Guten Abende zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zur Änderung der Tagesordnung auf der Sitzung.
Ich habe gelernt, dass Voraussetzung für eine Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung in der Betriebsratssitzung ist, dass
- sämtliche Betriebsratsmitglieder rechtzeitig zu der Sitzung geladen worden sind,
- der Betriebsrat beschlussfähig ist und
- die anwesenden Betriebsratsmitglieder die Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung einstimmig beschließen.
Frage: Was genau ist gemeint mit: "sämtliche Betriebsratsmitglieder rechtzeitig zu der Sitzung geladen worden sind"
Also was genau meint "sämtlich" und was heißt "rechtzeitig"?
Werden denn nicht immer "sämtliche" BR-Mitglieder geladen? Oder meint es den Fall, dass jemand 10 Minuten vor Beginn der Sitzung bekannt gibt, dass er verhindert ist und dann nicht mehr nachgeladen werden kann?
Und ist es "rechtzeitig", wenn die Geschäftsordnung 24h vorsieht (bei ein wöchigem Rhytmus der BR-Sitzungen)?
Und gibt es nicht auch Rechtsauffassungen, die da lauten mehrheitlich Beschließung der geänderten Tagesordnung reicht auch? Könnte man das dann so in eine Geschäftsordnung aufnehmen: "Änderungen der Tagesordnung bedürfen der absouten Mehrheit der BR-Mitglieder"?
Schenen Feierabend euch!
Der Maulwurf2
2. Frage: War nicht mal in der Diskussion, dass auch eine mehrheitliche Zustimmung reicht? Eventuell im Zusammenhang mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz?
Scheenen Feierabend euch allen!