Schwerbehinderter aufsichtsfrei Arbeiten lassen

  • Guten Tag,


    ich hätte eine Frage bezüglich einer Schwerstbehinderten Person (Geistige Behinderung) 75%, und wie es sich mit dem alleinigen Arbeiten verhält.

    Er ist im Bauhof eingestellt und der Personalchef ist der Meinung das man ihn allein in Beeten/Rabatten an der Straße arbeiten zu lassen. Ich mache mir jedoch sorgen das ihm in irgendeiner Weise etwas passieren kann und wenn wie es dann mit der Haftung aussieht.

    Sollte und muss man nicht eine Aufsichtsperson mit ihm zusammen arbeiten lassen oder ist es tatsächlich zulässig ihn alleine unter genannten Bedingungen arbeiten zu lassen?

  • "Geistige Behinderung" ist als Begriff viel zu ungenau, um das beantworten zu können.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich mache mir jedoch sorgen das ihm in irgendeiner Weise etwas passieren kann und wenn wie es dann mit der Haftung aussieht.

    Die Haftungsfrage wäre bei meinen Befürchtungen zweitrangig, erste Priorität hätte, dass er sich nicht in Gefahr begibt. Kann er die Gefahren des Straßenverkehrs richtig einschätzen und sich dementsprechend verhalten? Habt ihr auch Beete, die nicht direkt an der Straße liegen? In solchen könnte man ihn vielleicht probeweise allein arbeiten lassen, auch um ihm zu signalisieren, dass man ihm das zutraut und ihm Vertrauen entgegen bringt.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Also zur Vorgeschichte. Er hatte die Behinderung nicht von Geburt an. Er zog sie sich durch einen Unfall zu nachdem er auch lange im Koma lag. Er ist ein lieber Kerl der auch sehr fleißig ist.

    Er ist jedoch etwas unvorsichtig und achtet auch gerne mal nicht auf den Verkehr.

    Selbstverständlich ist die Haftungsfrage zweitrangig. Aber wie sieht es aus wenn man eigentlich der Meinung ist das er eben nicht alleine arbeiten sollte, ihn jedoch wieder besseren Wissens solche Aufträge erteilt?

    Gibt es da keine Vorschriften oder derlei Dinge um den Personalchef zum Umdenken zu bewegen? Oder ist es wirklich so das er das entscheiden kann und dann ist es eben so?

  • Die entsprechenden SGB IX-Paragraphen werden dir von unserem SBV-Spezialisten albarracin sicher noch mitgeteilt. Einstweilen würde ich mit §618 BGB argumentieren. Vielleicht bringt den Personalchef ja die Frage, wie er den von ihm verschuldeten Tod eines Menschen mit seinem Gewissen vereinbaren kann und der Hinweis auf den Strafbestand des fahrlässigen Totschlags zur Vernunft.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Für alle Arbeitsplätze hat der AG eine Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

    Der BR hat hier mit zu Bestimmen.

    Ich würde hier die FASI und eventuell eine Fachkraft, die sich mit der Behinderung auskennt, hinzuziehen.

    Und das was die Beurteilung ergibt gilt.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Nach §164 Abs. 4 SGB IX hat ein Schwerbehinderter einen Anspruch auf eine Beschäftigung auf welcher er seine Fähigkeiten und Kenntnisse einsetzten kann und sich weiterentwickeln kann.

    Und natürlich muss man sich dann da auch Gedanken machen was kann die Person ohne Eigengefährdung machen. Da hilft die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz sowie SBV, BR und die in §164 (4) SGV IX genannten Stellen wie Agentur für Arbeit und Integrationsämter.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    auch diese Einschränkung ist eine medizinische Entscheidung, die allein von einer medizinischen Fachperson getroffen werden kann - im Regelfall also ein*e Betriebsarzt/Betriebsärztin. Die Meinung eines Personalverantwortlichen ist da völlig irrelevant.


    Auch eine Gefährdungsbeurteilung hilft hier nicht weiter, da eine GBU nur allgemeine Arbeitsbedingungen bewertet, nicht aber spezielle Einzelfälle.


    Im Übrigen ist diese Beschreibung

    (Geistige Behinderung) 75%,

    völlig außerhalb der Fachterminologie und lässt keinerlei Einschätzungen über die tatsächlichen Einschränkungen zu.

    Auch eine geistig behinderte Person kann sehr wohl einsichtsfähig genug sein, Sicherheitsvorschriften zu beachten.


    Und wenn nach (fach-) ärztlcher Meinung Probleme bestehen, dann ist auch hier ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX zwingend, um gemeinsam mit dem Integrationsamt Beschäftigungsmöglichkeiten und evtl. Unterstützungsleistungen zu klären.

  • Er zog sie sich durch einen Unfall zu nachdem er auch lange im Koma lag.

    Ich arbeite mit Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Auch da ist die Spannbreite sehr groß. Eine nach Deinen Beschreibungen eventuell zu vermutende Impulskontrollstörung und ein eventuelles Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigen jedoch nicht zwingend die von Dir geschilderten Vorsichtsmaßnahmen, das hängt von der individuellen Ausprägung der jeweiligen Störung ab.


    Das weitere Vorgehen hat albarracin gut beschrieben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn ich ehrlich sein darf: Bei Threads aus dem SB-Bereich warte ich immer auf die Beiträge von albarracin ...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ... auch noch, nachdem er bereits geantwortet hat? ;) :D

    Das nicht. Ich habe auch schon geantwortet, bevor er sich gerührt hatte, aber eben nicht zu den sozialrechtlichen Einzelheiten. Da überlasse ich gerne dem Besten den Vortritt.


    Ich wollte das nur mal lobend loswerden.

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  • Wenn ich ehrlich sein darf: Bei Threads aus dem SB-Bereich warte ich immer auf die Beiträge von albarracin ...

    ...um auch mal ehrlich zu sein: Ich glaube das tut ausnahmslos jeder, der hier schon ne Weile dabei ist :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ...um auch mal ehrlich zu sein: Ich glaube das tut ausnahmslos jeder, der hier schon ne Weile dabei ist

    ach kommt, manchmal muss man auch, trotz nur sehr nebulösem Halbwissen, einfach einen raushauen damit albarracin einen auch wieder schön einfangen kann :D

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ach kommt, manchmal muss man auch, trotz nur sehr nebulösem Halbwissen, einfach einen raushauen damit albarracin einen auch wieder schön einfangen kann :D

    =O


    Aber wenn man was falsches rausgehauen hat, fängt albarracin einen u.U. mit dem Vorschlaghammer ein. Will man das?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • keine Klagen hören.

    Mist, und ich dachte, dass macht man heutzutage so.

    Mit Nichtwissen glänzen und sich danach drüber beschweren dass man gesagt bekommt, dass man keine Ahnung hat. :D

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Mist, und ich dachte, dass macht man heutzutage so.

    Mit Nichtwissen glänzen und sich danach drüber beschweren dass man gesagt bekommt, dass man keine Ahnung hat. :D

    Das hier ist nicht Facebook, rtjum !

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