Hallo,
Reicht es das Wahlausschreiben nur in deutsch auszuhängen oder muss es in allen verschiedenen Mitarbeitersprachen übersetzt und ausgehängt werden?
Das wären bei uns wie sicher in allen euren Betrieben auch sehr viele.
Danke
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo,
Reicht es das Wahlausschreiben nur in deutsch auszuhängen oder muss es in allen verschiedenen Mitarbeitersprachen übersetzt und ausgehängt werden?
Das wären bei uns wie sicher in allen euren Betrieben auch sehr viele.
Danke
Das Wahlausschreiben muß in allen im Betrieb gesprochenen Sprachen ausgehängt, bzw. Briefwählern zugesandt werden, sonst wäre dies ein klarer Grund zur Wahlanfechtung. Dies erübrigt sich bei ausländischen MA, die gut genug deutsch sprechen um auch komplizierte Sachverhalte zu verstehen oder eine nichtdeutsche Fremdsprache entsprechend beherrschen. Im Zweifelsfall würde ich immer die Muttersprache wählen.
Wahlausschreiben in den gängigsten Fremdsprachen bekommst du z.B. auf der Homepage der Gewerkschaften oder als CD. Wenn eine Sprache nicht dabei ist, muß der AG die Kosten für eine professionelle Übersetzung zahlen.
Hast du zufällig einen Link für zum runterladen da?
Ich suche mich zum Koffer bei dem Thema
Hast du zufällig einen Link für zum runterladen da?
Bei den Gewerkschaften wird das wohl im Mitgliederbereich zu finden sein und nicht öffentlich.
Also entweder mal anmelden, sofern du Mitglied bist, oder ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes fragen, sofern ihr Gewerkschaftsmitglieder im WV habt.
Hallo,
die Pflicht zur Unterrichtung von AN, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, findet sich in § 2 Abs. 5 BetrVGDV1WO:
Dabei hat allerdings der WV einen weiten Ermessensspielraum, in welcher Form die Unterrichtung erfolgen muß. Das wird auch in der Fachkommentierung behandelt, zB im Fitting, § 2 WO, Rn 12.
Danke