Hallo,
unsere ordentlichen Sitzungen finden jeden 1. und 3. Montag im Monat statt.
Mit Beginn der neuen Amtszeit wollen wir nun die Möglichkeit der BR-Sitzung per Videokonferenz oder Hybridkonferenz in unsere GO aufnehmen.
Das Problem:
Eines unserer ordentlichen Mitglieder arbeitet leider jeden Montag mobil... Gemäß BetrVG sollen Präsenzsitzungen jedoch die Regel darstellen und Video- oder Hybridsitzungen die Ausnahme sein.
Können wir in unserer GO dennoch festlegen, dass BR-Mitglieder, die sich gemäß unserer BV "Mobiles Arbeiten" nicht in der Firma befinden, trotzdem per Video an einer Sitzung teilnehmen können, auch wenn dies mehr oder weniger regelmäßig sein wird?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
Beste Wünsche
Jens