Wahlausschreiben Verschiedene Sprachen

  • Hallo,

    Reicht es das Wahlausschreiben nur in deutsch auszuhängen oder muss es in allen verschiedenen Mitarbeitersprachen übersetzt und ausgehängt werden?

    Das wären bei uns wie sicher in allen euren Betrieben auch sehr viele.


    Danke

  • Das Wahlausschreiben muß in allen im Betrieb gesprochenen Sprachen ausgehängt, bzw. Briefwählern zugesandt werden, sonst wäre dies ein klarer Grund zur Wahlanfechtung. Dies erübrigt sich bei ausländischen MA, die gut genug deutsch sprechen um auch komplizierte Sachverhalte zu verstehen oder eine nichtdeutsche Fremdsprache entsprechend beherrschen. Im Zweifelsfall würde ich immer die Muttersprache wählen.


    Wahlausschreiben in den gängigsten Fremdsprachen bekommst du z.B. auf der Homepage der Gewerkschaften oder als CD. Wenn eine Sprache nicht dabei ist, muß der AG die Kosten für eine professionelle Übersetzung zahlen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hast du zufällig einen Link für zum runterladen da?

    Bei den Gewerkschaften wird das wohl im Mitgliederbereich zu finden sein und nicht öffentlich.

    Also entweder mal anmelden, sofern du Mitglied bist, oder ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes fragen, sofern ihr Gewerkschaftsmitglieder im WV habt.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Hallo,


    die Pflicht zur Unterrichtung von AN, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, findet sich in § 2 Abs. 5 BetrVGDV1WO:

    § 2 BetrVGDV1WO - Einzelnorm


    Dabei hat allerdings der WV einen weiten Ermessensspielraum, in welcher Form die Unterrichtung erfolgen muß. Das wird auch in der Fachkommentierung behandelt, zB im Fitting, § 2 WO, Rn 12.