Hallo alle zusammen,
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist solange kein Problem wie es sich um kolletive Maßnahmen geht, die, so wie ich denke, schon hinreichend geregelt sind.
Spannend wird es für mich in dem Moment, wenn ein Kollege, eine Kollegin, individuelle Bedürfnisse hat.
Konkreter Fall: Eine MA bringt ein Attest, weil sie aufgrund von kardialen und pneumologischen Problemen keine Maske tragen kann.
Der Arbeitgeber behauptet aber nun, dass dieses Attest für ihn nicht bindend sei, sprich, er verlangt eine Maske im Haus, obwohl das fr die Kollegin gefährlich werden könnte.
Kann er das so einfach verlangen? Wenn nein, wo ist die rechtliche Grundlage?
Meiner Meinung nach ergibt sich aus dem einfachen Grundsatz, dass eine Arbeit nicht krankmachen darf, eine Handlungserfodernis.
Oder?