Großunternehmen möchte MA fristlos kündigen, hilfsweise mit Aufhebungsvertrag.
Das vorgeworfene "Vergehen" wäre auch mit einer Abmahnung zu händeln.
Bisher keine Abmahnung erhalten.
Die Spezialität des Falles: Der AN hat direkt nach der Ausbildung dort angefangen, vor inzwischen 37 Jahren. AN ist deutlich über 55 Jahre alt.
Ordentlich nicht mehr kündbar.
Nun hat man nach Angebot der fristlosen Kündigung oder alternativ Aufhebungsvertrag ohne große Frist (ohne Abfindung) dem Betroffenen eine Bedenkzeit eingeräumt. Er darf ca. 4 Wochen darüber nachdenken, ob er den Aufhebungsvertrag möchte.
Meinem Wissensstand nach ist es doch so, dass gem. BGB §626 die Fristlose nur binnen 14 Tagen erklärt werden dürfte und sich "fristlos" nach einer 4wöchigen Bedenkzeit ohnehin dann formal erledigt hätte, richtig?
Schwerbehinderung wurde aktuell online beantragt ( 3 Wo. Frist bis Kündigungserklärung nötig, bzw. 3 W. vor/3 Wo. nach...).
Gleichstellung sollte wohl durchgehen.
Betroffener ist morgen beim Fachanwalt.
Ich versuche ihm lediglich Mut zu machen (nein, er gehört nicht zu unserem Betrieb, eher in meinen privaten Kreis.)