Aufgaben WA und Sinn weiterer Mitglieder

  • Hallo,


    wir mussten (200 MA) einen WA bilden und irgendwie weiß der WA aber nicht so recht, was er genau tun soll, außer sich regelmäßig von der Geschäftsführung die finanzielle Lage präsentieren zu lassen. Vielleicht kommt das aber auch daher, dass wir noch so ein relativ kleines Unternehmen sind.

    Wenn man die Aufgaben nachschlägt, dann sind da viele für Krisenzeiten aufgezählt, aber das ist gerade nicht gegeben.

    Da keiner von uns bisher in einem WA war, sind wir recht ratlos. Zudem haben wir auch nicht das Gefühl, dass wir uns jedes Mal alle 4 mit der GF zusammensetzen müssen, wenn eh nur präsentiert und mitgeschrieben wird. Oder ist das verpflichtend, dass immer alle WA-Mitglieder anwesend sind?


    Und die beiden zusätzlichen Mitglieder aus der Belegschaft (2 Mitglieder aus BR und 2 aus Belegschaft) haben ja noch weniger zu tun, denn die beiden BR-Mitglieder berichten dem BR.


    Und ich habe gelesen, dass der WA den BR über das Ergebnis der Beratungen "unverzüglich und vollständig" zu unterrichten hat, aber erstens wird bei uns ja nicht beraten, sondern nur vorgetragen und das "Ergebnis" wäre höchstens: "alles im grünen Bereich, aber bei X und Y müssen wir etwas aufpassen".


    Könnt ihr mich etwas aufklären, wie ihr das so handhabt? :) Eine Schulung steht (da Spezialschulung) derzeit nicht zur Option.


    Grüße

  • Beim Lesen des Posts war mir sehr schnell sehr klar, dass Eure WA-M dringend geschult werden müssen. Und dann las ich das...

    Eine Schulung steht (da Spezialschulung) derzeit nicht zur Option.

    ...und dachte mir: Hä?


    Für alle WA-M, die auch BRM sind, besteht nicht nur Anspruch auf die Schulung, sondern m.E. sogar Schulungspflicht, da die Aufgaben ansonsten nicht ordnungsgemäß durchführbar sind.


    Und an Deinen Fragen sieht man ja recht deutlich, dass Ihr noch nicht in der Lage seid, den Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen, und so müsst Ihr alles glauben, was der AG sagt, bzw versteht Ihr nicht einmal, was er sagt, da Ihr die Zahlen nicht lesen könnt.


    Die Auflistung des § 106 III BetrVG betrifft den im Übrigen wahrlich nicht nur Firmen im Krisenmodus und ist zudem nicht abschließend.


    Mein Tipp also zur Handhabung? Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Und falls ich es noch nicht gesagt haben sollte: Schulung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Fried, besser kann man es nicht sagen. :thumbup:


    Denn der eklatante Widerspruch zwischen

    irgendwie weiß der WA aber nicht so recht, was er genau tun soll,...

    .... recht ratlos.

    und

    Eine Schulung steht (da Spezialschulung) derzeit nicht zur Option.

    ist nur auf eine einzige Weise lösbar, nämlich durch Akzeptieren der Schulungspflicht mit dem Ergebnis:

    Mein Tipp also zur Handhabung? Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung. Schulung.

    Und falls ich es noch nicht gesagt haben sollte: Schulung.

    :thumbup:  :!:

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Könnt ihr mich etwas aufklären, wie ihr das so handhabt? :) Eine Schulung steht (da Spezialschulung) derzeit nicht zur Option.

    Das ist als würdest Du fragen: "Ich will Wasser kochen, aber ein Herd, ein Feuer, oder sonst irgendeine Hitzequelle sind keine Option, also wie mach ich das jetzt?".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Beim Lesen des Posts war mir sehr schnell sehr klar, dass Eure WA-M dringend geschult werden müssen. Und dann las ich das...

    ...und dachte mir: Hä?


    Für alle WA-M, die auch BRM sind, besteht nicht nur Anspruch auf die Schulung, sondern m.E. sogar Schulungspflicht, da die Aufgaben ansonsten nicht ordnungsgemäß durchführbar sind.

    Ich empfinde Schulungen auch als sinnvoll insbesondere bei derartigen Spezialthemen, aber der BR will es sich nicht durch Spezialschulungen mit dem AG verscherzen und daher keine Spezialschulungen beantragen. Daher sitzen wir jetzt relativ ratlos da und lesen alles, was wir lesen können, was uns aber auch nur bedingt weiterhilft. Der bisherige WA hat sich wohl auch nur 1x im Monat mit der GF hingesetzt und sich die Zahlen zeigen lassen.

  • aber der BR will es sich nicht durch Spezialschulungen mit dem AG verscherzen und daher keine Spezialschulungen beantragen. Daher sitzen wir jetzt relativ ratlos da.

    Mit Verlaub, da hast Du und habt Ihr aus meiner Sicht eine vollkommen falsche Einstellung zu Euren Pflichten als BRM. Ich wünsche Euch dringend den Arsch in der Hose, den es braucht, um BR-Arbeit sinnvoll zu machen, und verabschiede mich aus dem Thread, denn Antworten zu Themen, die Ihr dann in der Sitzing mit dem AG gar nicht beurteilen könnt, sind absurd.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich hab das Gefühl die neuen BRM haben den Arsch in der Hose, nur die alten BRM bücken sich lieber. Und solange es nicht richtig kracht, wird es auch so bleiben.

    Ich würde gerne meine Rechte alle wahrnehmen, insbesondere auch die Schulungen, aber wenn ein Großteil des BRs "ja und amen" sagt, sobald es heißt, wir haben das noch nie gemacht, dann hab ich da auch keine Chance.

  • blueberry , nach 29 (3) BetrVG kann ¼ der BRM die Behandlung eines TOPs verlangen, dann setzt doch mal die Entsendung eines WAM auf die TO und argumentiert.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • der BR will es sich nicht durch Spezialschulungen mit dem AG verscherzen und daher keine Spezialschulungen beantragen.

    Grundsätzlich halte ich das mal für eine vollkommen falsche Definition. Wenn man einen WA hat, gehören die entsprechenden Schulungen (WA I & II) zu den Grundlagenschulungen und sind keineswegs "Spezialschulungen".

    Ich würde gerne meine Rechte alle wahrnehmen, insbesondere auch die Schulungen

    Es geht hier nicht nur um Rechte, sondern vor allem um Pflichten!

    ...und im WA zu sitzen und sich nicht entsprechend schulen zu lassen ist ein Verstoß gegen die Amtspflichten.


    Wenn der AG sich da quer stellt, würde ich die erste WA-Sitzung mit dem AG nutzen, um ihn so 8 - 10 Stunden mit extrem dämlichen Fragen in den Wahnsinn zu treiben. Immer mit dem Hinweis darauf, dass man das ja nicht fragen müsste, wenn man vernünftig geschult wäre.

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    Hanlons Rasiermesser

  • ...und dachte mir: Hä?

    So ging es mir auch gerade...



    Wenn man die Aufgaben nachschlägt, dann sind da viele für Krisenzeiten aufgezählt, aber das ist gerade nicht gegeben.

    Und genau das ist der Punkt. Woher wisst ihr, dass ihr auf keine Krisenzeiten zusteuert? Weil der AG euch erzählt wie sauber die Luft und wie rein das Wasser ist?


    Einer der wesentlichen Punkte bei den Schulungen zum WA ist, ein Verständnis für die Zahlen zu bekommen. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und meine Ausbildung in der IT in einer Firma gemacht, die Lohn- und Finanzbuchhaltungsprogramme geschrieben hat. D.h. ich weiß sehr wohl wie eine Bilanz entsteht, wie sie aufgebaut ist und wenn du mich fragst, wie ein Buchungssatz lauten muss, dann schüttel ich dir das üblicherweise aus dem Ärmel.


    Das ist aber, und das habe ich erst auf der Schulung für den WA so verstanden, zwar notwendiges, aber kein hinreichendes Wissen. Eine Bilanz will "gelesen" werden. Sprich, man muss die "dreckigen" Tricks kennen. Das Unternehmen wirft kaum etwas ab? Da ist kein Geld für Gehaltserhöhungen oder Investionen? Und wie sieht es mit den Rückstellungen und den Gewinnentnahmen aus?

    Die Firma hat Geld wie Heu und alles ist paletti? Doch nur, weil sie ihr ganzes Tafelsilber verscherbelt und nun keinerlei Rücklagen mehr hat.


    Solche Dinge erzählt der AG (üblicherweise zumindest) nicht, die kann man aber den Zahlen entnehmen, wenn man weiß wo (und wie!) man hinschauen muss.


    Insofern kann ich mich hier den Kollegen nur anschließen: wenn ihr die Schulungen für unnötiges Spezialwissen haltet, habt ihr weder Sinn und Zweck noch Potential eines WA verstanden. Hier müsst ihr dringend dran arbeiten!


    (Btw: Es gibt tatsächlich Fälle, wo ein WA ein reines Schaulaufen ist. In kleinen Konzerntöchtern z.B. mit Gewinnabführungsklauseln. Da werden die maßgeblichen Entscheidungen (üblicherweise) woanders getroffen, und die Zahlen der Bilanz sind eher Ausdruck der Kreativität des Rechnungswesens. (Ich sage nur: (straffreie) Steueroptimierung meets (strafbewehrte) Steuergestaltung.))


    Und noch ein Wort hierzu:

    Oder ist das verpflichtend, dass immer alle WA-Mitglieder anwesend sind?

    Nein, ist es nicht. Aber nicht möglichst vollständig zu erscheinen signalisiert auch dem AG, dass man selber nicht verstanden hat, wozu das gut ist und man möglichst keine Zeit mit "lästiger Pflicht" verschwenden möchte.
    Und wenn es irgendwann heißt: aber das haben wir dem WA doch alles schon mitgeteilt ist plötzlich keiner auf der Sitzung gewesen, der sich daran erinnern kann. Es traut sich aber auch keiner zu widersprechen - er war ja selber nicht da und wenn die anderen nichts sagen, wird es schon so gewesen sein.


    Deshalb nochmal: tut euch und den Kollegen den Gefallen und nehmt das ernst!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich würde gerne meine Rechte alle wahrnehmen

    Dann beantrage die Schulung und lass dir ggf. detailliert erläutern, auf welcher rechtlichen Basis eine Ablehnung steht.


    Offen ist ohnehin, ob hier falsch verstandenden Loyalität des BR zum Tragen kommt und der AG nicht sogar anstandslos die Kostenübernahme bestätigen würde, um auch mal einen kompetenten Ansprechpartner zu bekommen ....

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Ich hab inzwischen eine Schulung in unsere Schulungsliste eingetragen, ob der BR dafür stimmt, wird sich zeigen. Das hängt etwas davon ab, wie viel Einfluss die alten Mitglieder ("das haben wir noch nie so gemacht") auf die neuen Mitglieder haben. Wenn eins der WA-Mitglieder geschult ist, ist das zwar immer noch ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber besser als nichts.


    Ich selber habe auch keine Lust meine Zeit damit zu verschwenden, in einem WA zu sitzen, der eh nur Statist in einem Film ist und real gar keinen Zweck hat. Ich hoffe nur, dass der restliche BR da mitzieht, denn allein kann ich da auch nichts bewirken.

  • Und immer dran denken, in den WA sollten die nicht-BR-Mitglieder Vorkenntnisse haben. Versucht Leute zu gewinnen, die Einblicke ins Controlling haben. Das kann helfen, die Zusammenhänge zu verstehen.

  • (Btw: Es gibt tatsächlich Fälle, wo ein WA ein reines Schaulaufen ist. In kleinen Konzerntöchtern z.B. mit Gewinnabführungsklauseln. Da werden die maßgeblichen Entscheidungen (üblicherweise) woanders getroffen, und die Zahlen der Bilanz sind eher Ausdruck der Kreativität des Rechnungswesens. (Ich sage nur: (straffreie) Steueroptimierung meets (strafbewehrte) Steuergestaltung.))

    Moritz : Sehr erhellend, d.h. ein Betriebsrat in einer Konzerntochter mit Gewinnabführungsklausel über eine Holding kann sich vom Prinzip her den WA sparen? Oder kommt das auf die Größe der Konzerntochter an (weil du "in kleinen Konzerntöchtern" geschrieben hast)?

  • Kintana Vom Prinzip her, ist die Bildung eines WA mit über 100 AN zwingende Rechtsvorschrift (s. §106 BetrVG), was also klar gegen das "vom Prinzip her sparen" steht.


    Aber wenn es sich bei der Gesellschaft um eine ausgegründete Abteilung handelt, die gerade mal 2% der Belegschaft ausmachen, keine freie Wirtschaft betreiben, weil sie einzig und allein für die Stammgesellschaft arbeiten, dann ist der WA zwar nett um sich ein paar Dinge erklären zu lassen, aber dass war es dann auch. Investitionsplan? Wird in der Stammgesellschaft entschieden. Ausbildungsbudget? Mal sehen, was man uns zugesteht. Usw.


    Der Punkt ist also nicht unbedingt die Größe, sondern wo die Entscheidungen gefällt werden. Sich mit den Leuten zu unterhalten, die auch nur ausführendes Organ sind, mag zwar nett sein, beraubt den WA aber jeglicher Einflussnahme. Wenn die Stammgesellschaft entscheidet, ihr seid zu teuer und sollt Personal abbauen, nutzt der Hinweis auf die gute wirtschaftliche Lage und die marktüblichen Preise gar nichts... und deswegen nannte ich es "ein Schaulaufen"

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  • Generell gilt das der WA nur ein Informationsaustausch und Beratungs-Gremium ist.

    Entscheiden kann dieses Gremium gar nichts.

    Da spielt es doch gar keine rolle ob ich eine eigenständiges Unternehmen bin oder einem Konzern angehöre.

    Zugegeben der Beratende Einfluss kann bei einem Eigenständiges Unternehmen größer sein aber das ist es dann auch.

    Wer sich mit der Materie des WA gut beschäftigt hat kann sehr wohl etwas mit den Infos und/oder Kennzahlen anfangen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Wer sich mit der Materie des WA gut beschäftigt hat kann sehr wohl etwas mit den Infos und/oder Kennzahlen anfangen.

    Das hängt davon ab, was man für Infos erhält: Der deutsche Geschäftsbericht ist ersten nicht besonders aktuell, wenn er kommt und dann ist es eh immer ein Nullsummenabschluss (wegen Gewinnabführungsvertrag an die Holding). Und der Abschluss der ausländischen Mutter wird einem dann als deutscher BR verwehrt.

    Wem geht es denn ähnlich und wer hat dann trotzdem "lohnende" WA-Sitzungen?

  • Wem geht es denn ähnlich und wer hat dann trotzdem "lohnende" WA-Sitzungen?

    Wir gehören zu einer Französischen Mutter.

    Das hängt davon ab, was man für Infos erhält:

    Oder welche man einfordert. Dann sollte man sich aber auch mit der Materie beschäftigen, sprich schulen lassen.

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    Reinhard Mey