Moin zusammen,
wir haben bei uns ( 9er Gremium ) einen Betriebsausschuss gebildet, dem wir aber keine speziellen Aufgaben übertragen haben. Muss dem AG die Bildung des Ausschusses mitgeteilt werden?
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Moin zusammen,
wir haben bei uns ( 9er Gremium ) einen Betriebsausschuss gebildet, dem wir aber keine speziellen Aufgaben übertragen haben. Muss dem AG die Bildung des Ausschusses mitgeteilt werden?
Moin,
da der BA die laufenden Geschäfte führt, hat er ja schonmal was zu tun, mglw. auch außerhalb von Freistellung, Regelarbeitszeit usw. Insofern sollten die Mitglieder schon der GF bekannt gemacht werden.
"Muss" wahrscheinlich nicht.
Aber wir fordern vom AG immer offene und transparente Kommunikation ein.
Denke, da können wir an der Stelle mit gutem Beispiel vorangehen.
Aber wir fordern vom AG immer offene und transparente Kommunikation ein.
Denke, da können wir an der Stelle mit gutem Beispiel vorangehen.
sehe ich auch so.