Konstituierende Sitzung des GBR

  • Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zur konstituierenden Sitzung des Geamtbetriebsrates (5 Mitglieder) Der GBR besteht bei uns aus 3 Betrieben mit Sitz in Oldenburg im Norden, Arnsberg im Westen und Reutlingen im Süden Deutschlands. Die einzelnen BR haben sich bereits lokal konstituiert. Für den GBR müssen Mindestens die Mitglieder aus 2 Werken lange Reisewege in Kauf nehmen für wahrscheinlich max. 1 Std Sitzung. Wir haben uns bereits online per Teams getroffen und waren uns schnell einig über die Vergabe der Ämter. Nun ist aber die Frage ob wir dies noch in Präsenzsitzung bestätigen müssen oder ob eine konstituierende Sitzung auch online rechtskräftig sein kann. Ich weiß, dass es bei der BR Konstituierung nicht geht, aber vielleicht gibt es ja Ausnahmen, wenn die Werke so weit auseinander liegen.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten

  • Der GBR folgt da ganz klar immer den gleichen Regeln wie der BR.

    Wenn es korrekt sein soll und das sollte es meiner Meinung nach sein dann geht leider nichts über eine erste Präsenzsitzung in welcher dann gewählt wird und vor allem eine Geschäftsordnung beschlossen wird.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • hattet ihr bereits einen GBR?

    Der GBR besteht bei uns aus 3 Betrieben .... Die einzelnen BR haben sich bereits lokal konstituiert.

    Würde ich wohl bejahen. Insofern ist der Hinweis, dass es gar keiner Konstituierung mehr bedarf durchaus hilfreich und zielführend. Denn für die normalen GBR-Sitzungen gilt der Verweis auf § 30 BetrVG gem. § 51 (1) BetrVG.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ... des Geamtbetriebsrates (5 Mitglieder) Der GBR besteht bei uns aus 3 Betrieben ...

    Da wir die Gründung unseres allerersten GBR vorhaben, eine OT-Frage an dieser Stelle: Sendet nicht jeder BR z.B. 2 BRM in den GBR? Wie kommt es dann zu 5 GBRM?

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Hi,


    hattet ihr bereits einen GBR? Der GBR konstituiert sich nur einmal am Beginn seiner "Existenz".


    Solltet ihr also bereits einen GBR haben, konstituiert sich dieser nicht mehr.

    Aber eine Geschäftsordnung des alten GBR wird ja nicht weiter einfach Gültigkeit haben auch wenn das Gremium nur durch andere entsendeten Mitglieder besetzt wird.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Aber eine Geschäftsordnung des alten GBR wird ja nicht weiter einfach Gültigkeit haben

    Da möchte ich gegenhalten.


    Gem. § 36 BetrVG gilt eine GO nur für die Amtszeit des sie sich gebenden Gremiums. Aber gem. § 47 BetrVG hat der GBR keine Amtszeit. Insofern verliert die GO auch nur mit Untergang des GBR automatisch ihre Gültigkeit.


    Dass es in vielen Gremien guter Brauch ist, nach den Neuwahlen auch die GO neu zu verabschieden dürfte also mehr dem Umstand geschuldet sein, damit auch alle neuen GBRM die Inhalte präsent haben, als dass es da eine juristische Notwendigkeit zu gäbe.


    Im Übrigen ist für die Verabschiedung einer GO zwar eine absolute Mehrheit, aber keine Präsenz zwingend notwendig. Spielt also eigentlich hier auch keine Rolle...

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