Hallo @ll,
heute treibe ich mich mal hier rum. Und habe nur eine Frage zum leidensgerechten Arbeitsplatz. Ich bin schwerbehindert (GdB 50) und habe ausstattungsmäßig schon ganz gute Bedingungen. Was mich jetzt aber noch beschäftigt: Gehört eine Arbeitszeitänderung auch dazu?
Hintergrund: Ich möchte auf Grund unserer neuen BV mit einer für Teilzeitler dusseligen und unsinnigen Pausenregelung meine AZ von 6 h x 5 Tage auf 7 h Mo-DO + 4 h Freitags ändern. Dabei Mo-Do zzgl. 30 Minuten Pause, Freitags ohne Pause. Und ja, das wären 2 h mehr pro Woche. Aber das wäre ok.
Dies dürfte ja erst mal dem ArbZG entsprechen. Weil aber unser AG ziemlich unflexibel und stur ist (unser BR leider auch), würde ich natürlich auch gern das Argument eines leidensgerechten Arbeitsplatzes in meinem Antrag bringen. Meine Schwerbehinderung umfasst neben einigen körperlichen Gebrechen auch einiges an seelischen Beeinträchtigungen.
Und wenn der AG da nicht mitmacht, wäre da unsere SBV in der Pflicht, mich zu unterstützen? Bisher ist da ja leider nicht viel gekommen von ihr. Und könnte man für solche Fälle auch das Integrationsamt um Unterstützung bitten?
LG Lilex