Vorschlagsliste bei Briefwahl mitschicken

  • Bin neu dabei und für mich ist manches noch unklar. Zum Beispiel:

    Zu den Briefwahlunterlagen gehören Vorschlagslisten. Und wenn es nur eine Liste gibt (also Personenwahl), wird diese eine Liste mitgeschickt? Die ist dann identisch mit dem Stimmzettel, oder?

  • natürlich mitschicken, sonst ist der Briefwähler gegenüber dem "normalen Wähler" benachteiligt.

    Der Briefwähler muss auch Zeit haben sich mit den Kandidaten "auseinander" zu setzen.


    Ansonsten wäre die Wahl mit Sicherheit anfechtbar.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hä?


    Was für ein Nachteil hat der Briefwähler? Er hat den Nachteil, dass er 2 Blätter bekommt und eins entsorgen muss.

    Bei manchen halte ich es für möglich, dass er die Vorschlagslisten ankreuzt...


    Meiner Meinung nach Blödsinn hier eine Liste weiter zu senden, wenn es nur Persönlichkeitswahl gibt.

  • mag sein das wir unterschiedlicher Meinung über Vor- und Nachteile sind, aber die Angaben auf Vorschlagliste und Stimmzettel sind unterschiedlich.


    und hierzu:

    Meiner Meinung nach Blödsinn hier eine Liste weiter zu senden, wenn es nur Persönlichkeitswahl gibt

    diese Meinung entspricht nicht den Vorschriften zur Briefwahl.


    ttps://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Was-fuer-die-Stimmzettel-wichtig-ist~.html


    Für die Briefwahl gelten zusätzlich einige Sonderregeln:

    Selbstverständlich muss der Stimmzettel in einen Umschlag, sonst kann er nicht versandt werden. Wer Briefwahl macht, muss zudem eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 WO). Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Stimme nach außen nicht erkennbar ist.

    Daher müsst Ihr als Wahlvorstand für die Briefwahl folgendes vorbereiten:

    • das Wahlausschreiben
    • die Vorschlagslisten
    • den Vordruck einer Erklärung zur persönlich durchgeführten Stimmabgabe
    • ein Merkblatt, wie die schriftliche Stimmabgabe funktioniert
    • einen frankierten und adressierten Umschlag zur Rücksendung der Wahlunterlagen an den Wahlvorstand.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf, es geht doch nicht darum, ein Ritual sklavisch durchzuführen, weil einzig und alleine so der böse Wahlanfechtungsgeist besänftigt werden kann, sondern die Wähler zu informieren, wer zur Wahl steht. Bei einer Listenwahl ist das Mitschicken der Vorschlagslisten sinnvoll, damit man sieht welche weiteren Personen noch zur Liste Mayer/Müller bzw. Schulze/Schmidt gehören. Bei einer Personenwahl ist das unnötig, weil sowieso alle Bewerber auf der einzigen Liste stehen.


    Da könntest als Architekt auch eine Brücke auf Pfeiler stellen, mit Seitenpfeilern abstützen und zusätzlich noch aufhängen. Der Bund der Steuerzahler würde aber deine Brücke als "statisch überbestimmt" und Materialverschwendung kritisieren. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Da könntest als Architekt auch eine Brücke auf Pfeiler stellen, mit Seitenpfeilern abstützen und zusätzlich noch aufhängen. Der Bund der Steuerzahler würde aber deine Brücke als "statisch überbestimmt" und Materialverschwendung kritisieren. ;)

    Der Mann mit der Ledertasche Der Brückenprüfer in 50 Jahren bedankt sich aber sicher beim Architekt für die Stabile Brücke. Und der Postzusteller sicher auch es keine Baustellen gibt und damit auch keine Herausforderungen bei der Zustellung der Post.

    Und zum Thema. Die muss mit verschickt werden weil das so vorgesehen ist in der Wahlordnung im §24. Und diese Aufzählung ist abschließend.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Bei einer Personenwahl ist das unnötig, weil sowieso alle Bewerber auf der einzigen Liste stehen.

    kann mir mal einer erklären, wann eine Regel nach dem Gesetz/VO( ggf. Kommentierung ausgelegt wird und wann die persönliche Meinung maßgebend ist und wann es eine Mischung aus allem ist?


    Meiner Meinung nach Blödsinn hier eine Liste weiter zu senden, wenn es nur Persönlichkeitswahl gibt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • <Ironiemodus>

    Der Brückenprüfer in 50 Jahren bedankt sich aber sicher beim Architekt für die Stabile Brücke.

    Der Brückenprüfer beisst m.E. eher in die Stahlseile und bruddelt was von Zerspanungskräften...


    die muss mit verschickt werden weil das so vorgesehen ist in der Wahlordnung im §24.

    In Dänemark sehen die Gesetze auch vor, dass du dein Auto komplett auseinander schrauben und mit einer Plane abdecken musst, wenn dir ein scheuendes Pferdegespann entgegen kommt. Ein Bekannter, der kürzlich in Dänemark war, hat mir aber glaubhaft versichert, dass das heute weniger streng gehandhabt würde und er im Zweifelsfall auch einfach den Rückwärtsgang einlegen dürfte...


    kann mir mal einer erklären, wann eine Regel nach dem Gesetz/VO( ggf. Kommentierung ausgelegt wird und wann die persönliche Meinung maßgebend ist und wann es eine Mischung aus allem ist?

    Im Zweifelsfall entscheiden der gesunde Menschenverstand und die Hoffnung, auf einen Richter zu stoßen, der über die besagte Gabe verfügt... Daher will ich auch nicht ausschliessen, dass du Recht hast.


    (Erinnert mich gerade an den Thread mit dem Übersetzen der Wahlordnung) 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Für die Briefwahl gelten zusätzlich einige Sonderregeln:

    Selbstverständlich muss der Stimmzettel in einen Umschlag, sonst kann er nicht versandt werden. Wer Briefwahl macht, muss zudem eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 WO). Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Stimme nach außen nicht erkennbar ist.

    Daher müsst Ihr als Wahlvorstand für die Briefwahl folgendes vorbereiten:

    das Wahlausschreiben
    die Vorschlagslisten
    den Vordruck einer Erklärung zur persönlich durchgeführten Stimmabgabe
    ein Merkblatt, wie die schriftliche Stimmabgabe funktioniert
    einen frankierten und adressierten Umschlag zur Rücksendung der Wahlunterlagen an den Wahlvorstand.

    Ich muss jetzt mal für Randolf in die Bresche springen: Die Wahlordnung schreibt es nun mal so vor, und um die Wahl nicht anfechtbar zu machen, müssen halt die genannten Schriftstücke mitgeschickt werden. Ergo die Vorschlagslisten und der Stimmzettel extra gehören dazu+ die anderen genannten Unterlagen

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Im Sinne der Risikominimierung (Wahlanfechtungsgrund) durch einen verhältnismäßig sehr geringen Aufwand (Mitschicken der Vorschlagsliste) bleibt für mich das Mitschicken als einzig logische Vorgehensweise.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Im Sinne der Risikominimierung (Wahlanfechtungsgrund) durch einen verhältnismäßig sehr geringen Aufwand (Mitschicken der Vorschlagsliste) bleibt für mich das Mitschicken als einzig logische Vorgehensweise.

    Im Zweifel wenn jemand die Wahl anfechtet war das jetzt mit der Wahl nur der Testlauf für die nächste Wahl. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)