Hallo zusammen,
wir wählen am kommenden Montag unseren neuen BR. Die Frist der Wahlversammlung wurde auf 15:30 Uhr festgelegt, da die meisten MA dann Feierabend machen.
Nun kam vom AG die Anfrage, ob die Frist vorgelegt werden kann sobald alle MA ihre Stimme abgegeben haben. Ist das möglich?
Der AG möchte alle MA am Montag auffordern, ihre Stimme direkt bei Beginn der Frist abzugeben, damit wir (Wahlvorstand + Wahlhelfer) nicht den ganzen Tag ausfallen.
Wir haben zudem auch Briefwahlanträge. Die Briefwähler dürfen doch rein theoretisch spontan an der
Wahlversammlung teilnehmen, auch wenn sie an dem Tag offiziell nicht im Betrieb sind und die Frist bis 15:30 Uhr muss somit eingehalten werden oder?
Vorab vielen Dank für eure Antworten 😊