AG erkennt Größe des Gremiums nicht an

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Ich bin seit zwei Wochen der Vorsitz unseres neugewählten Gremiums. Am heutigen Tage kam ein Arbeitgebervertreter auf mich zu und informierte mich, dass der AG aufgrund der Mitarbeiteranzahl ( unter 200 ) die Gremiumsgröße ( aktuell 9 mit Freistellung ) in Frage stellt.


    Bisherige Recherchen durch mich ergaben, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses wirklich keine 200 Kollegen angestellt waren und es auch jetzt nicht sind. Leider konnte ich den ehemaligen Wahlvorstand noch nicht sprechen um mir die Zahlen zeigen zu lassen.


    Die Aussagen die ich von Mitgliedern des Wahlvorstandes erhalten habe sind unterschiedlich aber ich möchte "vor der Welle schwimmen" und entsprechend vorbereitet sein.


    Fakten sind:


    Januar 2022 waren wir 206 wahlberechtigte Mitarbeiter

    Aktueller Stand ist das wir 197 Kollegen sind


    Dinge die ich bisher in Erfahrung bringen konnte (sind aber noch nicht verifiziert :(


    Der Arbeitgeber hat in seiner Jahresplanung die Aussicht auf über 200 Kollegen geben - kam von damalig zuständigen Standortleiter per Mail

    Die vorgehensweise ein 9er Gremium mit Freistellung zur Wahl zu stellen "soll" anwaltlch im Vorab geklärt worden?


    Auch wenn der Arbeitgeber dieses bisher nur in einem Gespräch, also nicht offiziell bekannt gegeben hat, gehe ich davon aus dass die Geschäftsleitung auf uns zukommen wird. Auch mit teilweise weichen Fakten meine Frage:


    Welche Vorgehensweise ist hier zu empfehlen? Muss es dann zu Neuwahlen kommen? Ist es sinnvoll im Vorab einen Anwalt mit diesem Sachverhalt zu betreuen?


    Liebe Grüße,


    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von AltErnie72 () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • AltErnie72

    Hat den Titel des Themas von „AG erkennt größe des Gremiums nicht an“ zu „AG erkennt Größe des Gremiums nicht an“ geändert.
  • Januar 2022 waren wir 2006 wahlberechtigte Mitarbeiter

    Aktueller Stand ist das wir 197 Kollegen sind

    Ich vermute hier mal eine Null zu viel?



    und informierte mich, dass der AG aufgrund der Mitarbeiteranzahl ( unter 200 ) die Gremiumsgröße ( aktuell 9 mit Freistellung ) in Frage stellt.

    Das kann er ja gerne tun. Ist aber nicht euer Problem. Ich gehe mal davon aus, es gab ein Wahlausschreiben, in dem das ordentlich dokumentiert/annonciert wurde. Was hat der AG denn dagegen unternommen? Hat er das moniert? Hat er die Wahl angefochten?


    Wenn ihr tatsächlich derzeit unter 200 seid, kann der AG euch die Freistellung nehmen. Ja. Das war es dann aber auch. Ansonsten gilt hier § 13 (2) Ziffer 1 BetrVG. Könnt ihr in zwei Jahren prüfen.


    Und erlaube mir noch einen launigen Kommentar: Auch als BR muss man nicht über jedes Stöckchen springen, dass der AG einem hinhält... ;)


    Euer Standpunkt sollte sein: Ihr seid ordentlich gewählt. Und selbstverständlich darf der AG die Wahl anfechten. Aber dann soll er sich bitte an das Arbeitsgericht wenden. Ihr seid da die (völlig!) falschen Ansprechpartner. (Ihr dürft weder Neuwahlen einleiten noch auf gewählte BRM "verzichten"!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Micha,

    da kommt er ja reichlich spät damit um die Ecke.

    Der Wahlvorstand stellt fest, wie viele Mitglieder der BR haben muss. Das richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Unternehmen beschäftigten MA.

    In Eurem Falle ist das knapp an der Grenze vom 7er zum 9er Gremium.

    Normalerweise fragt der WV beim AG an, mit wieviel Personal in den nächsten Jahren geplant wird. Oder es sind im Durchschnitt seit Jahren mehr als 200 MA gewesen. Bei 197 sehe ich den Beurteilungsspielraum des WV als gegeben.

    Der AG muss die Wahl anfechten, wenn ihm das nicht passt.

    LG Oenothera

  • Euer Standpunkt sollte sein: Ihr seid ordentlich gewählt. Und selbstverständlich darf der AG die Wahl anfechten. Aber dann soll er sich bitte an das Arbeitsgericht wenden. Ihr seid da die (völlig!) falschen Ansprechpartner. (Ihr dürft weder Neuwahlen einleiten noch auf gewählte BRM "verzichten"!)

    Genau so sehe ich das auch.

    Bezüglich der Freistellung würde ich persönlich jetzt auch nicht "zurück rudern". Da würde ich sagen: "Wir haben die volle Freistellung eines BRM beschlossen, weil sie notwendig ist. Die Belegschaft umfasst in der Regel knapp über 200 MA, dass sie aufgrund gewisser, normaler Schwankungen gelegentlich mal unter 200 MA liegt, ändert nichts daran, dass wir aufgrund des Arbeitsaufkommens für den BR die Freistellung für zwingend notwendig halten und diese entsprechend beschlossen haben."


    Also kurz gesagt: "Lieber AG, sowohl bezüglich der Größe des BR, als auch bezüglich der Freistellung, musst Du Dich ans Arbeitsgericht wenden. Wir werden von uns aus ganz sicher weder an dem einen, noch dem anderen, etwas ändern"

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich vermute hier mal eine Null zu viel?


    Ja das war ein Tippfehler :) Werde ihn gleich mal korrigieren. Danke für den Hinweis und für Deine Ausführungen.


    Genau so sehe ich das auch.

    Bezüglich der Freistellung würde ich persönlich jetzt auch nicht "zurück rudern". Da würde ich sagen: "Wir haben die volle Freistellung eines BRM beschlossen, weil sie notwendig ist. Die Belegschaft umfasst in der Regel knapp über 200 MA, dass sie aufgrund gewisser, normaler Schwankungen gelegentlich mal unter 200 MA liegt, ändert nichts daran, dass wir aufgrund des Arbeitsaufkommens für den BR die Freistellung für zwingend notwendig halten und diese entsprechend beschlossen haben."


    Also kurz gesagt: "Lieber AG, sowohl bezüglich der Größe des BR, als auch bezüglich der Freistellung, musst Du Dich ans Arbeitsgericht wenden. Wir werden von uns aus ganz sicher weder an dem einen, noch dem anderen, etwas ändern"

    Also wenn ich es richtig verstehe, ist es der beste Weg erst einmal die Füße stillzuhalten und wenn es offiziell wird, dem AG mitteilen dass er diese Wahl dann entsprechend gerichtlich anfechten möge.

    Einmal editiert, zuletzt von AltErnie72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von AltErnie72 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was die Größe des BR betrifft, gebe ich den Vorredner:innen recht. Das wurde vom WV im Wahlausschreiben so festgelegt und ist nun für die komplette Amtsperiode verbindlich, auch wenn die Zahl der AN absinkt - die einzige Möglichkeit, die der AG gehabt hätte, wäre die Anfechtung der Wahl gewesen, wenn das Wahlausschreiben fehlerhaft gewesen wäre. Das hat er wohl nicht getan.


    Eine Neuwahl gibt es deswegen sicherlich nicht.


    Anders ist das bei der Freistellung nach § 38 BetrVG. Die kann verloren gehen, wenn die Anzahl der "in der Regel" beschäftigten AN unter 200 sinkt. Ein kurzfristiges Absinken unter 200 reicht da aber nicht.


    Also wenn ich es richtig verstehe, ist es der beste Weg erst einmal die Füße stillzuhalten und wenn es offiziell wird, dem AG mitteilen dass er diese Wahl dann entsprechend gerichtlich anfechten möge.

    Diese Möglichkeit ist dem AG wg Fristablauf verwehrt. Strich, er hat keinerlei Möglichkeiten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was die Größe des BR betrifft, gebe ich den Vorredner:innen recht. Das wurde vom WV im Wahlausschreiben so festgelegt und ist nun für die komplette Amtsperiode verbindlich, auch wenn die Zahl der AN absinkt

    Da muss ich reingrätschen: nicht ganz korrekt. Zur Hälfte der Amtszeit wird nochmals geprüft. ist dann die Mitarbeiterzahl um 50%, mindestens jedoch um 50 Mitarbeiter gesunken, so müssen Neuwahlen eingeleitet werden. (§13 (2) 1 BetrVG
    Für den aktuellen Fall jedoch (erstmal) nicht relevant)

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Ich denke, die rechtlichen möglichkeiten sind ausreichend geklärt.

    Bezüglich der Freistellung muss eurem AG aber klar sein, dass sich das Arbeitsaufkommen von 199 MA zu 201 MA nicht wirklich ändert. Was im einen Fall eine vernünftige Freistellung mit guter Planbarkeit für den AG ist, ist auf der anderen Seite die flexible Freistellung des BR nach Bedarf. Und je nach Notwendigkeit (und euer AG scheint da mit großen Schritten voranzugehen) fällt am Ende trotzdem eine Person aus, die aber mangels Freistellung nicht mal eine Stelle freimacht, um sie mit Ersatz zu besetzen. Trotzdem muss Ersatz her, weil die Kollegen das nicht ausgleichen können / sollen / müssen.

  • Ich denke, die rechtlichen möglichkeiten sind ausreichend geklärt.

    Bezüglich der Freistellung muss eurem AG aber klar sein, dass sich das Arbeitsaufkommen von 199 MA zu 201 MA nicht wirklich ändert. Was im einen Fall eine vernünftige Freistellung mit guter Planbarkeit für den AG ist, ist auf der anderen Seite die flexible Freistellung des BR nach Bedarf. Und je nach Notwendigkeit (und euer AG scheint da mit großen Schritten voranzugehen) fällt am Ende trotzdem eine Person aus, die aber mangels Freistellung nicht mal eine Stelle freimacht, um sie mit Ersatz zu besetzen. Trotzdem muss Ersatz her, weil die Kollegen das nicht ausgleichen können / sollen / müssen.


    Ok, dann würde es nur noch um das Thema Freistellung oder nicht gehen. Das macht Sinn weil der AG Vertreter so etwas fallen ließ wie der Vorsitz könne ja durch seine Freistellung durchaus noch andere "Nebbenthemen" übernehmen, da können man dann ja sehen....

  • Und wenn dann der AG in seiner Jahresplanung selber davon spricht, dass ihr im Jahresverlauf über 200 MA liegt, liefert er die Begründung für die Freistellung doch gleich mit.

    Vom rechtlichen mal abgesehen ist es auch nicht in seinem Interesse, das täglich geschaut wird, ober ihr über oder unter 200 liegt und demnach jemand freigestellt wird, oder nicht.

    Die Personalplanung ist deutlich einfacher, wenn einer/eine komplett freigestellt ist.


    Wir haben seit letztem Jahr zum ersten mal eine Freistellung. Zuerst großes Gezeter, zu teuer, die Welt geht unter, blabliblub.

    Mittlerweile ist er froh, einen Ansprechpartner beim BR zu haben, der für ihn "jederzeit greifbar" ist.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Wir werden sehen. Ich "sitze nicht auf der Freistellung", aber wie Du schon hier beschrieben hast: Werde ich mehr mit BR Aufgaben beschäftigt sein, als dass ich meinen Job machen werde. Das ist in diesem Laden hier mehr oder minder normal. Wird sicher interessant sein, wenn ich dann meine Aufgaben nicht fertig bekomme weil ich immer mit anderen Themen beschäftigt bin :)

  • AltErnie72 wenn du nicht mehr freigestellt bist, musst du erstmal deinen Vorgesetzten informieren, dass du nun BR-Arbeit machst. Meldest du dich nicht ordnungsgemäß ab, wirst du sicher Probleme bekommen.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • AltErnie72 wenn du nicht mehr freigestellt bist, musst du erstmal deinen Vorgesetzten informieren, dass du nun BR-Arbeit machst. Meldest du dich nicht ordnungsgemäß ab, wirst du sicher Probleme bekommen.

    Das ist mir durchaus bewusst, aber das ändert ja nichts am Sachverhalt. Ich sehe aktuell wieviel Meetings, Telkos, Gespräche ich begleite, und diese werden durch den Wegfall der Freistellung ja nicht weniger, sondern das Ganze fragmentiert im schlimmsten Fall noch. Deshalb wäre es sinnbefreit.

  • Das kann durch aus so sein aber der AG kann auch die Notwendigkeit der BR-Arbeit zu genau diesem Zeitpunkt anzweifeln und da ist dann Stress vorprogrammiert.


    Es wäre sicher sinnvoller, weiterhin eine entsprechende Freistellung zu haben und vom AG zu gewähren um auch Planungssicherheit in den Abteilungen zu haben.


    Ansonsten geht das Spiel, ich bin dann mal weg für BR-Tätigkeit und bin in ca. 2 Stunden wieder zurück.

    Damit kann man einen uneinsichtigen AG natürlich auch weich klopfen, wenn man jeden Tag mehrmals bei ihm anklopft und sich abmeldet und nach getaner BR-Tätigkeit sich wieder zurückmeldet.

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  • Wenns nach mir geht - ich bin mir halt nicht sicher, was der Arbeitgeber gerade will. Will er zeigen was er doch für ein toller Hengst ist oder eine sinnvolle Lösung. Das ging halt nicht aus dem Gespräch heute morgen hervor. Deshalb können wir gerade nur abwarten und schauen was genau da jetzt die Vorstellungen sind.

  • Falls das mit der Freistellung aus irgendeinem Grund nicht klappt, empfehle ich:


    - immer rechtzeitig beim Vorgesetzten abmelden

    - Tagebuch über BR-Arbeitszeiten führen (natürlich ohne Inhalt für AG)

    - Gespräche mit Mitarbeitern

    - Recherchearbeiten/ Vorbereitung für Sitzungen .....

    - Teilnahme an Telko / Sitzung / Meeting.....

    - aktives zum Fenster rausstarring (ist eine neue Modesportart ;) )

    - ..........


    So kannst du deinem AG aufzeigen, wie viel Zeit für BR-Arbeit benötigt wird. Vielleicht ist ja auch ihm nicht bewusst, wieviel Arbeit das ist und welche Zeit dafür benötigt wird.

    Sowas muss man natürlich nicht machen, kann aber hilfreich sein.

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    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

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  • Anmerkung: Sich nach §37 (2) abzumelden, muss und wird in aller Regel nicht spontan sein, und auch der Umfang ist nur durch die Erforderlichkeit begrenzt. Man könnte also z.B. sagen, dass man sich ab sofort regelmäßigeannfolgebden Tagen von Uhrzeit x bis Uhrzeit y abmeldet.


    AltErnie72 , Du hast jetzt ja Erfahrung mit dem Arbeitsaufwand als BRV, Du kannst Dich bis hin zur kompletten Freistellung abmelden, im Gegensatz zum §38 wärst Du dann aber gut beraten, über Deine Tätigkeiten zumindest grob Buxh zu führen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)


  • Anmerkung: Sich nach §37 (2) abzumelden, muss und wird in aller Regel nicht spontan sein, und auch der Umfang ist nur durch die Erforderlichkeit begrenzt. Man könnte also z.B. sagen, dass man sich ab sofort regelmäßigeannfolgebden Tagen von Uhrzeit x bis Uhrzeit y abmeldet.


    AltErnie72 , Du hast jetzt ja Erfahrung mit dem Arbeitsaufwand als BRV, Du kannst Dich bis hin zur kompletten Freistellung abmelden, im Gegensatz zum §38 wärst Du dann aber gut beraten, über Deine Tätigkeiten zumindest grob Buxh zu führen.

    Aktuell bin ich noch freigestellt. Das Gespräch gestern war nicht offizieller Natur. Wenn sie das ändern wollen, müssen sie aus meiner Sicht da offiziell auf uns zukommen. Alles weitere wird sich dann zeigen. Vielleicht ist es auch nur Säbelrasseln, man weiß es nicht. Sobald da was offizielles kommt, werde ich mir da auch entsprechend anwaltliche Hilfe holen. Habe da gestern nochmal lange drüber nachgedacht und für mich klar bekommen, dass wenn sie diesen Weg gehen wollen, dann soll es so sein.


    Außerdem muss ich immer wieder feststellen wie peinlich die GF ist. Gestern gab es unseren monatlichen Newsletter im Konzern. Laut dem sind wir ja 202 Mitarbeiter am Standort. Wenn ich jetzt provozieren wollen würde, würde ich das Ding nehmen und der GF zusenden...

  • Ok, dann würde es nur noch um das Thema Freistellung oder nicht gehen. Das macht Sinn weil der AG Vertreter so etwas fallen ließ wie der Vorsitz könne ja durch seine Freistellung durchaus noch andere "Nebbenthemen" übernehmen, da können man dann ja sehen....

    Die Aufgaben des BR / BRV lassen sich ja auch im Sinne des AG erweitern, um sinnvoll in Vollzeit beschäftigt zu sein. Bei uns im Konzern sind die Betriebsräte aktuell stärker eingebunden im Pandemiemanagement und testen z. B. auch die MA. Erweiterte Mitarbeit im Sicherheitsausschuss, Mithilfe bei der organisatorischen Umsetzung von mitbestimmten Themen wie z. B. mobiles Arbeiten.

    Dazu die klare Ansage, dass die Priorisierung der BR Tätigkeiten allein dem BR vorbehalten ist, kann man da ja auch mehr tun als "notwendige BR Tätigkeiten".

    Vielleicht findet ihr da einen guten Weg, den BR und AG gemeinsam gut finden.

  • Die Aufgaben des BR / BRV lassen sich ja auch im Sinne des AG erweitern, um sinnvoll in Vollzeit beschäftigt zu sein. Bei uns im Konzern sind die Betriebsräte aktuell stärker eingebunden im Pandemiemanagement und testen z. B. auch die MA. Erweiterte Mitarbeit im Sicherheitsausschuss, Mithilfe bei der organisatorischen Umsetzung von mitbestimmten Themen wie z. B. mobiles Arbeiten.

    Dazu die klare Ansage, dass die Priorisierung der BR Tätigkeiten allein dem BR vorbehalten ist, kann man da ja auch mehr tun als "notwendige BR Tätigkeiten".

    Vielleicht findet ihr da einen guten Weg, den BR und AG gemeinsam gut finden.

    Ich habe aktuell nich das Thema Datenschutz/Arbeitssicherheit und Administration einer Lernplattform an der Backe. Ich bin jetzt seit zwei Wochen Vorsitzender und kann gewisse Dinge noch nicht einschätzen. Deshalb habe ich dem guten Mann gestern gesagt, dass ich mir das anschaue und den Aufwand dann einschätzen werde ( da sich da einiges verändert ). Aber irgendwie hieß es dann mehr Geld für den Datenschutz kannste haben...


    Alles gerade ein wenig nervig