Ausschuss

  • Hallo,


    wir sind ein nagelneuer Betriebsrat und ich würde gerne wissen ob auch ein Betriebsrate mit 7 Mitgliedern einen Ausschuss bilden kann.


    Es geht hauptsächlich um das Mitbestimmungsrcht bei Dienstplänen, hier besonders um Änderungen.

    Da bei uns oft und sponatn die Dienstpläne angepasst werden müssen, wäre es einfacher wenn dazu nicht der ganze Betriebsrat zusammenkommen muss.

  • Ihr könnt zwar einen Ausschuss gründen, dieser kann aber nur vorbereiten. Er darf keine Beschlüsse fassen, dafür bedarf es dann einer Sitzung des ganzen Gremiums. Ausschüsse, die eigenständig Beschlüsse fassen dürfen gibt es erst ab 9 BR-Mitgliedern.


    Euch wird wahrscheinlich eine BV helfen, in der ganz klar geregelt wird, was an spontanen Dienstplanänderungen möglich sein darf.

  • da möchte ich xyz22 mal widersprechen

    siehe Fitting RN 9 zu § 28 BetrVG


    Der BR kann den Ausschüssen auch bestimmte Angelegenheiten, insbes. auch MBAngelegenheiten, zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Rahmen dieser Übertragung treten die Ausschüsse an die Stelle des BR. Die Willensbildung in den Ausschüssen ersetzt diejenige des BR

  • Ohadle, da bist Du auf dem Holzweg. Ab 100 AN können zwar Ausschüsse gebildet werden, Aufgaben zur selbständigen Erledigung können aber nur übertragen werden, wenn ein BA gebildet ist, und den gibt es nur in BRen mit 9 oder mehr Mitgliedern.


    Wir haben hier einen BR mit 7 Mitgliedern. D.h. ein Ausschuss kann vorbereiten, aber nicht über DPe und deren Änderung beschließen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Si yan,


    einen kompakten Überblick über die Bildung von Ausschüssen findest Du übrigens auch in diesem Video: Ausschüsse des Betriebsrats - einfach erklärt


    Herzliche Grüße vom

    Team-ifb

  • sag doch das das in fitting RN 19 steht :)

    b) Ausschüsse mit selbständiger Entscheidungskompetenz

    19 Die Bildung von Ausschüssen des BR mit selbständiger Entscheidungsbefugnis ist nach Abs. 1 S. 3 nur zulässig, wenn ein BetrAusschuss besteht. Derartige Ausschüsse kommen deshalb nur in BR mit neun oder mehr Mitgl. in Betracht. BR dieser Größenordnung sind in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 ArbN zu wählen (vgl. § 9).

  • Dnke für die Antworten,


    gibt es denn eine Möglichkeit wie kurzfristige Änderungen des Dienstplans schnell abgearbeitet werden können ?

    Der Betriebsrat kann ja nicht jeden Tag zusammenkommen ^^

  • Dnke für die Antworten,


    gibt es denn eine Möglichkeit wie kurzfristige Änderungen des Dienstplans schnell abgearbeitet werden können ?

    Der Betriebsrat kann ja nicht jeden Tag zusammenkommen ^^

    Das ist dann Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Vielleicht schafft er es auch mal für 2 Tage oder länger im Voraus das zu planen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Dienstpläne haben ja nun direkten Einfluss auf die von euch zu vertretenden Mitarbeiter.


    Als Mitarbeiter fände ich es zumindest mal suboptimal, wenn dauernd kurzfristig der Dienstplan geändert wird. Immerhin müssen eure Kolleginnen und Kollegen ihr Privatleben danach ausrichten.

    Insofern ist es vielleicht nicht so schlecht, wenn es dem Arbeitgeber hier nicht zu einfach gemacht wird.


    Ich rate euch, eine Geschäftsordnung für euren BR zu beschließen in der festgelegt ist, dass auch virtuelle BR-Sitzungen stattfinden dürfen. Dann kann man, in Ausnahmefällen natürlich, auch schnell eine Entscheidung des Gremiums organisieren.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Der Betriebsrat kann ja nicht jeden Tag zusammenkommen ^^

    Wenn es jeden Tag Anpassungen oder Änderungen der DPe gibt, habt Ihr ein sehr grundsätzliches Problem mit der Organisation bis hin zum Organisationsversagen. Das müsst Ihr angehen.


    Was Ihr z.B. braucht, ist ein funktionierendes Ausfallsmanagement.


    Was zudem klar sein muss, ist dass jede Änderung eines DP, nachdem er den AN zur Kenntnis gebracht wurde, ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden kann, d.h. nur mit Zustimmung der betroffenen AN. Mit dem DP hat der AG sein Direktionsrecht bzgl der Lage der ArbZ verbraucht. Wer z.B. aus dem Frei kommt, kommt freiwillig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn es jeden Tag Anpassungen oder Änderungen der DPe gibt, habt Ihr ein sehr grundsätzliches Problem mit der Organisation bis hin zum Organisationsversagen. Das müsst Ihr angehen.


    Was Ihr z.B. braucht, ist ein funktionierendes Ausfallsmanagement.


    Was zudem klar sein muss, ist dass jede Änderung eines DP, nachdem er den AN zur Kenntnis gebracht wurde, ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden kann, d.h. nur mit Zustimmung der betroffenen AN. Mit dem DP hat der AG sein Direktionsrecht bzgl der Lage der ArbZ verbraucht. Wer z.B. aus dem Frei kommt, kommt freiwillig.

    Das Problem sind nur bedingt die Mitarbeiter, sondern genauso die Kunden.

    In Zeiten von Corona können die Mitarbeiter ausfallen, viel unberechenbarer sind aber die Kunden..

    Kunden springen aus den seltsamsten Gründen ab, bzw. verlegen ihre Termine.

  • Ja, wie schon gesagt, dringend eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung, die wäre auch einigungsstellenfähig. Und die Mitarbeiter "fit" machen, mal nein zu sagen. Es klingt, als kämst Du von der "sozialen Schiene", da wird das mit den Mitarbeitern u.U. schwierig, weil man uns immer mit der Moralkeule kommt. Auch deshalb die BV, um die Leute besser schützen zu können. Möglicherweise in der BV auch aushandeln, was man bekommt, wenn man aus dem frei (freiwillig) kommt.

    Und warum kann der BR nicht täglich zusammenkommen? Das ist mehr rhetorisch gemeint, ich ahne die Antwort, weil sie bei uns auch so ist, dass man nicht wegkann von seiner eigentlichen Arbeit...

  • Kunden springen aus den seltsamsten Gründen ab, bzw. verlegen ihre Termine.

    Das ändert nichts an meinen Anmerkungen bzw Ausführungen. Der AG muss ein sinnvolles Management für solche Fälle betreiben, v.a. wenn sie regelhaft auftreten. Ein permanentes Herumdoktern an den DPen auf Kosten der AN ist kein solches Management.


    Ausfallende Termine sind das Betriebsrisiko des AG, nicht das Risiko der AN.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Problem sind nur bedingt die Mitarbeiter, sondern genauso die Kunden.

    In Zeiten von Corona können die Mitarbeiter ausfallen, viel unberechenbarer sind aber die Kunden..

    Kunden springen aus den seltsamsten Gründen ab, bzw. verlegen ihre Termine.

    Auch Kunden kann man erziehen. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers.

    Wenn er es zulässt, dass Kunden ohne Konsequenzen kurzfristig Termine absagen bzw. verschieben können, dann muss der AG auch damit leben, dass er Mitarbeiter ohne wirkliche Beschäftigung bezahlen muss.

    Wie schon einige hier geschrieben haben, dass ist Unternehmerrisiko.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!