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wir haben für die BR Wahl eine Wahlvorschlagsliste ausgehangen und ein Datum angegeben bis wann hier Vorschläge eingetragen werden können.
Nun hat sich einen Tag später noch jemand gemeldet und wollte sich eintragen lassen. Jetzt sind wir uns im Wahlvorstand etwas unsicher.
Hier heißt es auch das Wahlvorschläge bis zum Ende der Wahlversammlung eingereicht werden können, was ich nicht glauben kann, weil wir ja einen festen Termin gesetzt haben.
Hier heißt es auch das Wahlvorschläge bis zum Ende der Wahlversammlung eingereicht werden können
Das gilt, wenn Ihr im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren wählt.
Da Ihr als Wahlvorstand vermutl. durch den BR eingesetzt worden seid, wählt Ihr im einstufigen Verfahren.
Dann gilt das Datum im Wahlausschreiben, das laut §36 WO 1Woche vor der Wahlversammlung liegen soll. Wenn Ihr eine andere Frist gesetzt habt, habt Ihr evtl. ein Problem und macht die Wahl ggfs. anfechtbar.
Wahlvorschläge können bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 17a Nr. 3 gemacht werden; (Hervorhebung durch den Zitierenden)
Da ihr als Wahlvorstand jetzt aktiv seid, ist der Termin definitiv um die Ecke.
2. Abweichend von Nummer 8 hat der Wahlvorstand anzugeben, dass die Wahlvorschläge spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats beim Wahlvorstand einzureichen sind
Ob ihr diesen Termin eingehalten habt? Keine Ahnung. Einen anderen Termin dürft ihr als Wahlvorstand aber gar nicht setzen.
Und noch ein Wort, warum ich schrieb, dass das "fast" zu den Fakten passe:
Es ist gar nicht Aufgabe des Wahlvorstandes eine Liste auszuhängen und Kandidaten zu sammeln. Das ist Aufgabe der Wählerschaft. Bis zur gesetzten Frist (eine Woche vor der Wahlversammlung für den BR) ist ein Wahlvorschlag inkl. Stützunterschriften beim WV einzureichen. D.h. wenn ein wahlberechtigter Kollege x einen Zettel aushängt und sagt: hier, tragt euch ein, ich sammle anschließend die Stützunterschriften, und dafür einen früheren Termin vorsieht (weil er ja die Unterschriften noch sammeln muss), darf er das tun und muss den Kollegen auch nicht mehr auf den Wahlvorschlag lassen (weil jede Veränderung der Kandidatenliste jede bis dahin gesammelte Stützunterschrift ungültig macht).
Wenn hier aber der Wahlvorstand aktiv geworden ist - schwierig... Hat der Wahlvorstand den Termin richtig gesetzt, hätte er keinen gültigen Wahlvorschlag erhalten, weil keine Stützunterschriften bis zu dem Zeitpunkt. Hat er einen früheren Termin genannt, macht er sich angreifbar, weil er einen früheren Termin gar nicht hätte setzen dürfen...
Was da bei euch genau passiert ist, weiß ich auch nicht. Aber im Moment bin ich eher skeptisch, dass da alles richtig gelaufen ist.