Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich bin seit zwei Wochen der Vorsitz unseres neugewählten Gremiums. Am heutigen Tage kam ein Arbeitgebervertreter auf mich zu und informierte mich, dass der AG aufgrund der Mitarbeiteranzahl ( unter 200 ) die Gremiumsgröße ( aktuell 9 mit Freistellung ) in Frage stellt.
Bisherige Recherchen durch mich ergaben, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses wirklich keine 200 Kollegen angestellt waren und es auch jetzt nicht sind. Leider konnte ich den ehemaligen Wahlvorstand noch nicht sprechen um mir die Zahlen zeigen zu lassen.
Die Aussagen die ich von Mitgliedern des Wahlvorstandes erhalten habe sind unterschiedlich aber ich möchte "vor der Welle schwimmen" und entsprechend vorbereitet sein.
Fakten sind:
Januar 2022 waren wir 206 wahlberechtigte Mitarbeiter
Aktueller Stand ist das wir 197 Kollegen sind
Dinge die ich bisher in Erfahrung bringen konnte (sind aber noch nicht verifiziert
Der Arbeitgeber hat in seiner Jahresplanung die Aussicht auf über 200 Kollegen geben - kam von damalig zuständigen Standortleiter per Mail
Die vorgehensweise ein 9er Gremium mit Freistellung zur Wahl zu stellen "soll" anwaltlch im Vorab geklärt worden?
Auch wenn der Arbeitgeber dieses bisher nur in einem Gespräch, also nicht offiziell bekannt gegeben hat, gehe ich davon aus dass die Geschäftsleitung auf uns zukommen wird. Auch mit teilweise weichen Fakten meine Frage:
Welche Vorgehensweise ist hier zu empfehlen? Muss es dann zu Neuwahlen kommen? Ist es sinnvoll im Vorab einen Anwalt mit diesem Sachverhalt zu betreuen?
Liebe Grüße,
Micha