Art des Essens-Zuschuss in der Mitbestimmung wenn nicht alle Beschäftigten in den Genuss des Essens-Zuschusses kommen?

  • Hallo allerseits,

    unser Arbeitgeber beschäftigt Leute an mehreren Standorten und er beschäftigt Leute im Büro und am "Telearbeitsplatz" (die kommen also nicht ins Büro).

    Nun möchte er im Büro Kühlschränke aufstellen und dort Fertigessen einstellen, das aufgewärmt werden muss.

    Diese Fertigessen sind vergünstigt. In den Genuss kommen aber natürlich nur die Beschäftigten, bei denen so ein Kühlschrank samt Füllung aufgestellt wird.

    Alle im Homeoffice bzw. weiter weg an Telearbeitsplätze in der Republik verteilt, haben nichts von diesen vergünstigten Gerichten.

    Diese Fertigessen, zumindest wenn sie vergünstigt sind, wäre doch eine Art Zuwendung und von daher in der Mitbestimmung §87 Abs. 1 Nr. 10, richtig?

    Könnten wir von daher den Arbeitgeber auffordern, sich bitte eine Methode ausdenken, wie auch die vielen Beschäftigten im Homeoffice und an den Telearbeitsplätzen an gesunde und vergünstigte Kost kommen? Stichwort Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz?

    Und müsste uns der Arbeitgeber nicht mal seine Planungen bezüglich Einführung von Essenszuschüssen in der angedachten Form vorstellen bevor es in die Tat umsetzt?


    Schöne Grüße

    Solitarius

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  • Könnten wir von daher den Arbeitgeber auffordern, sich bitte eine Methode ausdenken, wie auch die vielen Beschäftigten im Homeoffice und an den Telearbeitsplätzen an gesunde und vergünstigte Kost kommen? Stichwort Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz?

    Auffordern könnt Ihr den AG ja im Prinzip zu allem ;)

    ...aber wie sinnvoll das ist, ist eine ganz andere Frage. In diesem Fall hätte es der AG da einfach: "Gleichbehandlungsgrundsatz? Ihr habt natürlich Recht, wir lassen das Ganze und alle kriegen gleichermaßen nix."

    Dann kann er sich noch auf der nächsten Betriebsversammlung hinstellen und sagen: "Ich hätte ja allen MA, die immer in den Betrieb kommen müssen und sich nicht während der Arbeit am heimischen Kühlschrank bedienen können, eine vergünstigte Mahlzeit ermöglicht, aber der BR hat das verhindert, weil er meint, ich müsste dann auch jedem MA im Homeoffice täglich ne Pizza oder so bestellen."

    Natürlich kann man als BR dann lang und breit erklären, dass es hier um Gleichbehandlung geht. Aber die MA, die jetzt dann doch kein vergünstigtes Essen bekommen, wird das wenig überzeugen. Da wird es dann immer heißen: "Wir hätten ja bekommen, aber der BR hats verkackt".

    Ist ein schwieriges Thema, da der AG hier im Prinzip etwas "verschenkt", was er nicht müsste. Wenn man dann als BR kommt und quasi sagt: "AG, Dein Geschenk ist scheiße! Mach das mal richtig und schenk gefälligst allen was!" ...dann gibt es da selten eine positive Reaktion drauf.

    Dennoch gibt es immer wieder gute Gründe genau das zu tun, aber das hier ist mMn keiner davon.

    ...allerdings sollte man sich (wie bei allen Vergünstigungen) mal im Detail anschauen, wie es sich dabei mit einem geldwerten Vorteil verhält, nicht das es am Ende steuerrechtliche Probleme gibt. (Ich glaube zwar nicht, dass man mit vergünstigtem Essen unbedingt über den Steuerfreibetrag kommt, aber wer weiß).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • Wenn wir schon bei Futterneid-Debatten sind: Ein Kollege hatte an seinem Geburtstag eine Schwarzwälder Kirschtorte ins Depot mitgebracht. Ich war an dem Tag leider krank und am nächsten Tag war alles ratzeputz weg. ;(

    Da ich erst jetzt mit der Nase auf den betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestoßen wurde, kann ich verlangen, dass der Kollege mir nachträglich auch ein Stück Torte vorbeibringt oder soll ich mich an den Mobbingbeauftragten wenden? 8|

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich denke, der Paragraphenreiter hat hier alles sehr schön erklärt...

    Bei uns gibt es auch vergünstigtes Essen für die, die in die Firma kommen. Wir haben auch MA im Homeoffice, die dann diesen "Vorteil" des vergünstigten Essen nicht haben. Aber wir als BR haben uns in dieser Hinsicht noch nie Gedanken gemacht. Wir müssen sogar noch etwas zubezahlen, was ab Mai auch erhöht wird. So war es bisher 1,20€ und ab Mai 1,80€.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Könnten wir von daher den Arbeitgeber auffordern, sich bitte eine Methode ausdenken, wie auch die vielen Beschäftigten im Homeoffice und an den Telearbeitsplätzen an gesunde und vergünstigte Kost kommen?

    Ja das unterliegt der Mitbestimmung des BR. § 87/1/7 und 10 BetrVG

    Ihr könnt ihm auch Vorschläge machen wie Ihr das umsetzen möchtet.


    Und müsste uns der Arbeitgeber nicht mal seine Planungen bezüglich Einführung von Essenszuschüssen in der angedachten Form vorstellen bevor es in die Tat umsetzt?

    Auch das würde ich bejahen.

    § 80/2 BetrVG

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Und müsste uns der Arbeitgeber nicht mal seine Planungen bezüglich Einführung von Essenszuschüssen in der angedachten Form vorstellen bevor es in die Tat umsetzt?

    Beispiel 1: der MA arbeit im Büro, könnte das Essen annehmen ist aber allergisch auf Inhaltsstoffe bei Fertigessen und kann das Angebot jetzt nicht umsetzen

    --> bekommt der jetzt "frisch zubereitetes Essen" ? oder wie wollt ihr das nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz regeln? Er darf ja wegen seiner Allergie nicht benachteiligt werden


    Beispiel 2: der Kollege XY ist Veganer, muss der AG ihm jetzt gesondertes Essen besorgen und darf nur er das nehmen? (ich würde ihm das wegessen, bevor er Hunger hat, nur weil ich es kann)


    Beispiel 3: Kollege Religion darf nur Dinge essen die auf Bäumen gewachsen sind (gibt es wirklich)

    ......


    Solitarius

    bei solchen Dingen werden immer Einzelne oder MA in besonderen Situationen "gefühlt benachteiligt", aber praktisch könnte doch jeder zu Mittag in die Firma kommen, den Kühlschrank aufmachen, Fertigessen nehmen, aufwärmen, verspeisen und danach wieder in das HO fahren.

    Somit können alle teilnehmen, wenn sie wollen, also keine Benachteiligung.

    Soll jeder für sich entscheiden, was ihm wichtiger oder günstiger ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es sollte immer versucht werden, gleichartige Vorteile für alle zu Erreichen. Ich denke hier aber ebenfalls im Sinne der Rechtsprechung zu § 99: Ein entgangener Vorteil ist keine Benachteiligung. Besonders nicht, wenn Mitarbeiter die Möglichkeit hätten, diesen Vorteil auch in Anspruch zu nehmen, wie es Randolf schon angedeutet hat.


    Mitbestimmung zur Durchführung lässt sich bestimmt erreichen, aber das "ob" und "wie viel" entscheidet der AG. Damit bleibt eigentlich nur übrig, dem AG andere, bessere Vorschläge zu unterbreiten und zu hoffen, dass ihn das überzeugt.

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo,


    durch die Absicht des AG, hier etwas für eine größere Gruppe zur Verfügung zu stellen, ist es mE grundsätzlich mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Da hat dann der BR volles MBR bei der konkreten Ausgestaltung.

    Mit § 87 Abs. 1 Nr. 7 oder Nr. 10 hat ein derartiges Angebot mE überhaupt nichts zu tun.


    Und dabei darf dann sehr wohl bei der Umsetzung ungleich behandelt werden, wenn es dafür einen Sachgrund gibt.



    Bei betrieblichem Verpflegungsangebot ist es keine Frage, daß dieses Angebot zB auf die tatsächlich im Betrieb Anwesenden beschränkt werden kann. Schließlich sparen im Home-office tätige AN ja nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Fahrtzeit. Diese Ersparnis dürfte in den allermeisten Fällen deutlich den Wert des Essensangebotes übersteigen.

  • Halten wir mal fest das dies hier der Mitbestimmung unterliegt.

    Dann sind die § erst mal zweitrangig.

    Diese würden erst wieder bei einem Einigungsstellen- oder Beschluss-Verfahren Interessant.

    auch die Frage ob der AG hier benachteiligen darf oder nicht ist erstmal zweitrangig.

    Wichtig währe euer Vorschlag und wir Ihr hier argumentiert.

    Ihr müsst eure Position/Lösungsvorschlag suchen und finden und die dann dem AG verkaufen/Verhandeln.

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    Reinhard Mey

  • Na bei den heutigen Benzinpreisen brauchen sich die Mitarbeiter im HO wohl nicht beklagen, dass sie nicht in die Firma kommen müssen!

    Entschuldige, aber das Argument ist selten dämlich. Zum einen fährt natürlich nicht jeder mit dem Auto, zum anderen ist das klassischer whataboutism, der nun wirklich nicht weiter führt. Wie weit weg darf man denn vom Büro wohnen, damit der Essenszuschuss weniger wert ist? Darf man da jetzt noch die Qualität des Schnitzels gegen den Verbrauch des persönlichen Autos aufrechnen? Gibt es einen Essenszuschuss wenn die Benzinpreise wieder runter gehen? Sind da Mietkosten zu Hause und im Büro eingerechnet?

  • Entschuldige, aber das Argument ist selten dämlich. Zum einen fährt natürlich nicht jeder mit dem Auto, zum anderen ist das klassischer whataboutism, der nun wirklich nicht weiter führt. Wie weit weg darf man denn vom Büro wohnen, damit der Essenszuschuss weniger wert ist? Darf man da jetzt noch die Qualität des Schnitzels gegen den Verbrauch des persönlichen Autos aufrechnen? Gibt es einen Essenszuschuss wenn die Benzinpreise wieder runter gehen? Sind da Mietkosten zu Hause und im Büro eingerechnet?

    Die Reaktion finde ich aber überzogen (hört sich nach Mimimi an).

    Auch wenn die Aussage vom Schweden etwas plakativ ist, so ist sie nicht falsch.

    Ich bin da ganz bei albarracin:

    Bei betrieblichem Verpflegungsangebot ist es keine Frage, daß dieses Angebot zB auf die tatsächlich im Betrieb Anwesenden beschränkt werden kann. Schließlich sparen im Home-office tätige AN ja nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Fahrtzeit. Diese Ersparnis dürfte in den allermeisten Fällen deutlich den Wert des Essensangebotes übersteigen.

    Es bleibt doch jedem (auch im HO) unbenommen, zum Mittagessen in die Firma zu fahren, um den Essenszuschuss zu nutzen.

  • Entschuldige, aber das Argument ist selten dämlich.

    Nein, ist es nicht.

    Du darfst Dich hier nicht zu sehr in diesen Essenszuschuss verbeißen. (...ok, das klingt jetzt nach einem sehr harten Schnitzel, aber Du weißt was ich meine ;)).

    Es geht hier ganz grundsätzlich um finanzielle Aufwendungen der MA, im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung und einen Zuschuss des AG, um diese finanzielle Aufwendungen abzumildern.

    Nun hat ein MA, der täglich in den Betrieb fährt, ja höhere Aufwendungen, im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung, als ein MA im Homeoffice. Daher ergibt ein Zuschuss, nur für die MA mit den höheren Aufwendungen, durchaus Sinn.

    Das Problem bei diesem Essenszuschuss ist lediglich, dass die meisten Leute da so reagieren wie Du (und viele andere), weil der Zusammenhang erstmal nicht ersichtlich ist und es in den Köpfen nur um diesen Essenszuschuss geht.
    Daher ist nicht das Argument dämlich, sondern der Essenszuschuss ;)

    ...um das nicht alles nochmal schreiben zu müssen, kopiere ich hier mal meine Antwort auf Solitarius PN rein:

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • nur mal so on Top:


    ttps://www.sparkasse.de/aktuelles/homeoffice-weniger-gehalt.html


    die ganze Debatte um die hohen Spritpreise macht auch AG flexibel ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • wohl war. Ich war kurz am überlegen, aber das Argument ist leider zu nah an der Realität und vielleicht bin ich daher in diese Richtung etwas empfindlich.

    In anderen Foren hat sich teilweise "\s" zum Kennzeichnen von Sarkasmus eingebürgert. Das hilft manchmal :)

    \s Dann sollte sich DMmdL in \sDMmdL umbenennen... :D


    Zum Thema: Wenn man daheim ist kocht man meist daheim. Das hier weniger Kosten entstehen sollte unbestritten sein.

    Es geht halt einfach ned, dass man allen hier was zugute kommen lassen kann. Bei einer Streiterei würde mein AG sagen, dann bekommt halt keiner was.