Wahlbeeinflussung durch AG und BR Vorsitzenden

  • Hallo zusammen,


    wir haben folgende Zusammensetzung bei unserer Wahl die morgen stattfinden soll.


    wir haben zwei Listen:

    Liste 1 mit dem BR Vorsitzenden und seinen getreuen

    Liste 2 mit BR Mitgliedern die aber ihre eigene Liste gemacht haben da der Vorsitzende diese nicht haben will


    Wahl ist am Freitag den 13.05!


    Gestern wurde bekanntgegeben das der Vorsitzende unter namentlicher Nennung für die Belegschaft eine Art Sonderzahlung Ausgehandelt hat und diese wurde gestern durch den AG bekanntgegeben.

    Verhandlung soll vorrichte Woche stattgefunden haben.

    BR Sitzung war am Montag dieser Woche, in dieser wurde von dem Vorsitzenden keine Info zu dem Thema gegeben.


    Die Sonderzahlung gibt es jetzt Monatlich für 1 Jahr!


    Wir Liste 2 haben gebeten den Aushang auf nach der Wahl zu verschieben damit es keine Beeinflussung dieser gibt, dies wurde missachtet, der Aushang kam gestern.


    In allen anderen BV und Gesprächen steht immer der Betriebsrat und nicht der Vorsitzende Namentlich erwähnt!

    Es gab wie gesagt keine Info in der BR Sitzung zu diesem Thema!


    Ist dies Wahlbeeinflussung und mit was könnte man sowas begründen.


    Danke für eure Hilfe

  • So ganz habe ich das Problem noch nicht durchdrungen.


    So wie du es schilderst geht da wohl tatsächlich einiges, sagen wir mal in nicht sooo geordneten Bahnen. Allerdings sehe ich hier mehr Herausforderungen innerhalb des BRs (wenn der Vorsitzenden irgendwelche Verhandlungen führt ohne darüber in der Sitzung zu berichten).


    Ich will gar nicht ausschließen, dass die Veröffentlichung einen gewissen Einfluss auf die Wahl hat. Allerdings sehe ich hier noch keine Wahlbeeinflussung in dem klassischen Sinne. (Das wäre es gewesen, wenn die Sonderzahlung ausgelobt worden wäre für den Fall der Wiederwahl.)


    Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, mit den wenigen Fakten die du präsentiert hast. Ob das schon reicht sollte dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht an eurem Standort sagen können. (Der weiß auch wie die Kammern bei euch "ticken".)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    bin da bei Moritz


    Ich würde auch vermuten dass es bei euch im Gremium nicht ganz rund läuft bzw. es mindestens zwei Lager gibt


    Als Wahlbeeinflussung im Sinne des Gesetzes würde ich es nicht sehen, eher als getarnte Wahlwerbung für den BRV, was aber schwer zu beweisen sein wird. Und aus deinem Eingangspost heraus, war der Betriebsrat auch in den verhandlungen wohl gar nicht involviert, sondern nur der BRV (ggf. sogar nur als "einfacher" MA !? )


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ja es war nur der Vorsitzende an den Verhandlungen beteiligt, und sonst wusste keiner des Gremiums etwas! Erst als der Aushang kam und er persönlich aufgeführt wurde "als Retter der Welt" und nicht wie sonst immer der BR.

  • Das ist eine Pflichtverletzung des BRV, da er Abschlüsse mit dem AG nur bei entsprechender Beschlussfassung des BR tätigen darf.


    Als rechtlich angreifbare Wahlbeeinflussung kann man das aber nicht werten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ja es war nur der Vorsitzende an den Verhandlungen beteiligt, und sonst wusste keiner des Gremiums etwas! Erst als der Aushang kam und er persönlich aufgeführt wurde "als Retter der Welt" und nicht wie sonst immer der BR.

    Wie war er aufgeführt? Explizit als Betriebsratsvorsitzender Max mustermann oder nur als Max Mustermann, bei letzterer variante könnten sich beide Parteien AG wie auch der MA der auch BRV ist herausreden, dass diese verhandlungen nur als Mitarbeiter geführt wurde und nicht im Rahmen seines BRV Amtes, was zwar sicher ein scheinheiliges Argument ist, aber es wäre dann keine Pflichtverletzung im Rahmen des BRV Amtes.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Das ist eine Pflichtverletzung des BRV, da er Abschlüsse mit dem AG nur bei entsprechender Beschlussfassung des BR tätigen darf.

    Beim zweiten Teil bin uneingeschränkt bei Dir. Aber nach der Schilderung

    als der Aushang kam und er persönlich aufgeführt wurde "als Retter der Welt"

    stellt sich die Frage ob das tatsächlich eine Handlung als BRV war.

    Dafür würde auch sprechen, dass er in der BR-Sitzung nicht darüber berichtet hat.


    Ich stelle mir gerade folgende Situation vor (reine Phantasie, ich kenne weder den TE, noch seinen Betrieb):


    Der BRV, hat, weil er ohnehin öfter mit dem AG zu tun hat, ihn angesprochen, ob er nicht der Belegschaft, jetzt, wo es doch wieder bergauf ginge, etwas gutes tun wolle. Nach all der vielen Kurzarbeit mit entsprechenden Einkommenseinbußen, wären die Auftragsbücher doch voll und jetzt könne der AG doch "mal einen raus tun". Der AG macht klar, dass er keine Lust hat, hier eine Art von BV oder ähnliches abzuschließen. Gleichzeitig sagt er aber: ich denke mal drüber nach.


    Im Anschluss geht er hin und schreibt: Kollege Meier hat mich überzeugt, dass es an der Zeit ist, mich bei euch zu bedanken, dass wir die letzten zwei Jahre gemeinsam durchgestanden haben. Ich zahle für die nächsten 12 Monate jeden Monat Betrag x als Sonderzahlung und bedanke mich damit bei euch für eure Treue.


    Damit wäre es eine Gesamtzusage, die der AG, getriggert durch den BRV, alleine macht.


    Hätte der BRV hier eine Pflichtverletzung begangen? Ich denke nein. Auch als BRV steht es ihm zu kreative Ideen zu haben und mit dem AG zu reden. Dabei mag sein guter Draht als BRV hilfreich sein, ändert aber nichts daran, dass er keine Vereinbarung o.ä. mit dem AG geschlossen hat, dementsprechend auch keine Pflichtverletzung begangen hat.


    Ist das blauäugig und sehr wohlwollend gedacht? Zweifelsohne. Aber ohne genaue Kenntnis der Umstände und Fakten mag ich auf den Zug "Pflichtverletzung" nicht aufspringen. (Ja, ja, ich verteidige meinen Ponyhof mal wieder mit Zehen und Klauen, ich weiß)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ausgehandelt... Verhandlung...

    Moritz , da gebe ich Dir absolut recht.


    Ich bin aber vom Wort "Verhandlung" ausgegangen. Und eine Leistung für alle AN verhandelt der AG nicht mit AN Meier.


    Jedoch, "nix gwieß woass ma ned", sage ich als Bayer, es könnte so oder so gewesen sein. Oder ganz anders.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Moritz , da gebe ich Dir absolut recht.


    Ich bin aber vom Wort "Verhandlung" ausgegangen. Und eine Leistung für alle AN verhandelt der AG nicht mit AN Meier.

    Verhandeln als Einzelperson für eine kollektive Massnahme geht eigentlich nicht.
    Dann ist klar die Frage ob er als Einzelperson oder BRV genannt wird.


    Jedoch, "nix gwieß woass ma ned", sage ich als Bayer, es könnte so oder so gewesen sein. Oder ganz anders.


    OT Als Schwabe muss ich da jetzt mal nachhaken: Der FCB spielt ab sofort in der Bayernliga :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)