Hallo,
wir wählen Ende des Monats erstmalig eine SBV im Betrieb und stolpern über diverse Steine.
Wahlberechtigt sind 8 AN, entsprechend wählen wir im vereinfachten Verfahren, also per Wahlversammlung.
Nun haben wir eine Wahlberechtigte, welcher es auf Grund ihrer Beeinträchtigung nicht möglich ist, an dieser Versammlung in "natura" teilzunehmen.
Personen auf Grund ihrer Behinderung von der Wahl der SBV auszuschließen, klingt für mich etwas ungeschickt, insbesondere bei der ersten Wahl setzt das kein gutes Zeichen.
Im der SchwbVWO findet sich natürlich nichts hilfreiches. Gibt es eine allgemeinere Regelung welche hier greift?
Zb Könnte sie eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen für sie zu wählen?
Viele Grüße,
Achim