Kündigung dem BR per E-Mail zustellen. Ist diese Form korrekt

  • Anhörung an den Betriebsrat via E-Mail zustellen. Und das um 18 Uhr.

    Für viele sicher eine einfache Frage. Aber wir haben einen BV mit Arbeitszeitrahmen von 06:00 - 22:00h.

    Also weil es z. B. im Arbeitszeitrahmen ist. Nur um 18:00h schaut u. U. keine ins E-Mail Postfach. Alle schon zu Hause. Oder muss hier die Schriftform gewahrt werden. D.h. es zählt nur die Papierform? Was wäre richtig und welche gesetztlichen Grundlagen greifen hier?

  • Die Anhörung des BR unterliegt keinem Formerfordernis.


    Ob die Anhörung an dem Tag um 1800 zuging oder erst am nächsten, bemisst sich daran, ob Eure Verwaltung normalerweise bzw regelmäßig um 1800 noch arbeitet oder nicht. Ich würde mich daran aber nicht aufhängen und innerhalb der Wochenfrist zum früheren Termin antworten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Da es kein Formerfordernis gibt würde ich sicher stellen das das die Anhörung fristgerecht beantwortet wird.

    Und dann mit dem Arbeitgeber für die Zukunft Ansprechzeiten des BR für den Eingang von Post, Email., .... klären.
    Wobei das dann auch erfordert das der Betriebsrat auch innerhalb dieser Zeiten dann empfangsfähig ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)