Hallo zusammen,
Organisatorisch sind wir ein Betrieb mit unter 100 Mitarbeitern. Im Wesentlichen haben wir zwei Standorte, die 900 km entfernt liegen. Wir haben Briefwahl beschlossen, bieten aber an beiden Standorten die persönliche Stimmabgabe an festgeleten Terminen an.
Der Arbeitgeber will die Kosten nicht übernehmen, dass der Wahlvorstand vom einen Standort mit der versiegelten Urne zum zweiten Standort fährt, sodass eine gemeinsame öffentliche Auszählung stattfinden kann.
In der WO zur BR-Wahl steht unter §4 Abs. 1 leider dazu nichts konkretes für die Stimmauszählung.
Wie seht ihr das? Muss die öffentliche Auszählung an einem Ort stattfinden?
VG