Hallo,
unsere Geschäftsleitung fordert die Zusendung der vollständigen Wahlakten als Kopien innerhalb von drei Tagen. Muss der BR dem nachkommen oder reicht es der Geschäftsleitung die Einsicht vor Ort zu gewähren?
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo,
unsere Geschäftsleitung fordert die Zusendung der vollständigen Wahlakten als Kopien innerhalb von drei Tagen. Muss der BR dem nachkommen oder reicht es der Geschäftsleitung die Einsicht vor Ort zu gewähren?
Zwei Fehler, nämlich a) Zusenden und b) Vollständig...
Einsichtsrecht haben zwar alle, die ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Gültigkeit einer BR-Wahl haben, siehe § 19 (2) BetrVG. Dazu zählt auch der AG.
Es besteht aber erstens eben nur ein Recht auf reine Einsichtnahme, und das bedeutet nicht die Zusendung von Kopien, sondern eben lediglich den Einblick vor Ort.
Zweitens haben die o.g. Berechtigten aber erst einmal keine volle Einsicht, denn das Wahlgeheimnis gilt auch für BR-Wahlen, weswegen Unterlagen, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner AN zulassen, tabu sind (dazu zählt auch die Tatsache, ob sie gewählt haben, d.h. die Wähle:innenlisten, in denen abgehakt wurde, ob und wie - Briefwahl vs persönliche Wahl - gewählt wurde). Die Einsichtnahme in diese Unterlagen ist nur zulässig, wenn dies zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl erforderlich ist, der AG muss also konkret begründen, warum er Einsicht auch in diese Unterlagen braucht. Siehe z.B. dieses aktuelle Urteil.
Kurz:
1. Die Unterlagen werden nicht verschickt, auch nicht im Kopie, sie sind im BR-Büro einsehbar.
2. Die Unterlagen sind auch nicht vollständig einsehbar, zumindest nicht jene, die Rückschlüsse auf Wahlverhalten zulassen, ausser das Interesse daran ist begründet dargelegt.
Wie begründet er denn, der AG?
Diasch , noch ein paar Fragen: Die Anfrage ging an den/die BR(V)? Wann wurde das Wahlergebnis verkündet?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Anfrage ging an den BV-Vorsitz und den BR-allgemein.
Der AG begründet die Einsicht mit der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der AG grundsätzlich ohne begründetes Interesse Einsicht nehmen kann.
Hinzu kommt das aktuelle Beschlussverfahren vorm Arbeitsgericht, in dem die Betriebsratsfähigkeit einzelner Einrichtungen geprüft wird.
Also wir haben eine regionale BR-Struktur, die vom AG nicht mehr geduldet wird.
Jetzt soll die durchgeführte Wahl auf Ordnungsmäßigkeit geprüft werden.
Nun ja, wenn das so pauschal verargumentiert ist, dann darf der AG im BR-Büro die Wahlakten einsehen, abgesehen von jenen, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten zulassen. Punkt.
P.S., wann wurde das Wahlergebnis verkündet?
Nun ja, wenn das so pauschal verargumentiert ist, dann darf der AG im BR-Büro die Wahlakten einsehen, abgesehen von jenen, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten zulassen. Punkt.
genau so, und wenn er mehr will muss er halt klagen
genau so, und wenn er mehr will muss er halt klagen
...und wird verlieren, denn die Rechtsprechung ist da sonnenklar.
Das Wahlergenbis wurde am 9.5. bekannt gegeben.
Alles anzeigenVielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Anfrage ging an den BV-Vorsitz und den BR-allgemein.
Der AG begründet die Einsicht mit der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der AG grundsätzlich ohne begründetes Interesse Einsicht nehmen kann.
Hinzu kommt das aktuelle Beschlussverfahren vorm Arbeitsgericht, in dem die Betriebsratsfähigkeit einzelner Einrichtungen geprüft wird.
Also wir haben eine regionale BR-Struktur, die vom AG nicht mehr geduldet wird.
Jetzt soll die durchgeführte Wahl auf Ordnungsmäßigkeit geprüft werden.
Vielleicht erklärt ein Richter dem AG in dem Beschlussverfahren zeitnah was unter dem Begriff "Einsicht" zu verstehen ist. Also das das keine Kopieraktion usw. darunter verstanden wird.
Das Wahlergenbis wurde am 9.5. bekannt gegeben.
Und der neue BR ist zwei Tage später bereits konstituiert? Respekt, da wart Ihr schnell.
Die öffentliche Stimmauszählung war am 3.5. Danach haben die gewählten Mitglieder 3 Tage Zeit ihr Amt nicht anzunehmen. Am 9.5. war die konstituierende Sitzung und die Bekanntgabe.
Bittet den AG direkt um Übergabe der vollständigen Lohn- und Gehaltslisten mit Prämienzahlungen. Dann setzt er sich intensiver mit dem Begriff "Einsicht" auseinander.
Bittet den AG direkt um Übergabe der vollständigen Lohn- und Gehaltslisten mit Prämienzahlungen. Dann setzt er sich intensiver mit dem Begriff "Einsicht" auseinander.
Die öffentliche Stimmauszählung war am 3.5. Danach haben die gewählten Mitglieder 3 Tage Zeit ihr Amt nicht anzunehmen. Am 9.5. war die konstituierende Sitzung und die Bekanntgabe.
Off Topic: Der Ablauf könnte (könnte, muss aber nicht) sich mit den zu beachtenden Fristen beißen - ich hoffe mal, dass zur Konsti ordnungsgemäß (also rechtzeitig) geladen wurde.
Off Topic: Der Ablauf könnte (könnte, muss aber nicht) sich mit den zu beachtenden Fristen beißen - ich hoffe mal, dass zur Konsti ordnungsgemäß (also rechtzeitig) geladen wurde.
Die Fristen im "einfachen" Wahlverfahren liegen enorm nah beieinander. Da hat der Wahlvorstand sehr geschwitzt. Die Fristen wurden nach bestem Wissen eingehalten. Leider habe ich das Forum erst kürzlich entdeckt.