl.


    Ohne Anfechtung innerhalb der Frist ist es schlimmstenfalls egal, wie viele und wie grobe Fehler gemacht wurden und ob dies mit Vorsatz oder aus Versehen oder in Unkenntnis passierte ...

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • der BR bewerber hat gleichen Familienname wie der Mitarbeiter mit niedrigen Tätigkeit Vorname

    zum bespiel:

    Ahmet Gültekin : BR Bewerber höhere Tätigkeit( Anlagenbediener+Liniengruppenleiter)

    Gültekin Mehmet : MA niedrige Tätigkeit ( Entsorger und schlechte Deutschkenntnisse)


    Das Problem ist das nicht alle Leute die Personen kennen,

    wegen Schichtsystem und Ausländischer Namen mit verwechslung gefahr

    Beim Wahlvorschlag Listen die ausgehangen wurden stehen bei allen nur Namen und keine Tätigkeit oder Position.

    Die stehen nur bei BR abgegebene Wahlvorschlag Liste.

    Der Fehler ist beim Stimmzettel (beim Wählen) und da es mir aufgefallen ist habe sofort den Bewerber informiert.

    Klar muss man einspruch einlegen, die frage ist ja ob man erfolgs chancen gibt.

    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

    BR meint es hätte dadurch keine nachteile ergeben, das sehe ich anders.

    Und die aussage man hätte vorher kontrollieren müssen sehe ich als eigene versagen.

    Wie gesagt in der Liste mit falscher Tätigkeit ist keiner im BR aber alle anderen, und nun ratet mal ob die jetzt im BR sind?

    Natürlich nicht, ihnen fehlten 6 Stimmen

    Ich war einer der ersten Wähler die gewählt haben

  • Es standen jeweils 2 Bewerber pro Liste auf der Stimmzettel.

    Es sei erwähnt dass der Bewerber ein guter Freund von mir ist.

    Es sind alle wieder gewählt worden bis auf 2 und die waren vorher Vertreter von 2 BR Mitglieder,die wegen Rente natürlich nicht angetreten sind.

    Es sieht für mich so aus als wäre es Vorsatz,damit sie nicht ins BR gewählt werden und keinen außerhalb haben wollen

  • naja, wenn 6 Stimmen fehlen ist das schade, aber daraus eine Wahlanfechtung zu kreieren wird eher nicht so leicht.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)