Also besteht hier definitiv ein Regelungsbedarf was die Kernarbeitszeit und die Gleitzeit angeht.
Kann der Chef bei Abweichung der Kernarbeitszeit einen Grund anfordern
- mope00
- Erledigt
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Wenn der Chef einen auf den Kieker hat, kann eh machen, was man will - ist alles falsch. Kenn ich leider auch.
Bei uns wurde mit der neuen (Kack-)BV (sh. anderer Thread) die Kernarbeitszeit abgeschafft. Das war echt mal im Sinne der MA. Als wir sie noch hatten, kam bei Verletzung der Kernzeit ein Fehlerprotokoll vom Lohn und der Chef musste nur bestätigen, dass dies ok war. In den letzten Jahren allerdings war das wohl allen egal, dann konnten die MA kommen und gehen wie sie wollten. Nur die AZ muss hat erreicht werden.
Natürlich muss man nicht sagen, was nun los ist. Aber ein "Chef ich muss weg, Familienmitglied schwer krank" fände ich durchaus im Rahmen des Machbaren. Ich musste auch früher öfter mal schnell weg, weil Anruf vom Notarzt wegen meines Sohnes kam. Chef wollte mir auch was draus drehen. Aber da hatten wir noch nen genialen BR.
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Wenn der Chef einen auf den Kieker hat, kann eh machen, was man will - ist alles falsch. Kenn ich leider auch.
Bei uns wurde mit der neuen (Kack-)BV (sh. anderer Thread) die Kernarbeitszeit abgeschafft. Das war echt mal im Sinne der MA. Als wir sie noch hatten, kam bei Verletzung der Kernzeit ein Fehlerprotokoll vom Lohn und der Chef musste nur bestätigen, dass dies ok war. In den letzten Jahren allerdings war das wohl allen egal, dann konnten die MA kommen und gehen wie sie wollten. Nur die AZ muss hat erreicht werden.
Natürlich muss man nicht sagen, was nun los ist. Aber ein "Chef ich muss weg, Familienmitglied schwer krank" fände ich durchaus im Rahmen des Machbaren. Ich musste auch früher öfter mal schnell weg, weil Anruf vom Notarzt wegen meines Sohnes kam. Chef wollte mir auch was draus drehen. Aber da hatten wir noch nen genialen BR.
Ja so ist es. Es geht hier um eine langjährige MA, die zudem GdB 50 hat, und man sich eigentlich denken kann, dass sie vermehrt Arzttermine hat. Und das war das erste Mal, dass sie so frühzeitig gehen musste. Die andere Frage in diesem Betrieb ist, wie Zeitstunden "ohne Verstöße gegen die Arbeitszeit" wieder abgebaut werden können, wenn die Kernarbeitszeit so eingeschränkt ist.
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Hallo mope00 ,
es wäre hlfreich, wenn Du endlich mal auf die Nachfrage
habt ihr einen BR?
antworten würdest.
Denn die bisher Antwortenden gehen fast alle stillschweigend davon aus, daß es bei Euch einen BR gibt. Fallls es aber keinen gibt, stellt sich die Sachlage völlig anders dar.
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Wahrscheinlich wird es einen geben, der ist aber überhaupt nicht hilfreich, wollte sich auch nicht mehr aufstellen
Sorry,
aber wenn Du möglichst exakte Auskünfte haben willst, ist ein derartiges Wischi-Waschi
nicht hilfreich.
Auf diese Frage muß es ein klares Ja oder nein als Antwort geben.
ja sorry für das "Wischi-Waschi", ich kann nicht hellsehen, es ist noch nichts bekanntgegeben. Was ändert es denn jetzt ob es einen BR gibt oder nicht. Könntest ja auch beide Optionen dann vorstellen?
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Sorry,
aber wenn Du möglichst exakte Auskünfte haben willst, ist ein derartiges Wischi-Waschi
Wahrscheinlich wird es einen geben, der ist aber überhaupt nicht hilfreich, wollte sich auch nicht mehr aufstellen
nicht hilfreich.
Auf diese Frage muß es ein klares Ja oder nein als Antwort geben.
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hallo,
wenn es keinen BR gibt, dann ändern sich die rechtlichen Grundlagen für die Bestimmung der Arbeitszeit grundlegend. Dann war alles, was die anderen Poster in Bezug auf eine "Betriebsvereinbarung" geschrieben haben, wertlos.
Und es braucht von Dir eben exakte Angaben.
Was hat zB das hier
ich kann nicht hellsehen, es ist noch nichts bekanntgegeben.
zu bedeuten?
Gab es denn eine Wahl oder auf was sonst für eine "Bekanntgabe" wartest Du denn?
Könntest ja auch beide Optionen dann vorstellen?
Das ist viel zu umfangreich.
Außerdem ist das hier ein Forum für Betriebsrät*innen, die sich über betriebsverfassungsrechtliche Probleme austauschen.
Dieses Forum ist kein Ersatz für eine komplette individuelle arbeitsrechtliche Beratung, die die Forumsteilnehmer nicht leisten können und auch aus rechtlichen Gründen nicht leisten dürfen. Dafür gibt es Profis, nämlich Fachanwälte/-anwältinnen für Arbeitsrecht, deren Dienstleistung aus guten Gründen kostenpflichtig ist, sofern man keinen Rechtsschutz im Arbeitsrecht hat.
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Es ist etwas kompliziert, die allgemeine Regelung für die Vollzeitkräfte :vormittags darf man zwischen 7.30 Uhr und 9.30 Uhr kommen, aber so ein Zeitfenster gibt es nach hinten nicht.
Man darf ab 15 30 Uhr gehen, das war schon ein Entgegenkommen (vorher 16.00 Uhr)
Daher haben unsere VZ auch ein großes Problem, wann sollen sie zB. Plusstunden abbauen, wenn man erst un 15.30 Uhr gehen darf ???Das ist die neue BV.
Wie sollen sie Plusstunden abbauen? Naja, ganz einfach nicht schon um 07:30 da sein, sondern erst um 09:30 kommen und um 15:30 gehen. Sind 6 Stunden Arbeitszeit, also je nach Sollarbeitszeit Stunden abgebaut.
Mittagspausen kann man auch machen, gehe ich zumindest mal davon aus. Also nochmal Stunden abgebaut.
Ist also keine Frage des "Könnens", sondern des "Wollens".
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(Sorry, bin im falschen Thread gelandet, deswegen Antwort gelöscht)
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Es ist etwas kompliziert, die allgemeine Regelung für die Vollzeitkräfte :vormittags darf man zwischen 7.30 Uhr und 9.30 Uhr kommen, aber so ein Zeitfenster gibt es nach hinten nicht.
Man darf ab 15 30 Uhr gehen, das war schon ein Entgegenkommen (vorher 16.00 Uhr)
es gibt ein Zeitfenster nach "hinten raus": ab 15:30 darf man gehen (schreibst Du doch selbst)
ergo ist die Kernarbeitszeit: 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Gleitzeitfenster morgens . 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr
Gleizeit abends : ab 15:30 Uhr
bestens geregelt, würde ich sagen
Aber ein "Chef ich muss weg, Familienmitglied schwer krank" fände ich durchaus im Rahmen des Machbaren.
es geht doch nicht darum was man gerne hätte oder man gut findet, wenn es "Streß" zwischen Ag und AN geht es erstmal um das was "korrekt" ist.
Ich musste auch früher öfter mal schnell weg, weil Anruf vom Notarzt wegen meines Sohnes kam. Chef wollte mir auch was draus drehen. Aber da hatten wir noch nen genialen BR.
das beispiel passt hier gar nicht, da kannst Du auch ohne dem Chef was zu sagen zu deinem Sohn ins Krankenhaus fahren, wenn der mit Notarzt eingeliefert wurde.
Da wirst Du immer mit §616 BGB durchkommen, auch ohne genialen BR.
Es geht hier um eine langjährige MA, die zudem GdB 50 hat, und man sich eigentlich denken kann, dass sie vermehrt Arzttermine hat.
Warte mal
(bezog sich auf einen Familienangehörigen, es ging um Krankheit)
was den jetzt ???
erst schreibst Du es geht um einen Familienangehörigen, jetzt war es die Kolegin selbst?