IT- Ausstattung für BR-Mitglieder

  • Hallo zusammen


    Wir sind ein neues BR-Gremium mit 11 Personen (letzte Amtsperiode noch 9) . Nun habe ich bei der GL IT- Ausstattung für das Gremium beantragt. So brauchen z.B. VID Mitarbeiter ein Handy, da Sie in den Büros nicht ungestört telefonieren können. Gleiches gilt für die für diesen Personenkreis auch für die PC´s auch hier habe ich aus den besagten Gründen Windows basierte Notebook´s beantragt, damit sie auch außerhalb der Büros ungestört an MS-Teams Sitzungen teilnehmen könnten. Gleiches gilt für Monteure die im BR Tätig sind. Also habe ich Notebook´s und Handy´s beantragt. Da es hier noch Mitarbeiter gibt, die noch nicht mal über eine Firmen E-Mail Adresse verfügen, habe ich auch dies beantragt.

    Aus Kosten Gründen wurde dem jetzt seitens GL jetzt erst mal widersprochen.

    Um meine Empörung noch zu untermauern, muss ich dazu sagen, dass die BR-Mitglieder alle aus verschiedenen Standorten (verteilt in ganz Deutschland) kommen. wir können alte gebrauchte Handy´s bekommen, aber auch dies muss geprüft werden, bzgl. den Notebooks, da müssten wir auf kleine I-Pad´s zurück greifen. Und eine Firmen E-Mail Adresse diese ist auch sehr begrenzt verfügbar und somit sehr teuer.


    alles in allem sehr schlecht und für mich nicht akzeptabel. kann ich hier über die Einigungsstelle mehr erreichen ?


    schöne Grüße


    Grandfather

  • na dann machst Du halt solange Präsenzsitzungen und die 11 BRM kommen persönlich vorbei ;)


    Präsenzsitzungen haben sowieso Vorrang und die BRM machen bestimmt gerne mal eine Dienstreise ^^


    Ich vermute der AG wird sich schnell ausrechnen können was das bedeutet und ggf. noch mal rechnen.


    Ansonsten muss der AG natürlich Arbeitsmittel stellen, aber ob das für jeden BRM ein Smartphone und LapTop sein müssen, würde ich bezweifeln.

    Die e-mail-Adresse würde ja auch nur für den BR reichen, weil der ist ja Ansprechpartner und da können dann alle BRM drauf zugreifen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Moin,


    bei der IT-Ausstattung für den BR gelten die Grundsätze:


    • Muss für die Ausübung der BR-Arbeit geeignet und angemessen sein
    • Muss dem allgemeinen Ausstattungslevel im Unternehmen entsprechen

    Bei der eMail Adresse ist es wohl am unstrittigsten: Das hat das LAG Schleswig-Holstein schon vor vor 8 Jahren festgestellt, dass jedes BR-Mitglied einen Anspruch auf eine eigene eMail-Adresse hat.


    Bei der Hardware-Ausstattung gibt es ein ziemlich aktuelles Urteil des LAG Hessen ( Hessisches LAG, Beschluss vom 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21 ) . Da ist entschieden worden, dass der Betriebsrat für jedes Mitglied Anspruch auf "... funktionsfähige, handelsübliche, dem gegenwärtigen technischen Standard entsprechende Tablets oder Notebooks mit Internetzugang ..." hat. Auch was das in technischer Hinsicht bedeutet, hat das LAG genau ausgeführt:

    Zitat

    Mit "handelsüblich" ist gemeint, dass das Gerät am Markt erhältlich ist, es sich also nicht um einen Eigenbau oder eine unverkäufliche Werbebeigabe (etwa eines Schulungsveranstalters für Betriebsratsschulungen) handelt. Mit "dem gegenwärtigen technischen Standard entsprechend" ist gemeint, dass das Gerät die aktuellen Anforderungen für die Durchführung von Videokonferenzen aufweisen muss, wozu insbesondere das Vorhandensein einer Kamera gehört. Es muss sich weder um ein fabrikneues Gerät handeln (auch ein gebrauchtes Gerät wäre zumutbar), noch um ein solches der allerneuesten Baureihe. Es soll nur nicht bereits technisch überholt sein. Auch unter Berücksichtigung der rasanten technischen Entwicklung im Bereich elektronischer Medien dürfte ein bis zu 2 Jahre altes Gerät noch als dem gegenwärtigen technischen Standard entsprechend angesehen werden. Alles Weitere (d.h. die konkrete Auswahl des betreffenden Geräts) stellt der Betriebsrat mit seinem Antrag in das Auswahlermessen des Arbeitgebers.

  • Hallo Danke erst mal für deine schnelle Antwort.


    Bzgl. Handy => Ich ich als Vorsitzender muss doch die Möglichkeit Haben mit den BRM jederzeit ungestört zu telefonieren. wenn da immer Arbeitskollegen zuhören..... na ja ich weis nicht.

    Bzgl. Notebook´s => alle BRM müssen doch die Möglichkeit haben auf den BR-Ordner zugreifen zu können. Oder müssen auch mal Protokolle Schreiben :-).

    Bzgl. E-Mail Adresse => ich kann doch keine Betriebsratsnachrichten / Dokumente usw. an Private E-Mailadressen versenden ! Wo würde da der Datenschutz bleiben.

  • Bzgl. Handy => Ich ich als Vorsitzender muss doch die Möglichkeit Haben mit den BRM jederzeit ungestört zu telefonieren. wenn da immer Arbeitskollegen zuhören..... na ja ich weis nicht.

    dafür habe ich ein BR-Büro und die BRM Telefon.


    Bzgl. Notebook´s => alle BRM müssen doch die Möglichkeit haben auf den BR-Ordner zugreifen zu können. Oder müssen auch mal Protokolle Schreiben :-).

    dafür haben wir PC´s

    Bzgl. E-Mail Adresse => ich kann doch keine Betriebsratsnachrichten / Dokumente usw. an Private E-Mailadressen versenden ! Wo würde da der Datenschutz bleiben.

    dafür haben wir ein BR-E-Mail-Postfach auf das alle zugreifen können


    --> Du siehst, die Frage war: ob die Ausstattung wie gewünscht sein muss, ist würde ich bezweifeln.

    Sie muss technisch dem Stand entsprechen, das tut sie bei uns auch , es muss nicht der LapTop oder das Handy sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • dafür habe ich ein BR-Büro und die BRM Telefon.

    und wo sind die BRMs dann ungestört?



    dafür haben wir PC´s

    da werden die Monteure sich aber freuen wenn sie einen PC mitschleppen sollen

    dafür haben wir ein BR-E-Mail-Postfach auf das alle zugreifen können

    bei denen haben ja noch nicht mal alle BR ein eigenes Postfach wie wollen die dann auf ein anderes zugreifen?


    Ganz so einfach ist das in vielen Fällen eher, ob jetzt allen BRM Handy und Laptop zur VErfügung gestellt werden müssen weiß ich auch nicht.


    Aber hierbei

    na dann machst Du halt solange Präsenzsitzungen und die 11 BRM kommen persönlich vorbei

    stimme ich Dir zu

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Randolf:


    Team-Postfächer sind zwar für viele Zwecke brauchbar, nicht aber für die BR-Arbeit. Stell dir nur mal den Fall vor, dass ein Mitarbeiter eine Beschwerde über ein BR-Mitglied bei einem anderen BR-Mitglied vorbringen möchte. Wie soll da die Vertraulichkeit gewahrt bleiben???

    Grandfather_1:


    Grundsätzlich sollte es erst einmal möglich sein, im BR Büro vom dortigen Anschluss aus Telefonate auch vertraulicher Art zu führen. Das ist das grundlegende, was der Arbeitgeber gewährleisten muss. Dazu gehört die notwendige Schallisolierung des Raums, der eigene Telefonanschluss, und der BR-Computer mit Internet-Zugang und Peripherie.


    Sollte von der Art des Arbeitsverhältnisses her die Ausübung von BR-Arbeit im BR Büro nicht unter verhältnismäßigem Aufwand möglich sein (z.B. weil ihr im Außendienst seid, im Homeoffice, oder räumlich entfernt vom BR Büro), und die Ausstattung mit Smartphones und Laptops ist bei der vergleichbaren Führungsebene im Unternehmen Standard (Abteilungsleiter oder höher), dann habt ihr auch Anspruch auf die entsprechende Hardware. Siehe dazu die von mir oben verlinkten Urteile.


    Generell gilt, dass der BR einen Ermessensspielraum hat. Natürlich kann er nicht einfach ins Blaue hinein Hardware fordern, sondern muss die Erforderlichkeit (wichtiger Grundsatz!!!) begründen. Allerdings sehe im Jahre 2022 ein mobiles Gerät aktueller Bauart (und da ist es egal, ob es ein iPad, Windows Tablet oder ein Laptop mit Kamera ist) und ein Mobiltelefon als fast Standard in 90% der Unternehmen an.

  • dafür habe ich ein BR-Büro und die BRM Telefon.

    Ich ja, aber meine BR-Kollegen nicht, die müssen den Raum verlassen können damit Sie ungestört telefonieren können.

    dafür haben wir PC´s

    Da gilt doch das Gleiche. es muss doch möglich sein ungestört z.B. einer MS-Teams Sitzung zu folgen.



    dafür haben wir ein BR-E-Mail-Postfach auf das alle zugreifen können

    Von wo greifen deine Kollegen auf das Postfach zu ? vom privaten Handy ?

  • Von wo greifen deine Kollegen auf das Postfach zu ? vom privaten Handy ?

    von ihrem Rechner, weil wir ja nicht in der Freizeit arbeiten und somit auch nicht in der Freizeit BR-Dienst verrichten.

    --> echte Notfälle wären die Ausnahme, aber da die privaten Kontaktdaten den Kollegen bewußt nicht zur Verfügung stehen, kommt das 1-2x pro Wahlperiode vor

    Da gilt doch das Gleiche. es muss doch möglich sein ungestört z.B. einer MS-Teams Sitzung zu folgen.

    richtig, aber es besteht doch nur ein Anspruch dass der AG dafür die technischen Möglichkeiten schaffen muss, der Anspruch sagt doch nicht aus: der AG muss LapTop zur Verfügung stellen.

    Ein Raum/Büro mit PC zur Nutzung für den BRM erfüllt die Anforderungen doch auch, Huaptsache der Raum steht bei Bedarf zur Verfügung


    Ich ja, aber meine BR-Kollegen nicht, die müssen den Raum verlassen können damit Sie ungestört telefonieren können.

    eine Besprechungsraum/Büro würde das Kriterium erfüllen, wenn er denn den BR zugeordnet ist, Telefon und PC drin, fertig.


    Ich will doch nur ausdrücken: die Ausstattung muss nicht dem entsprechen, was der BR sich wünscht, die Ausstattung muss den Bedarf erfüllen.

    Kann sich decken, muss aber nicht.


    Kein BRM muss ständig per Smartphone erreichbar sein, man kann auch Sprechstunden einrichten und ist dann am Festnetz erreichbar


    Randolf:


    Team-Postfächer sind zwar für viele Zwecke brauchbar, nicht aber für die BR-Arbeit. Stell dir nur mal den Fall vor, dass ein Mitarbeiter eine Beschwerde über ein BR-Mitglied bei einem anderen BR-Mitglied vorbringen möchte. Wie soll da die Vertraulichkeit gewahrt bleiben???

    ein BR-Postfach ist für allgemeine Anfragen und Informationen sehr gut verwendbar.


    Und eine Beschwerde muss ja nicht an das BR-Postfach gesendet werden, die geht auch schriftlich oder mündlich oder an eine Einzel-e-mail-Adresse.


    Wir haben tatsächlich beides BR-Postfach und Einzeladressen pro BRM


    und wo sind die BRMs dann ungestört?

    in ihren Büros (soweit sie eigene haben), sie können Besprechungsräume nutzen oder das BR-Büro

    oder sie nutzen ein Büro eines BR-Kollegen (der geht dann Kaffeepulver zu Bohnen zusammenkleben ;))


    Also das kein Raum zur Verfügung steht, habe ich selbst vor Corona nicht erlebt und seit HO-Pflicht sind die meisten Büros leer.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Randolf

    es soll auch heute noch Leute geben, die nicht am Rechner arbeiten. Auch bei uns wird die technische Ausstattung dieses Mal ein Thema werden. Aber eher in die Richtung Smartphone /internetfähiges Tablet und nur für bestimmte Mitglieder ein Laptop.

    Ich habe kein Problem auf meinem Arbeitsrechner auch meine BR-Tätigkeit zu erledigen. Aber die Kollegen am Band haben halt keinen Rechner.

  • Randolf

    es soll auch heute noch Leute geben, die nicht am Rechner arbeiten.

    echt, ist mir als Handwerker noch gar nicht aufgefallen


    aber die Kollegen am Band haben halt keinen Rechner.

    und die stehen dann mit Smartphone oder Tablett am Band?

    und lassen dann alles stehen uns liegen, wenn das Smartphone klingelt?


    die Kollegen müssen dann ja auch einen Raum haben, weil im Freien ist die nicht-Öffentlichkeit meistens auch nicht gegeben

    soweit ich weiß, werden die nicht freigestellten Kollegen sich nicht nach gut-dünken von BR-Arbeit vom Band entfernen dürfen, weil auch der AG hat ein recht auf Planung und Organisation?

    d.h. der Kollege müsste sich vorher beim Vorgesetzten für BR-Arbeit abmelden und kann nicht einfach "am Band" mal ein BR-Gespräch führen, alleine schon wegen der Vertraulichkeit schlecht zu realisieren

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • in ihren Büros (soweit sie eigene haben), sie können Besprechungsräume nutzen oder das BR-Büro

    oder sie nutzen ein Büro eines BR-Kollegen (der geht dann Kaffeepulver zu Bohnen zusammenkleben ;) )


    Also das kein Raum zur Verfügung steht, habe ich selbst vor Corona nicht erlebt und seit HO-Pflicht sind die meisten Büros leer.

    das ist vielleicht bei Dir und auch bei uns mehrheitlich so möglich aber allein schon

    dass die BR-Mitglieder alle aus verschiedenen Standorten (verteilt in ganz Deutschland) kommen.

    macht das Ganze ja schon etwas komplizierter.


    ich finde Deinen Vorschlag

    na dann machst Du halt solange Präsenzsitzungen und die 11 BRM kommen persönlich vorbei ;)

    immer noch sehr zielführend für Grandfather_1 .


    Alle Sitzungen für das Jahr schon mal terminieren, jeweils Ganztags mit Vortagsanreise und Abreise am Tag danach weil ArbZG muss ja eingehalten werden. Dem AG dann noch 2 Hotelangebote dabei gelegt.

    Ich denke da wird er wach.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Randolf

    Ganz einfach, sie gehen mit ihren Tablet / Smartphone in einen Besprechungsraum oder können auch im BR-Raum selbstständig recherchieren, wenn notwendig. Und natürlich nach der Abmeldung beim Arbeitgeber. Tagsüber ist der BR-Rechner besetzt. Zum Ausweichen auf einen Besprechungsraum benötigt man ein mobiles Endgerät. Dort gibt es keine Rechner mehr. Also eine Grundlage für die Notwendigkeit findet sich.


    Für Grandfather_1 ist die Sitzung in Präsenz natürlich eine gute Ausgangsposition. Wobei für die Teams-Sitzungen und auch für Telefonate ein Tablet mit Headset ausreichend ist. Das Tablet benötigt dann auch einen Internetanschluss, der geht ja per W-Lan.

    Über Teams ist dann auch noch einiges mehr möglich.

  • Randolf

    Ganz einfach, sie gehen mit ihren Tablet / Smartphone in einen Besprechungsraum oder können auch im BR-Raum selbstständig recherchieren, wenn notwendig. Und natürlich nach der Abmeldung beim Arbeitgeber. Tagsüber ist der BR-Rechner besetzt. Zum Ausweichen auf einen Besprechungsraum benötigt man ein mobiles Endgerät. Dort gibt es keine Rechner mehr. Also eine Grundlage für die Notwendigkeit findet sich.

    gerne nochmal:

    Ja, die Grundlage für den Bedarf findet sich - aber für die technische Ausstattung die notwendig ist.


    in Deinem Beispiel muss es kein Laptop sein und kein Smartphone, da der BRM einen Raum aufsucht, in dem er so-oder-so dann alleine sein müsste wegen der Vertraulichkeit.

    Dort gibt es keine Rechner mehr.

    Gut, das kann man aber ja rückgängig machen.

    Somit kann der AG auch den Raum mit einem festen PC und Telefon ausstatten, anstatt dem BRM eine Laptop und Smartphone zu geben, auch das entspräche dem technisch notwendigen Stand.


    und jetzt noch eine Behauptung meinerseits:

    wenn die BRM am Band arbeiten, würden die meisten AG das wahrscheinlich auch ortsfest einrichten, alleine um zu verhindern, dass der BRM doch "schnell mal" am Band nebenbei ein Gespräch führt oder mit LapTop e-mail abruft.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hätte, hätte, Fahradkette. Hier gibt es keine gültige pauschale und dennoch konkrete Antwort.

    Die BRM müssen erreichbar sein und an Sitzungen teilnehmen können. Das BetrVG ermöglicht auch virtuelle Sitzungen, die müssen also auch möglich sein. Die Vertraulichkeit der Gespräche ist ebenfalls sicherzustellen. Alle Anforderungen und "Wünsche" sollten sich begründen lassen.

    Der BR beschließt in seiner Sitzung (für mich hört sich das aktuell noch etwas nach einem "BRV bestellt einfach, was notwendig scheint" an) die notwendige Ausstattung, die zu beschaffen ist. Der AG bezweifelt die Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit. Dann steht es dem AG frei, plausible Gegenvorschläge zu machen. Am Ende geht dann die unzufriedene Seite zum Arbeitsgericht und lässt die Notwendigkeit prüfen und bestätigen. Die andere Seite akzeptiert das dann gezwungenermaßen. Danach stellt der AG genau das zur Verfügung, was notwendig ist.

  • Oder das Viertel fordert das nicht ein und die betroffenen BRM sind effektiv an der Teilnahme gehindert.

    Die Zugfahrt mit Laptop kann gut genutzt werden, um sich vorzubereiten. Es ist nicht die technische Ausstattung sondern die persönliche Einstellung, die alles negativ aufziehen kann.

  • Ja und dann sagen 1/4 der BRM nÖ wir machen Präsenz und dann haben die ihre Läppis nur noch zum Filme schauen während der Zugfahrt zur Sitzung.

    Tolle Wurst

    Dann kann man die Laptops ja auch wieder einkassieren.


    Wie hier schon mehrmals geschrieben, müssen vom AG nur die Geräte zur Verfügung gestellt werden, die für BR-Arbeit benötigt wird. dazu gehört sicherlich nicht Filme schauen.


    Ich denke, dass wir hier als BR auch in einer Verpflichtung sind, nicht unnötige Kosten zu produzieren weil es schick ist ein Diensthandy und einen Laptop zu haben.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Hier dreht sich die Diskussion um das Thema, was der AG mindestens bereitstellen muss.


    Wenn ich mir unseren Betrieb anschaue (gut 500 MA in vielen kleinen Teams verstreut), dann wäre der AG schön bescheuert, wenn er uns bei den mobilen Endgeräten hängen ließe. Er hat nämlich auch was davon, wenn er in wechselnder Besetzung mit BRM ViKos abhalten und wir so auch komplizierte Fragen vergleichsweise schnell und fachkundig abarbeiten können.

    Wir haben allerdings auch einen AG, der weiß, dass er am BR kaum vorbei kann. Und wir haben einen BR, der gerne am Erfolg des Betriebs mitarbeitet, wenn das nicht zu Lasten der AN geht. Warum sollte der AG da Sand ins Getriebe streuen? Gerade wenn ein AG Betriebsabläufe, interne Kommunikation oder was weiß ich ändern möchte, kosten Verzögerungen durch fehlende technische Ausstattung Geld, ohne dass die Entscheidungen dadurch besser würden.


    Das wäre für mich eine mögliche Argumentation gegenüber dem AG, ohne ihm gleich versteckt oder offen zu drohen. Wobei die Idee mit den Präsenzsitzungen natürlich viel lustiger ist.

  • Ich denke, eine Verhandlung mit einer Drohung zu beginnen ist grundsätzlich der falsche Ansatz.


    Du hast gute Gründe für deinen Wunsch. Die kann man vertreten. Und wenn der AG, wie du selber schreibst, Euch als BR akzeptiert, wird er schnell erkennen, dass Eure Gründe berechtigt sind.

    Wenn er dann noch zögert, kann man ihm ja mit der Alternative "Präsenzsitzungen" mal vor Augen führen. Ist immer noch keine Drohung, nur Aufzeigen von Alternativen.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

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