Wie viele Betriebs\Teilversammlungen sind einem Betriebsrat zuzumuten?

  • Hallo zusammen,


    wie der Titel schon beschreibt, würde mich interessieren wie das andere Betriebsräte im vergleichbaren Fall wie unser, Betriebsversammlungen organisieren oder Handhaben.


    An unserem Standort gibt es zwei Betriebsstätten, die nur ein paar wenige Kilometer voneinander Entfernt sind, die einen gemeinsamen Betriebsrat haben. Grundsätzlich existiert nur Früh und Spät aber auch eine befristete Nachtschicht, die aber vermutlich auch zur festen Schicht sich entwickelt, so das man generell von einem 3 Schichtbetrieb vom Mo-Sa ausgehen muss.

    Der bisherige Betriebsrat hat auf Grund dieser Sachlage meist vier, teils auch fünf Teilversammlungen durchgeführt, also einmal Früh und Spät an der kleineren Betriebsstätte und bei der großen zwei Mal Früh und einmal Spät.


    Bis Dato wurde dafür immer im Betrieb selbst Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.


    Diese Versammlungen wurden immer sehr stark im Interesse des Arbeitgebers Organisiert um den Arbeitsfluss nicht allzu stark zu behindern, schließlich warten die Kunden!


    Einige Redner, die auch jetzt wieder gewählt wurden ist dies nicht länger zuzumuten, so viele Versammlungen durchzuführen, da es schon eine gewaltige Belastung darstellt so oft das gleiche Programm mit der selben Energie durchzustehen. Wir sind ja schließlich keine Profis die immer wieder auf der Bühne stehen um ihr einstudiertes Programm zu fahren.


    Mein persönlicher Wunsch wäre natürlich nur eine Betriebsversammlung zu organisieren was aber definitiv nicht Möglich wäre auf Grund der geschilderten Voraussetzung von zwei Betriebsstätten und deren Schichten. Ich denke aber es muss doch realisierbar sein das wir auch rein rechtlich nur eine Früh und eine Spät für beide Betriebsstätten zusammen durchführen können und wollen?


    Leider finde ich dazu keine Rechtsprechung oder vergleichbaren Fall daher die Frage in die Runde, wie ihr das bei euch geregelt habt, sofern jemand in vergleichbaren Verhältnissen Arbeitet.


    Gruß

  • Einige Redner, die auch jetzt wieder gewählt wurden ist dies nicht länger zuzumuten, so viele Versammlungen durchzuführen, da es schon eine gewaltige Belastung darstellt so oft das gleiche Programm mit der selben Energie durchzustehen.

    Wenn ich mich fragt, habt ihr dann die falschen Redner. (Wieso wählt ihr eigentlich Redner?)



    Wir sind ja schließlich keine Profis die immer wieder auf der Bühne stehen um ihr einstudiertes Programm zu fahren.

    Was euch (vermutlich) fehlt ist eine Rhetorikschule. Man muss kein Profi sein. Ihr müsst kein einstudiertes Programm abfahren. Ihr müsst eine vernünftige Präsentation aufbereiten, die dann vorgetragen wird und anschließend vielleicht noch ein paar Fragen dazu beantworten. Das lässt sich, ohne allzu viel Aufwand, lernen!


    Und wenn die Präsentation von zwei Personen erarbeitet wird (sollte sie ohnehin mindestens), habt ihr auch gleich zwei "Profis" (im Sinne von fachlich im Thema) die die Präsentation halten und Fragen beantworten können. Es muss also gar nicht immer einer alles machen.


    Diese Versammlungen wurden immer sehr stark im Interesse des Arbeitgebers Organisiert um den Arbeitsfluss nicht allzu stark zu behindern, schließlich warten die Kunden!

    Natürlich profitiert da der AG von. Aber letztlich doch der ganze Laden inkl. den AN, wenn die Kunden zufrieden sind, nicht? Wie heißt es so schön im § 2 (1) BetrVG? "...vertrauensvoll... zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs"



    es muss doch realisierbar sein das wir auch rein rechtlich nur eine Früh und eine Spät für beide Betriebsstätten zusammen durchführen können und wollen?

    Und hier liegt, nach meinem Verständnis, das Problem. Hier prallen Gesetz (§ 42 (1) Satz 3 BetrVG Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen. (so sind => zwingende Rechtsvorschrift (Anmerkung des Verfassers)) und euer Wollen aufeinander.


    D.h. wenn ihr dem AG nicht aufzeigen könnt, dass es ohne Probleme auch anders organisiert werden kann (und das solltet ihr, da ihr die betrieblichen Gegebenheiten kennt, können), wird der AG weiterhin darauf bestehen, dass ihr das so wie bisher organisiert. (Schließlich muss auch der AG viermal antreten um seinen Bericht abzuliefern.)


    Um Deine Frage aus dem Titel zu beantworten, wie viele Betriebsversammlungen zumutbar sind (auch wenn die Antwort sehr pauschal ist, und dir vermutlich nicht wirklich weiterhilft): So wenig wie möglich, aber so viele wie nötig.


    Ich kannte aber auch mal einen Betrieb, der ebenfalls Schichtdienst machte und ziemlich groß war, dass sie sich für ihre Betriebsversammlungen in Stuttgart in die Schleyer-Halle eingemietet haben und (bis auf aus technischen Gründen nicht unterbrechenbare Prozesse) die Produktion solange gestoppt haben. Am Ende ist es eine Frage der Vereinbarung/Notwendigkeiten. Anstatt also eure Energie da rein zu stecken, dass ihr die Situation vermeidet, wäret ihr (aus meiner Sicht) besser beraten sie zu verwenden euch besser aufzustellen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Unsereiner macht das immer vor dem Schichtwechsel und dann darüberhinaus. Damit kann man dann 2 Schichten schon erreichen. Es spricht doch nichts dagegen, wenn die 2 Standorte zu einem zusammenkommen oder? Das würde auch etwas sparen.

  • Es spricht doch nichts dagegen, wenn die 2 Standorte zu einem zusammenkommen oder? Das würde auch etwas sparen.

    Mutige Aussage. Zum einen wissen wir nicht, wie viele km "ein paar wenige Kilometer" sind (es gibt Ecken in z.B. Norddeutschland, da brauchst du zum Überwinden von 20km eine dreiviertel Stunde (eine Strecke)) oder wie viele AN betroffen sind und ob es an einem der beiden Standorte geeignete Räumlichkeiten für beide Mannschaften gibt.

    Ob also die evtl. Raummiete, die Fahrzeit und/oder die Fahrtkosten am Ende noch Potential zum sparen haben? Möglich. Aber wenn es doch so einfach wäre, würde es dann nicht auch jetzt schon so gemacht? (Davon ausgehend, dass so ein Wirtschaftsunternehmen durchaus ein Interesse an Kostenoptimierung/Gewinnmaximierung hat?)


    Deswegen war ja meine These hier, dass es nichts nutzt mit dem Gesetz zu winken (das deutlich dafür sorgen will, dass der Laden läuft), sondern dass man dem AG darstellen muss, wie es besser und günstiger funktioniert.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn ich mich fragt, habt ihr dann die falschen Redner. (Wieso wählt ihr eigentlich Redner?)


    Vielleicht habe ich mich dann falsch ausgedrückt, mit Rednern beziehe ich mich darauf das bei uns nicht nur der Vorsitzende den Tätigkeitsbericht vorträgt sondern auch andere BR Mitglieder eigene Beiträge machen möchten bzw. aus diversen Ausschüssen und so.

    Was euch (vermutlich) fehlt ist eine Rhetorikschule. Man muss kein Profi sein. Ihr müsst kein einstudiertes Programm abfahren. Ihr müsst eine vernünftige Präsentation aufbereiten, die dann vorgetragen wird und anschließend vielleicht noch ein paar Fragen dazu beantworten. Das lässt sich, ohne allzu viel Aufwand, lernen!

    Der ein oder andere benötigt das mit Sicherheit, wobei andere es bereits erhalten haben was aber nicht der Punkt ist, Punkt ist das man nicht erwarten kann das man seinen seinen Beitrag X Mal weiderholen muss, da wir mehr als 3 Mitglieder haben die etwas vortragen wollen. Hast du oder musstest du schon 5 Mal das gleiche Vortragen an zwei Tagen hintereinander, das macht einen Platt die Performance ständig aufrecht zu halten!


    Natürlich profitiert da der AG von. Aber letztlich doch der ganze Laden inkl. den AN, wenn die Kunden zufrieden sind, nicht? Wie heißt es so schön im § 2 (1) BetrVG? "...vertrauensvoll... zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs"

    In einem Intakten Unternehmen wo vertrauensvolle Zusammenarbeit funktioniert mag das ja bestimmt super sein aber davon sind wir sehr weit entfernt. Aktuell sind wir mehr vor Gericht als auf Arbeit. Und bis Dato sind wir Trotz dessen immer entgegengekommen und haben auf seine Belange mehr als auf unsere geachtet.



    Mutige Aussage. Zum einen wissen wir nicht, wie viele km "ein paar wenige Kilometer" sind (es gibt Ecken in z.B. Norddeutschland, da brauchst du zum Überwinden von 20km eine dreiviertel Stunde (eine Strecke)) oder wie viele AN betroffen sind und ob es an einem der beiden Standorte geeignete Räumlichkeiten für beide Mannschaften gibt.

    Zwischen beiden Betriebsstätten liegen 10 Km auseinander und hätten auch quasi direkt dazwischen eine Stadthalle die ich letztes Jahr bereits auf mögliche Kapazitäten angefragt habe.


    Deswegen war ja meine These hier, dass es nichts nutzt mit dem Gesetz zu winken (das deutlich dafür sorgen will, dass der Laden läuft), sondern dass man dem AG darstellen muss, wie es besser und günstiger funktioniert.

    Deswegen ja auch die Frage in die Runde, mit vergleichbarer Situation, da ich weiß das leider in solchen Situationen es nicht mit Gesetzwedeln reicht, gerade im BetrVG, wo vieles leider zwar steht aber in der Tiefe dann doch nicht konkretisiert ist. Seit der Einführung des BetrVG 1952 hat sich bis heute doch so einiges drastisch verändert, gerade was die Unternehmenskultur in globalen Firmen wie unsere angeht, zumal wenn sie auch noch Amerikanisch ist.


  • M.E. ist es sinnvoll, wenn nicht gar rechtlich geboten, bei unterschiedlichen Betriebsstätten Versammlungen jeweils vor Ort anzubieten.


    Und es ist sinnvoll, in einem Schichtbetrieb jeweils mehrere Versammlungen anzubieten, die unterschiedliche Schichten abdecken, bzw jeweils Versammlungen im zeitlichen Überlappungsbereich zweier Schichten anzubieten, damit möglichst viele AN teilnehmen können.


    Was wären denn Alternativen, wenn man die Versammlung nur in einer Betriebsstätte anbietet? Dass man Busse chartert, die die AN der anderen Betriebsstätte hin und zurück bringen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Betriebsversammlungen können organisatorisch schon durchaus kompliziert werden, davon kann ich auch ein Lied singen :D

    8 räumlich getrennte Rettungswachen im 24/7 Betrieb (2-Schicht-System 7-19 & 19-7 Uhr) + eine Verwaltung.

    Tatsächlich machen wir pro Jahr 16 Abteilungsversammlungen (also 2 pro Rettungswache) und 2 Betriebsversammlungen.

    Da auch noch die Schichtzeiten zu berücksichtigen ist praktisch unmöglich. Außerhalb der Arbeitszeit wäre zwar theoretisch möglich, funktioniert aber in der Praxis nicht durchgängig. Das liegt einfach daran, dass es pro Rettungswache (je nach Größe) nur ca. 10 - 40 MA gibt, von denen ein Teil immer arbeitet (24/7) ein weiterer Teil Abends zur Nachtschicht kommt und deshalb schläft und vom Rest mehr als die Hälfte was besseres vor hat. D.h. da sitzen wir dann da und versuchen mit 0 - 4 MA eine Abteilungsversammlung zu machen (Ja, 0 hatten wir auch schon).

    Während der Arbeitszeit geht nur bedingt. Es soll ja beim Rettungsdienst doch gelegentlich mal zu Notfalleinsätzen kommen, bei denen es tatsächlich um Menschenleben geht ;) ...und in so einem Fall sind dann ein paar gesetzliche Regelungen mehr, als nur das BetrVG, im Spiel. Also kurz gesagt sitzen bleiben und an der BV/AV teilnehmen ist da nicht.

    Also haben wir das Ganze sehr "durchlässig" organisiert. Die AV sind thematisch alle gleich, sie finden wegen der räumlichen Trennung als AV statt und nicht wegen unterschiedlicher Themen, daher kann jeder MA an jeder AV teilnehmen, unabhängig davon, ob er dieser Rettungswache tatsächlich zugeordnet ist. So stehen jedem MA 8 verschieden Termine zur Wahl, an denen er an einer der AV teilnehmen kann. (Bei Teilnahme in der Freizeit natürlich als Arbeitszeit vergütet).

    Ganz ideal ist das selbstverständlich nicht, aber die Praxis hat gezeigt, dass wir so die meisten MA erreichen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • also wir haben 3 Standorte die wir abdecken müssen.

    In den letzten beiden Jahren haben wir pandemiebedingt meist Abteilungsversammlungen gemacht auch wenn das nach dem Gesetz sicher nicht ganz korrekt war.

    An jedem Standort 3 bis 4 mit Früh- und Spätschicht.

    Ja das ist anstrengend wenn man in einer Woche 20x eine nur in Nuancen unterschiedliche Rede hält.


    Vorher und auch jetzt wieder machen wir maximal noch Teileversammlungen pro Standort, also 1xFrüh und 1xSpät.

    Wenn der AG seinen Vortrag nach BetrVG macht dann machen wir die beiden überlappend, die Spätschicht kommt also etwas früher und die Frühschicht bleibt etwas länger.


    Noch viel früher gab es bei uns die Versammlungen immer Samstags in der Stadthalle, Die waren aber eher schlecht besucht, der damalige BR wollte das aber lieber so damit nicht so viel Arbeit ausfällt und außerdem bekamen die TN die Zeit gut geschrieben und zusätzlich €50,00 bar ausgezahlt.


    Da müsst ihr machen, was ihr für die beste Möglichkeit im Rahmen des BetrVG erachtet um die Kolleg*innen zu erreichen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)