Verständnisfrage Eingruppierung

  • Hallo zusammen,


    ich bin durch Zufall über diese Community gestoßen und würde mal mein Glück probieren.


    (Die Betriebsrats-Situation bei uns ist recht "schwer", ich bin nun ganz neu im Betriebsrat und durch verschiedene Umstände zum Vorsitz gewählt. Gleich für mein erstes Jahr kann man das so oder so sehen, aber ich hatte vor allem im Blick einen funktionierenden Betriebsrat zu haben. Aber das soll es gar nicht sein)


    Dadurch bin ich quasi "ganz neu" im Betriebsrat und hangele mich gerade durch Schulungsangebote. Eins plane ich zum Thema Tarifrecht und Eingruppierung. Leider steht gerade ganz akut ein Thema an, wo ich nicht 100%ig weiter weiß, mich aber versucht habe bestmöglich schlauzulesen.


    Wir haben bei uns den TV-L. Seit dem 01.01.2021 gibt es für unsere IT'ler eine neue Eingruppierungsrichtlinie und aufgrund dessen wurde bei einem eine Arbeitsplatzbewertung vorgenommen. Rausgekommen ist, dass er von aktuell E9a Stufe 4 in die E9b Stufe 3 höhergruppiert werden soll, rückwirkend zum 01.01.2021. Nun wurde ihm gesagt, er soll in die Stufe 3 kommen, das wäre vom Brutto 1:1 das, was er jetzt in der Stufe 4 exakt schon erhält. Die Stufenlaufzeit läuft ja dann neu vom 01.01.2021 an (und muss mindestens das betragen was er jetzt verdient, ok, deswegen Stufe 3), so dass die nächste Höhergruppierung in 2024 anstehen würde (von 2021 gerechnet). Er würde also erst in 1 1/2 Jahren mehr Geld bekommen. Seine bisherige Stufenlaufzeit würde aber in diesem Jahr noch in die Stufe 5 kommen, was einen Unterschied von über 500€ ausmachen würde. Er ist jetzt natürlich etwas "angefressen", dass die Stelle neubewertet wurde, andere Aufgaben dazukommen und es nun die E9b wird, er aber quasi durch die lange bisherige Laufzeit in seiner aktuellen Stufe nun nichts bekommt und sogar länger auf die nächste Steigerung warten muss.


    Ich habe nun noch etwas von einem Garantiebetrag gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob das hier zum tragen kommt.


    Ist das so alles korrekt von der Personalabteilung? Würde der Mitarbeitende in der E9a bleiben würde er im November deutlich mehr Brutto bekommen, anstatt jetzt mit Höhergruppierung (und höheren Tätigkeiten) quasi gar nichts. Verstehe daher, dass man da etwas unglücklich mich ist.


    Ich hoffe solche Fragen sind hier in Ordnung und ich habe mich soweit verständlich ausgedrückt. Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten?


    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Mal auf die Schnelle, ohne in den TV oder Kommentare geschaut zu haben:

    Im TVÖD-Bund erfolgt eine Höhergruppierung (aufgrund der Tätigkeit) immer stufengleich.

    Der TV-L sollte ähnlich sein.

    In Eurem Fall wäre es dann die E9b Stufe4, dort beginnt dann allerdings die Stufenlaufzeit neu.

    Ansonsten wäre doch im IT-Bereich ein Hinweis auf den Fachkräftemangel hilfreich. Im IT-Bereich gibt es einige Möglichkeiten für Gewinnungs- und Haltezulagen.

  • Danke Dir. Genau, so dachte ich zuerst auch. Allerdings heißt es bei uns


    „Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.“


    Der Hinweis zum Fachkräftemangel wäre sonst sicher noch einmal eine gute Variante, das stimmt schon.


    Ich bin nur noch nicht ganz schlau mit dem Garantiebetrag geworden, da müsste ich noch mal gucken ob ich da was herausfinde. Das versteh ich nämlich so, dass man dadurch was bekommen würde, aber es steht nur bei geringerem Gehaltszuwachs. Hier wäre es ja 1:1. :/

  • „Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.“

    auch ich kenne den TV nicht


    Aber wenn das so im TV steht, wird man da wohl nichts machen können, außer

    mal genau zu schauen ob dem auch so ist und nicht nur "annähernd" soviel ist, (also vielleicht ein par € weniger)


    Bei uns im TV (Chemie) ist das auch so, aber die IGBCE hat das ganz gut gearbeitet, in der Regel fällt man nämlich nicht gleich alle Stufen zurück sondern nur 1. Und Anrechnugsjahre gibt es auch (also z.B. nicht 2 jahre, sondern nur die Hälfte Wartezeit bis zur nächsten Stufenerhöhung


    ansonsten mal als Gewerkschaftsmitglied seine Gewerkschaft fragen, ob das alles seine Richtigkeit hat - dafür zahlt man schließlich seine Beiträge :)

  • Ich kenne den Tarif ebenfalls nicht. In unserem Tarif (der dem TVöD angelehnt ist) gibt es einen Garantiebetrag in dem Sinne, dass bei Höhergruppierungen mit Rückstufung in der Erfahrungsstufe ein Mehrverdienst von mindestens 25 € erzielt werden muss. Vielleicht gibt es sowas ähnliches beim TV-L auch?

    Ansonsten sind IT-ler ja normalerweise in einer guten Verhandlungsposition. Er könnte also sein Problem schildern und z.B. vorschlagen, die Höhergruppierung erst im November umzusetzen.

  • beim TV-L auch?

    Dass Menschen heutzutage als Lauch bezeichnet werden ist ja Gang und Gäbe... aber ein TV? Erst beim zweiten Lesen das Leerzeichen entdeckt... :huh: Wird Zeit für's Wochenende...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ich bin kein Fachmann für den TV-L, aber ich verstehe den §17 so, dass es auf das neue Tabellenentgelt den Garantiebetrag (bei EG9 180€) dazu gibt, wenn das neue Entgelt nicht mindestens diese Höhe erreicht. Sonderfälle wie Zulagen müssen noch berücksichtigt werden.

    Daneben gibt es ja aber auch noch die Möglichkeit eines vorzeitigen Stufenaufstiegs und/oder von Haltezulagen.

  • Ein Problem könnte zudem sein, dass die betreffende Person auf ihr komplettes Erwerbsleben gerechnet durch diesen Modus insgesamt Einkommensverluste hat.


    Im TVöD-K gab es vor mehreren Jahren für bestimmte AN die Höhergruppierung auf Antrag innerhalb einer bestimmten Frist.


    Unsere Personalabteilung hat das für solche Fälle für die AN durchgerechnet, und manche haben dann aufgrund der finanziellen Nachteile, die sie à la longue gehabt hätten, auf die Höhergruppierung verzichtet.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)