Aushang durch BR über Abtimmungsergebnis BRV Wahl

  • Hallo Zusammen,


    bei uns wirds jetzt richtig brisant im neuen BR. Folgendes ist passiert. Wir haben in der Konst. Sitzung in geheimer Wahl den BRV und Stellv. Gewählt. Wir sind 5 Listen. Liste 1 hat Kandidaten aufgestellt und unsere Liste. Kandidaten der Liste 1 haben geworden mit allen stimmen außer unsere (vermutlich, weil war ja geheim und vom Stimmenverhältnis würde es passen)


    Wir wollten in der Sitzung noch nicht die freigestellten wählen, damit waren die der Liste 1 sehr unzufrieden, aber is eben so. (Liste 1 stellte bisher alle freigestellten im alten Gremium, daher haben wir es nicht eilig).


    Nun folgendes. Es hängt ein Aushang vom BR aus da steht, dass alle Listen außer unsere die neu gewählten BRV und Stellv. gewählt haben und das wir die Wahl der freigestellten verhindert haben und der BR deswegen nur Zitat: eingeschränkt arbeitsfähig ist.


    Leute was kann man dagegen machen? 1. Habe ich alleine gegen die Behandlung des TOP zur Wahl der freigestellten gestimmt, alle anderen haben schlicht nichts gesagt, weil auch nich nötig. Und 2. Wie kann der "BR" etwas in seinen Schaukästen aushängen wo steht, wer angeblich für wem wie gestimmt hat, obwohl die wahl geheim war?


    Gibt es dagegen rechtliche Möglichkeiten? Für den Aushang gibt es natürlich keinen Beschluss oder irgendwas, es gibt ja bisher nur den BRV und Stellv. mehr wurde nicht beschlossen.


    Danke euch.

  • Mit Fristsetzung die sofortige Entfernung und eine Unterlassungserklärung für die Zukunft fordern. Falls das nicht erfolgt, können die betroffenen BRM das gerichtlich einklagen, Kostentragung nach § 40 BetrVG durch den AG.


    Lex00 , 5 Listen? Ihr habt, glaube ich, 12 Sitze von 35? Wie sind die Sitze denn sonst verteilt? Habt Ihr mit den anderen Minderheitenlisten geredet, z.B. um bei Wahlen zum BA oder für die Freistellungen gemeinsam aufzutreten (da handelte es sich ja bei einem 35er-BR um 10-11, da können ein paar Stimmen mehr aucheine Freistellung mehr bedeuten)?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Fried solche Unterlassungserklärungen werden sie sicher nicht unterschreiben 😂


    Wie ich schon öfter hier im Forum angedeutet habe, ist dies ein ganz dunkles Gremium. Ich such schon einen Anwalt, aber leider scheint es nicht viele zu geben die im BetrVG spezialisiert sind und einen gegen das eigene Gremium verteidigen wollen. Hier kennt nicht zufällig jemand einen guten?^^


    Fried 5 Listen, wir haben 12 Plätze. Liste 1 18, Liste 2 2, Liste 3 1,Liste 5 2. Liste 1/2/3/5 ist quasi eine Liste, nahezu alle in der Gewerkschaft der Liste 1. Ich weiß um die Sache der Freigestellten etc. Bescheid, es gibt ein paar gute, die wurden aber alle bearbeitet. Ein reiner Abnickverein. Die Jahre werdens zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lex00 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lex91 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Liste 1 hat Kandidaten aufgestellt und unsere Liste. Kandidaten der Liste 1 haben geworden mit allen stimmen außer unsere (vermutlich, weil war ja geheim und vom Stimmenverhältnis würde es passen)

    Ich denke, Du meinst, dass Liste 1 gewonnen hat. Was genau hat sie denn gewonnen :/

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • was kann man dagegen machen?

    Das folgende ist nicht unbedingt juristisch wasserdicht, aber wie sagte ein Referent mal so schön: manchmal ist eine starke Behauptung mehr wert, als ein schwacher Beweis...


    Die "Kollegen" (die Ergänzung des Wortes um die Endung "schw..." spare ich mir hier) sind hier, mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen, an die Öffentlichkeit gegangen. Damit haben sie zum einen gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Sitzung verstoßen und euch zum anderen die Möglichkeit eröffnet, an gleicher Stelle eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. (Presserecht iVm Grundgesetz)


    Und genau das würde ich an eurer Stelle jetzt verlangen: die Veröffentlichung eurer Gegendarstellung. Inhalt: Es war eine geheime Wahl und ihr hättet keine Ahnung, wer von eurer Liste wie abgestimmt hätte und würdet das selbstverständlich auch nicht abfragen. Insofern würde die Behauptung, es wären exakt eure Gegenstimmen gewesen, jeglicher Grundlage entbehren. Im Übrigen hätten sich einige BRM gegen eine vorschnelle Wahl der Freistellungen ausgesprochen, da ihr als neues Gremium ja erst einmal zusammen finden müsstet. Wie jetzt Menschen auf die Idee kämen, der BR wäre dadurch nur eingeschränkt arbeitsfähig, würde sich euch nicht erschließen. Es gäbe schließlich jederzeit die notwendige Freistellung gem. § 37 (2) BetrVG, die jederzeit in Anspruch genommen werden könne. Im Übrigen sähe § 38 BetrVG die vorherige Beratung mit dem AG vor, die ja auch noch nicht stattgefunden hätte. Was noch ein Grund für euch gewesen wäre, die Wahlen nicht zu überhasten.

    Im Übrigen wäre euch an vernünftiger BR-Arbeit gelegen. Dazu würde aus eurer Sicht gehören, dass a) Veröffentlichungen am schwarzen Brett des BRs nur nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Gremium erfolgen (was hier nicht passiert sei), b) Interna der Sitzung nicht nach außen getragen würden (Nichtöffentlichkeitsgebot gem. § 30 (1) Satz 4 BetrVG) und c) ihr selbstverständlich die Kollegen nicht in der Ausübung ihres Amtes behindern würdet, ein Straftatbestand gem. § 119 BetrVG, der sich auch gegen die Behinderung durch BRM richten würde.


    Ihr habt die notwendige Mehrheit, um das als eigenen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu bringen. Dort würde ich ein entsprechendes Schreiben (s.o.) vorlesen und in die Runde fragen, ob sie das als Gegendarstellung am schwarzen Brett veröffentlichen wollen, oder ob ihr das als offenen Brief in die Belegschaft tragen sollt.


    Wenn die Kollegen schlau sind, rennt einer raus und nimmt den Brief ab, während die anderen bei Euch um Entschuldigung winseln. Und wenn das nicht so läuft, habt ihr ja jetzt zwei Optionen.


    Die, auch aus meiner Sicht, durchaus möglichen juristischen Optionen, würde ich den Kollegen zwar nahelegen (stehen verklausuliert in dem Schreiben ja schon drin), würde sie mir aber für den Wiederholungsfall aufheben.


    Damit hättet ihr direkt und deutlich klar gemacht, was geht und was nicht geht. Und trotzdem eine Brücke gebaut um zukünftig vernünftig miteinander zu arbeiten. Das Tischtuch zerschneiden könnt ihr jederzeit immer noch. Muss man nicht gleich mit anfangen.


    (Sorry, ist wieder lang geworden, aber ich hoffe nachvollziehbar und verständlich.)


    Und ich erlaube mir noch eine Anmerkung:

    Das hier

    (Liste 1 stellte bisher alle freigestellten im alten Gremium, daher haben wir es nicht eilig

    ist nach meinem Verständnis nicht unbedingt ein Anzeichen von erwachsenem Verhalten. Aber das mag an meinem Verständnis liegen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!