Ersatzmitglieder: Anspruch auf BR Laufwerk und Mail Zugriff ?

  • Hallo Ihr Lieben,

    die BR Mitglieder bei uns haben Zugriff auf ein Laufwerk und auf die E-mail Inbox des BR.

    Könnt ihr mir sagen, ob Ersatzmitgliedern auch Zugriff auf das Laufwerk und die Inbox gewährt

    werden muss?

    Danke schonmal :)

  • Könnt ihr mir sagen, ob Ersatzmitgliedern auch Zugriff auf das Laufwerk und die Inbox gewährt

    werden muss?

    nur wenn sie nachgerückt sind, also genau so lange wie sie ein rechtlich verhindertes BRM vertreten, sonst nicht.


    Informations- und Einsichtsrechte für Ersatzmitglieder

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Danke für Dein Feedback. Bei uns in der Firma dauert es leider immer ewig, bis man Zugriff auf ein Laufwerk hat und es sperren und freigeben für eine gewisse Vertretungszeit ist glaub ich gar nicht machbar.

    Wenn das Ersatzmitglied das BRM z.B. vertreten muss bei einer Sitzung, weil das BRM krank ist, kann sich das Ersatzmitglied derzeit nicht auf die Sitzung vorbereiten über Dateien vom Laufwerk. Sie oder er ist dann darauf angewiesen, dass ein anderes BRM diese per Mail sendet auf Anfrage.

  • Ja, bei jedem Urlaub oder Krankheitsfall eines BRM müssen die Berechtigungen entsprechend der Reihenfolge der Nachrückenden angepasst werden. Der durchgehende Zugriff für Ersatzmitglieder ist wegen der Geheimhaltungspflicht nicht zugelassen.

    Eine offizielle und gute Lösung dafür gibt es vermutlich nicht, die Regelungen kommen aus einer Zeit, als man mit einem Büroschlüssel Zugriff auf alle Informationen hatte.

  • Wenn das Ersatzmitglied das BRM z.B. vertreten muss bei einer Sitzung, weil das BRM krank ist, kann sich das Ersatzmitglied derzeit nicht auf die Sitzung vorbereiten über Dateien vom Laufwerk. Sie oder er ist dann darauf angewiesen, dass ein anderes BRM diese per Mail sendet auf Anfrage.

    machen wir bei uns auch so und zusätzlich kann das EBRM dann auch an einen Rechner eines BRM selbst Zugriff nehmen.


    Alternative wäre: ein EBRM Laptop, der über einen EBRM Account Zugriff auf die Daten hat. Denn kann man den EBRM in die Hand drücken im Vertretungsfall und danach wieder entreißen, Verwahrung beim BRV oder BR-Gremium.


    Wäre in der heutigen Zeit die einfachste und sinnvollste Lösung.

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Alternative wäre: ein EBRM Laptop, der über einen EBRM Account Zugriff auf die Daten hat. Denn kann man den EBRM in die Hand drücken im Vertretungsfall und danach wieder entreißen, Verwahrung beim BRV oder BR-Gremium.


    Wäre in der heutigen Zeit die einfachste und sinnvollste Lösung.

    Sorry Randolf, aber da blutet mein ITler-Herz! Berechtigungen gehören an Personen gebunden. Solche Dinge wie ein EBRM-Account ist ein klassisches Einfallstor für alles mögliche, weil irgendwann die halbe Belegschaft das Passwort hat und keiner die Daten gelöscht oder verändert haben will.


    HuBiCo Grundsätzlich würde ein permanenter Zugriff eines EBRM auf die Daten des BR gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen verstoßen (wegen der möglichen Einsichtnahme in die Protokolle).

    Auf der anderen Seite steht natürlich das berechtigte Interesse des EBRM sich auch gehörig auf die Sitzung vorzubereiten. Dass er dazu die Informationen nicht nur erhalten darf, sondern sogar muss ist unstrittig.


    Der legale Ausweg: Ihr gewöhnt euch an, mit der Einladung der EBRM auch gleich die notwendigen Unterlagen mitzuschicken, mindestens aber mal auf die Existenz hinzuweisen und zu erläutern wie es an die Unterlagen kommen kann. (Die Vorbereitung sehe ich als Bringschuld, das Einholen der notwendigen Informationen als Holschuld - aber Wissen um die Information muss das EBRM natürlich schon.)


    Der pragmatische Weg: Abhängig von der Größe eures Gremiums habt ihr eine konkrete Vorstellung, welche EBRM häufiger bei den Sitzungen sind. Und analog zum Schulungsanspruch solcher EBRM wegen häufiger Tätigkeit im BR, räumt ihr denen auch die entsprechenden Leserechte ein. Damit habt ihr nicht pauschal alles freigegeben, aber das Problem zumindest schon mal minimiert. (Das entspricht nicht ganz dem Buchstaben des Gesetzes, aber ich kenne mehrere Gremien, die genau so verfahren - und bis heute gab es kein Problem damit. ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Solche Dinge wie ein EBRM-Account ist ein klassisches Einfallstor für alles mögliche, weil irgendwann die halbe Belegschaft das Passwort hat und keiner die Daten gelöscht oder verändert haben will.

    das gilt es zu vermeiden, aber was hindert ein BRM daran die halbe Belegschaft über seinen Account reinzulassen.

    --> das ist für mich ein rein organisatorisches Problem und ein Frage der EBRM-Amtsauffassung

    das EBRM kann auch die ausgedruckten oder per PDF erhaltenen Daten ans schwarze Brett hängen, dann dürfte man die auch nicht versenden.


    Ja, grundsätzlich stimme ich dir zu, das könnte so sein, aber deswegen die Möglichkeit EBRM-LapTop ausschließen?

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    (Das entspricht nicht ganz dem Buchstaben des Gesetzes, aber ich kenne mehrere Gremien, die genau so verfahren - und bis heute gab es kein Problem damit. ;) )

    das entspricht so gar nicht den Buchstaben des Gesetzes und ich kenne ein Gremium, das damit schon mal echte Probleme bekommen hat.

    Natürlich von einem ehemaligen nicht wiedergewählten BRM, der die Praxis kannte und dann den BRV einen reinwürgen wollte.

    Und natürlich auch geschafft hat, weil eindeutig unzulässig.

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Bei uns wird es ganz einfach gehalten, die Ersatz-BRM kommen ins BR Büro und arbeiten sich dort in die Thematik ein, entweder am BR-Rechner (bitte nicht schlagen Moritz) oder aber an Hand der ausgedruckten Unterlagen (für die Sitzungen machen wir das) Das hat außerdem den Vorteil, das offene Fragen im Vorfeld geklärt werden können.

  • entweder am BR-Rechner (bitte nicht schlagen Moritz)

    Zum einen ist mir jede Form körperlicher Gewalt zuwider, zum anderen bin ich ja nicht weltfremd. Jemanden an den Rechner zu lassen, damit er sich etwas ansieht/ansehen kann (was dann üblicherweise im Beisein/unter Kontrolle des Users passiert) ist das eine. Dafür einen extra Rechner zu haben ist auch nicht das Problem (den haben wir auch im BR-Büro stehen). Nur jegliche Art von Zugriffsrechten sind an User gekoppelt. D.h. entweder hat der User die Rechte (dann braucht er eigentlich keinen eigenen Rechner), oder er hat sie nicht, dann nutzt der Rechner an sich auch nichts. Also braucht es besagten EBRM-User. Da wird es aber wohl kaum einen für EBRM1, EBRM2, EBRM3 usw. geben (und wenn, was hielte die EBRM davon ab, den User und das Passwort weiter zu nutzen?), sondern es wird einen allgemeinem EBRM-User geben. Und dann wird im Zweifel das Passwort nicht jedes Mal geändert, sondern einfach weitergegeben. Und dass mehrere Personen die Daten ein und des gleichen Nutzers kennen und benutzen ist ein klassisches No-Go in der IT-Sicherheit. (Ausnahme sog. Technische Benutzer, aber das ist ein gaaaaaaanz anderes Thema.)


    Insofern finde ich Euer Vorgehen tatsächlich sinnvoll, praktikabel und rechtskonform. Was will man mehr?

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  • Ich habe es gerade in einem anderen Thread geschrieben. Nicht mal bzgl der BRM besteht eine rechtliche Pflicht zur Freischaltung von Mail oder Laufwerken des BR. Die rechtlich gebotene Möglichkeit zur Einsichtnahme in BR-Unterlagen kann und darf z.B. auch so erfolgen, dass das BRM im BR-Büro an einem BR-Rechner ungestört Einblick nimmt. Die Freischaltung ist aber bei den BRM natürlich erlaubt. (Und sie ist sinnvoll.)


    Das es diese Pflicht für BRM nicht gibt, gibt es Sie auch nicht für Nachrücker:innen. Weiter noch, der BR muss rechtlich betrachtet jegliche Einsichtnahme verunmöglichen, wenn und solange die Ersatzmitglieder nicht gerade faktisch nachgerückt sind. Eine pauschale Freischaltung ist also sogar verboten.


    HuBiCo , auch für die Vorbereitung ist man freizustellen. Dann geht man halt ins BR-Büro und sieht die Unterlagen dort ein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)


  • @gr0ßes grünes Glühauge: das hat das BAG im Jahre des Herrn 2009 aber anders gesehen:


    Nicht mal bzgl der BRM besteht eine rechtliche Pflicht zur Freischaltung von Mail oder Laufwerken des BR.

    Zusammenfassung des Autors

    Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin


    Das BAG hat mit dem Beschluss vom 12.8.2009 (Az: 7 ABR 15/08) folgendes entschieden:

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Dezember 2007 - 12 TaBV 86/07 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass der Betriebsrat verpflichtet wird, den Beteiligten zu 1. bis 4. die Möglichkeit zu geben, jederzeit auf elektronischem Weg die unter „\\\\Stnt01\\g_br“ abgespeicherten Daten sowie in die unter seinem E-Mail-Konto (E-Mail-Adresse) eingehenden und ausgehenden E-Mails Einsicht nehmen zu können.



    Arbeitsrecht: Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

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  • @gr0ßes grünes Glühauge: das hat das BAG im Jahre des Herrn 2009 aber anders gesehen:

    Ja, das hatten wir in einem anderen aktuellen Thread, der das Thema auch behandelte, geklärt, und ich habe mein Büßerhemd angezogen.


    Zu meiner BR-Zeit (bis 2008) sagten die Kommentierungen tatsächlich noch etwas anderes, zumindest in meiner Erinnerung. Entwickelt sich Recht einfach weiter, Unverschämtheit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • welcher Thread?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser