Frist Wahlversammlung

  • Hallo zusammen,


    wir wählen am kommenden Montag unseren neuen BR. Die Frist der Wahlversammlung wurde auf 15:30 Uhr festgelegt, da die meisten MA dann Feierabend machen.


    Nun kam vom AG die Anfrage, ob die Frist vorgelegt werden kann sobald alle MA ihre Stimme abgegeben haben. Ist das möglich?


    Der AG möchte alle MA am Montag auffordern, ihre Stimme direkt bei Beginn der Frist abzugeben, damit wir (Wahlvorstand + Wahlhelfer) nicht den ganzen Tag ausfallen.

    Wir haben zudem auch Briefwahlanträge. Die Briefwähler dürfen doch rein theoretisch spontan an der

    Wahlversammlung teilnehmen, auch wenn sie an dem Tag offiziell nicht im Betrieb sind und die Frist bis 15:30 Uhr muss somit eingehalten werden oder?


    Vorab vielen Dank für eure Antworten 😊

  • Sorry aber ich würde dem AG den Vogel zeigen (sinngemäß nicht tatsächlich)


    Er hat weder die Ma aufzufordern zu irgendeiner Uhrzeit zu wählen, noch glaube ich das wenn ihr nicht grade

    weniger wie 10 MA seid und alle auf einem Flur - das alle das tun.

    Was ist denn mit denen denen die Wahl egal ist und gar nicht wählen wollen - die werden von der "Betriebswache" abgeholt und zur Wahl geschleppt. DAs Ansinnen des AG ist Bullshit und nicht rechtskonform.


    Und was machste wenn ein MA im Urlaub doch um 15:25 "mal eben vorbeitkommt oder ein Briefwähler doch persönlich seine Stimme abgeben will.

  • Genau die gleiche Sichtweise habe ich auch! Die Vorstellungen vom AG sind absurd.


    Aber nehmen wir mal an, dass alle MA bis um 12 Uhr ihre Stimme abgegeben haben (was natürlich nicht der Realität entspricht), ist die Wahlversammlung damit beendet?

  • Also ich würde die Wahl so durchführen wie es im Wahlausschreiben angekündigt wurde.

    Ihr habt ja auch die öffentliche Auszahlung angekündigt.

    Alles andere öffnet nur Tür und Tor für eine Wahlanfechtung. Selbst wenn die nicht durchgeht - ist es doch nur Ärger, Zeit und Geld.

  • Genau die gleiche Sichtweise habe ich auch! Die Vorstellungen vom AG sind absurd.


    Aber nehmen wir mal an, dass alle MA bis um 12 Uhr ihre Stimme abgegeben haben (was natürlich nicht der Realität entspricht), ist die Wahlversammlung damit beendet?

    Nein das ist sie nicht. Die First im Wahlausschreiben gilt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    bist Du sicher, daß Du die richtige Begrifflichkeit hast? Denn das hier

    Die Frist der Wahlversammlung wurde auf 15:30 Uhr festgelegt, da die meisten MA dann Feierabend machen.

    passt nicht zusammen.

    Denn entweder habt Ihr eine Wahlversammlung, für die es nur einen Anfangszeitpunkt gibt und die endet, wenn die Anwesenden ihre Wahlhandlungen abgeschlossen haben,


    oder


    es gibt eine Stimmabgabe in einem Wahllokal, für dessen Öffnung im Wahlausschreiben ein Zeitrahmen von-bis festgelegt wurde.


    sobald alle MA ihre Stimme abgegeben haben.

    Seid Ihr sicher, daß Ihr keine Wahlberechtigten habt, die am Wahltag

    1. arbeitsunfähig sind,
    2. im Home-office sind,
    3. auf einer Dienst- bzw. Geschäftsreise sind,
    4. ein vorübergehend ruhendes Arbeitsverhältnis haben (zB wegen Mutterschutz, Erwerbsminderung, "Sabbatical")

    ???

    Selbst wenn Ihr diesen Abwesenden Briefwahlunterlagen habt zukommen lassen, müßt Ihr bis zur letzten Minute warten, ob nicht doch noch ein*e Briefwähler*in zur Urnenwahl erscheint.

  • Hallo,


    es findet eine Stimmabgabe in einem Wahllokal statt. Zeitliche Begrenzung (von-bis) wurde im Wahlausschreiben festgelegt.


    Briefwähler (urlaubs- und krankheitsbedingt) haben wir.

    Aus diesem Grund habe ich auch meine Frage hier gestellt, da ich der Auffassung war, dass die Frist der Stimmabgabe unbedingt eingehalten werden muss.


    Vielen Dank für eure Antworten, hat uns sehr geholfen 🤗

  • Hallo,


    und genau hier

    Briefwähler (urlaubs- und krankheitsbedingt) haben wir.

    liegt dann der "Haken".

    Selbst wenn alle Urnenwähler zur Wahl erschienen sind, muss das Wahllokal offen bleiben, denn es muß einem Briefwähler möglich sein, trotz Briefwahlunterlagen zur Urnenwahl zu kommen - zB weil die Briefwahlunterlagen beschädigt, verloren oder evtl. gar nicht zugestellt wurden.

  • Ich kenne es von einer Insel. Diese hat 7 Wahlberechtigte und auch wenn diese 7 Wahlberechtigten gewählt haben, was meist vor 11 Uhr passiert muss! das Wahllokal bis um 18 Uhr offen haben.

    Es ist auch eine Utopie zu glauben, dass alle wählen gehen. Es herrscht kein Wahlzwang. Das heißt es steht jedem frei (nicht) wählen zu gehen.


    Was passiert als nächstes bei euch im Betrieb? Frägt der AG den BR wieviele Themen ihr in der BR-Sitzung habt und gibt euch dann die Vorgabe pro Punkt nur maximal 3 Minuten?

  • Ok, dann haben wir also geklärt, es geht nicht um eine Wahlversammlung sondern um die normale Öffnung für ein Wahllokal.


    Nur damit alle Eventualitäten abgedeckt sind (so unwahrscheinlich auch ist, dass sie eintreten): Selbst wenn ihr um, bleiben wir bei dem Beispiel, 11:00 Uhr eine Wahlbeteiligung von 100% nachweisen könntet (was alleine schon daran scheitert, dass ihr die Briefwahlunterlagen erst zu Beginn der Auszählung der Urne hinzufügen dürft (s. Beispiel von albarracin iVm § 26 (1) BetrVGDV1WO), würde euch wohl niemand einen Strick daraus drehen, wenn ihr dann das Wahllokal schließt (wenn nachweislich alle gewählt haben, könnte zwar jemand das zum Anlass nehmen, um die Wahl anzufechten, allerdings behaupte ich, dass ein Gericht dann feststellen würde: egal ob offen oder nicht, es hätte sich am Wahlergebnis ja nichts mehr geändert, insofern ja, nicht korrekt, aber kein Grund die Wahl zu wiederholen. Aber eines dürftet ihr auf gar keinen Fall tun: früher auszählen. Auch der Auszählungszeitpunkt ist im Wahlausschreiben vermerkt. Und wenn jemand zum angesetzten Zeitpunkt am angegebenen Ort erscheinen würde, nur um dann festzustellen: keiner da? Wie schon ausgezählt? Dann wäre dass ein gravierender Verstoß gegen die Wahlordnung, weil ihr damit die Öffentlichkeit der Auszählung unterlaufen würdet.


    Mit anderen Worten: der AG darf sich gerne angreifbar machen und auf alle AN einquatschen wie auf einen toten Gaul, am Ende wird es nichts bringen, weil ihr nicht früher fertig werdet. (Aber wenn ihr eine Pause machen würdet, müsstet ihr die Urne versiegeln und sicher verwahren!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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