Hallo zusammen,
der/die einem Schwerbehinderten gleichgestellten AN, der/die auf sein/ihr Verlangen von der Mehrarbeit freigestellt wurde (§ 207 SGB IX) übt einen Nebenjob aus.
Der Nebenjob war dem AG angezeigt und die Situation besteht so schon seit Jahren, ohne dass der AG es beanstandet hat. Darf der AG ihm/ihr diesen Nebenjob mit der Begründung verbieten, weil der Arbeitgeber jetzt einen Konflikt in der Situation sieht, dass im Hauptjob keine Überstunden/Mehrarbeit geleistet werden, aber in einem Nebenjob schon?
Die Jobs sind sich recht ähnlich.
LG Oenothera