Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
ein Kollege hat sich auf eine Vorschlagsliste stellen bevor das Wahlauschreiben ausgehängt wurde. Die Liste wurde nach Eingang seiner Kündigung eingereicht.
Er hat Kündigungsschutzklage eingereicht.
Was nun? Muss er auf der Wahlbewerberliste stehen oder müssen wir ihn streichen?
Solange die Kündigungsschutzklage nicht rechtskräftig entschieden ist, ist der Kollege wählbar.
Wählen darf er, solange er noch im Unternehmen ist.
Falls die Wahl nach seinem Kündigungsdatum ist und er aber trotzdem gewählt werden sollte, geht erst einmal ein Ersatzmitglied für ihn in den BR und sollte er die Kündigungsschutzklage gewinnen, wäre er dann im BR.
Erstens ist er MA bis zum endgültigen Ausscheiden (Ende Kündigungsfrist), ausserdem besteht ja noch die Chance, dass er Aufgrund der Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz behält.
Wenn nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann, dass die Vorschlagsliste zum zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schon genügend Stützunterschriften hatte, müsste für ihn evtl sogar der Sonderkündigungsschutz als Wahlbewerber gelten.
BAG:
1. In seiner Entscheidung vom 7. 7. 2011 (NZA 2012, NZA Jahr 2012 Seite 107 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. AP KSCHG1969 § 69 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 68 Rdnrn. 13 ff.) hat der Senat an der Auffassung festgehalten, dass der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und ein Wahlvorschlag für den Kandidaten vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist (vgl. BAGE 34, BAGE Band 34 Seite 291 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. AP KSCHG1969 § 9; BAGE 28, BAGE Band 28 Seite 30 = NJW 1976, NJW Jahr 1976 Seite 1652). Der Wahlvorschlag ist dann im Sinne des Gesetzes „aufgestellt“. Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand oder auf den Erlass des Wahlausschreibens kommt es nicht an (BAG, NZA 2012, NZA Jahr 2012 Seite 107 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. AP KSCHG1969 § 69 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 68 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).
Solange die Kündigungsschutzklage nicht rechtskräftig entschieden ist, ist der Kollege wählbar. Wählen darf er, solange er noch im Unternehmen ist. Falls die Wahl nach seinem Kündigungsdatum ist und er aber trotzdem gewählt werden sollte, geht erst einmal ein Ersatzmitglied für ihn in den BR und sollte er die Kündigungsschutzklage gewinnen, wäre er dann im BR.
Wenn nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann, dass die Vorschlagsliste zum zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schon genügend Stützunterschriften hatte, müsste für ihn evtl sogar der Sonderkündigungsschutz als Wahlbewerber gelten.
da macht wohl wer ne Kandidaten-Kündigungsschutz-Tour - nicht die feine Art aber wahrscheinlich kommt er damit durch, vorausgesetzt die Liste hatte vor Aussprache der Kündigung genügend Stützunterschriften (beim WV muss sie da noch nicht zwingend vorliegen zur Beweissicherung aber hilfreich). Sollte die Kündigung vor erreichen der Mindeststützerzahl eingegangen sein. Ansonsten muss er auf seine Wahl hoffen....
Zitat
Wahlbewerber genießen nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG den besonderen Kündigungsschutz mit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags. Der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG enthält keinen eindeutigen Anhaltspunkt für die Frage, wann von der „Aufstellung des Wahlvorschlags” auszugehen ist.
Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Wahlvorschlag aufgestellt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und der Wahlvorschlag die erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist. Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (BAG, vom 07.07.2011 - 2 AZR 377/10).
Weist ein Wahlvorschlag die erforderliche Mindestzahl von Arbeitnehmerunterschriften auf, muss der Arbeitgeber ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen, dass ein Kandidat in den Betriebsrat gewählt wird. Die damit verbundene „Vorwirkung” des potentiellen Betriebsratsamts bewirkt eine erhöhte Kündigungsgefahr, die nach dem Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Schutzbedürfnis auf Seiten des Arbeitnehmers auslöst (BAG, vom 07.07.2011 - 2 AZR 377/10). Keine Rolle spielt dabei, ob die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 14 Abs. 3 BetrVG iVm. § 6 Abs. 1 Satz 2 WO; § 14 a Abs. 2, Abs. 3 BetrVG iVm. § 33 WO) überhaupt schon angelaufen ist. Die „greifbare Möglichkeit“ einer Wahl besteht auch dann, wenn der Wahlvorschlag „vorfristig“ – also sehr früh – aufgestellt worden ist (BAG, vom 19.04.2012 - 2 AZR 299/11).
der Sachverhalt gibt zwar dazu überhaupt nichts her, inhaltlich kannst Du auch nichts beitragen, was nicht ausführlich schon beschrieben wurde, aber Du scheinst ja eine gute Glaskugel zu haben, wenn Du Dir hierbei