Hallo,
wir haben einen Betriebsausschuss mit dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern.
Zusätzlich sind 8 weitere Betriebsratsmitglieder als Ersatzmitglieder für den BA festgelegt.
Des weiteren haben wir für den Vorsitz 3 weitere stellv. Vorsitzende bestimmt. (2. stellv. Vorsitzender, 3. stellv. Vorsitzender und 4. stellv. Vorsitzender)
Ist nun der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende für die BA-Sitzung verhindert, wird nicht das nächste BA-Ersatzmitglied sondern es muss der nächste stellvertretende Vorsitzende nachgeladen.
1. Frage: ist das so korrekt?
Sind nun sowohl der Vorsitzende, als auch seine Stellvertreter verhindert, werden auch für diese Positionen normale BA-Ersatzmitglieder nachgeladen.
2.Frage: Ist das so korrekt? Dürfen die Plätze des Vorsitzenden und des Stellvertreters durch normale BA-Ersatzmitglieder belegt werden oder nicht?
Vielen Dank für Eure Unterstützung