Hallo allerseits,
unser Arbeitgeber beschäftigt Leute an mehreren Standorten und er beschäftigt Leute im Büro und am "Telearbeitsplatz" (die kommen also nicht ins Büro).
Nun möchte er im Büro Kühlschränke aufstellen und dort Fertigessen einstellen, das aufgewärmt werden muss.
Diese Fertigessen sind vergünstigt. In den Genuss kommen aber natürlich nur die Beschäftigten, bei denen so ein Kühlschrank samt Füllung aufgestellt wird.
Alle im Homeoffice bzw. weiter weg an Telearbeitsplätze in der Republik verteilt, haben nichts von diesen vergünstigten Gerichten.
Diese Fertigessen, zumindest wenn sie vergünstigt sind, wäre doch eine Art Zuwendung und von daher in der Mitbestimmung §87 Abs. 1 Nr. 10, richtig?
Könnten wir von daher den Arbeitgeber auffordern, sich bitte eine Methode ausdenken, wie auch die vielen Beschäftigten im Homeoffice und an den Telearbeitsplätzen an gesunde und vergünstigte Kost kommen? Stichwort Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz?
Und müsste uns der Arbeitgeber nicht mal seine Planungen bezüglich Einführung von Essenszuschüssen in der angedachten Form vorstellen bevor es in die Tat umsetzt?
Schöne Grüße
Solitarius