Hallo zusammen,
am 04.05.2022 sollen BR Wahlen stattfinden. Wir sind eine Niederlassung und betreuen mehrere Objekte wo jeden Tag Kollegen von uns eingesetzt werden. Unser WV hat alle fristen eingehalten. Die Wählerliste wurde Frist gerecht am 20.04.2022 ausgehangen. Nun kam am 20.04.2022 aus ein Objekt eine Beschwerde das weder Wahlausschreiben noch Vorschlagliste Aushing. Wir haben die Objekte (Objektleiter) per Mail mit allen Unterlagen angeschrieben und drum gebeten diese auszuhängen. Da wir über 20 Objekte haben war dies für uns der sicherlich einfachste weg. 2 Kollegen beschweren sich und wollen das die Vorschlagliste wieder geöffnet wird. Wir als WV haben aber beschlossen die Wahl durchzuziehen da von unserer Seite erstmal kein Fehler gemacht wurde, hatten uns diesbezüglich auch schon rechtlichen rat geholt. Auch hier wurde gesagt durchziehen. Heute allerdings wurde ich von meinen 2 WVM benachrichtig das wir als WV die Wahl wohl doch abbrechen wollen und neun ansetzten. Darf der WV die Wahl einfach abbrechen ?
Vielen dank schon im Voraus