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ich habe 2 Fragen zu der BR-Wahl, da die Aussage zum leitenden Angestellten sehr schwammig ist.
1. Dürfen sich die Abteilungsleiter bei uns der Kaufmänische und Technische Leiter zur Wahl aufstellen lassen, beide besitzten kein Prokura und werden nach TVÖD beszahlt.
Bossmann Ja, die Begriffe des leitenden Angestellten sind nicht so ohne weiteres zu packen, das ist wohl so.
Das Fehlen einer Prokura reicht tatsächlich nicht aus, die leitende Tätigkeit komplett auszuhebeln (es ist bewusst ein "Oder-Tatbestand" im Gesetz. Sprich hat er Prokura ist er vermutlich eher leitend als umgekehrt).
Gleichwohl wären es die ersten Abteilungsleiter von denen ich höre, dass sie Leitende wären. Kenne ich sonst allenfalls ab Bereichsleiter aufwärts. Aber am Ende ist es nur ein Begriff, an dem alleine sich nichts festmachen lässt. Insofern ist der Tipp von Der Nordfriese sich mal den § 5 Abs 3 näher anzuschauen schon wirklich Sinn, denn das zu beurteilen erfordert schon die Kenntnis der genauen Umstände bei euch (die wir hier nicht haben!).
Ansonsten sind deine zwei Fragen keine getrennten Sachverhalte. Niemand der kandidieren darf, darf nicht wählen. Andersherum gibt es das schon eher (AN ab 16 dürfen wählen - aber erst ab 18 gewählt werden, AN die seit 2 Monaten im Betrieb sind, dürfen wählen - aber erst nach 6 Monaten im Betrieb gewählt werden)
Ich tue mich mit einer abschließenden Beurteilung bei euch schwer. Abteilungsleiter klingt für mich nach "normalem" AN. Aktiv und passiv wahlberechtigt. Aber kaufmännischer und technischer Leiter? Die könnten, auch ohne Prokura, durchaus Leitende sein. Um das abschließend zu beurteilen müsste man mehr über ihre Tätigkeit/ihre Befugnisse wissen.
Gleichwohl wären es die ersten Abteilungsleiter von denen ich höre, dass sie Leitende wären. Kenne ich sonst allenfalls ab Bereichsleiter aufwärts. Aber am Ende ist es nur ein Begriff, an dem alleine sich nichts festmachen lässt. Insofern ist der Tipp von Der Nordfriese sich mal den § 5 Abs 3 näher anzuschauen schon wirklich Sinn, denn das zu beurteilen erfordert schon die Kenntnis der genauen Umstände bei euch (die wir hier nicht haben!).
Wir haben sowohl Abteilungsleiter welche Leitende Angestellte nach BetrVG sind und auch genug Abteilungsleiter welche keine Leitenden Angestellten sind in unserem Teilkonzern. In unserem Mutterkonzern ist das auch ein Thema und hat auch dort schon zu einigen Gerichtsverfahren geführt.
Habe ich irgendwo geschrieben "mindestens zwei Monate"?
Nein, du hast geschrieben "seit" das ist ja nun doch dem mindestens ähnlich.
Ich habe mittlerweile schon viele Deiner Antworten gelesen und mir ist tatsächlich beim Lesen dieser Antwort nicht in den Sinn gekommen, dass es um einen
Und gerade bei den Fragestellern, die sich ja eh schon nicht sicher sind, denn sonst würden sie ja nicht fragen kann das noch viel falscher verstanden werden.
(...AN die seit 2 Monaten im Betrieb sind, dürfen wählen...)
Ein klassisches Beispiel eines Satzes, der formallogisch und inhaltlich vollkommen richtig ist, aber sprachpragmatisch vollkommen in die Irre führt.
Und deswegen für mich ein Lehrbeispiel, wie man besser nicht formuliert. Und damit will ich nicht Moritz anpöbeln, sondern das als Lernerfahrung für alle verbuchen.