Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin noch ziemlich neu in meinem Amt als Schwerbehindertenvertrauensfrau. Die allermeisten Fragen, die ich bisher klären musste konnte ich gut lösen. Aber jetzt finde ich einfach nicht die richtige Quelle bzw. die korrekte Stelle im SGB IX
An mich wurde durch den Arbeitgeber folgende Frage herangetragen: muss ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Bewerber zur Bewerbung einen Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen, um seine Schwerbehinderung zu beweisen?
Es geht also nur um die Fälle, bei denen im Lebenslauf oder Anschreiben schon mitgeteilt wird, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Dass das jedem Bewerber selbst überlassen bleibt, ob er die Schwerbehinderung anzeigt bei der Bewerbung, ist klar.
Ich denke, dass es keine Pflicht gibt, den Nachweis bei der Bewerbung zu erbringen. Aber wie eingangs geschrieben: ich finde dazu nichts belastbares.
Kann mir jemand hier auf die Sprünge helfen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Elsa