Hallo zusammen,
unser Wahlvorstand hat am 23.03. die Wahl im Wahlausschreiben (welches via E-Mail mit Wahlausschreiben im Anhang kam, und am schwarzen Brett angehangen worden ist) angekündigt und auch die Abgabefrist der Listen auf Morgen (06.04.) 18:00 gesetzt
Eine Woche später gab es eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Dokumente im Intranet aktualisiert worden sind. Plötzlich ist das Wahlausschreiben im Intranet und das, was am schwarzen Brett hängt vom 30.03. und die Abgabefrist der Listen wurde auf den 13.04. 18:00 gesetzt. Das Schreiben ist bis auf eine Sache identisch (auch das Wahldatum Mitte Mai). Man hat im ersten Schreiben das Geschlecht divers mit angegeben, welches nun wieder verschwunden ist und bei männlich und weiblich integriert wurde. Das war aber so gering (2), dass sich weder etwas an der Gesamtzahl des neuen BR, der Mindestanzahl des Minderheitengeschlechts noch die Mindestanzahl der Stützungsunterschriften geändert hat.
Auf die Frage, warum die Frist verlängert wurde, weicht der Wahlvorstand aus. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund und keine rechtliche Grundlage die Frist zu verlängern.
Was meint ihr dazu? Sind Listen, die nun nach Morgen 18:00 abgegeben überhaupt zulässig? Was passiert, wenn nun deshalb Mitarbeiter die Wahl anfechten wollen? Da stehen doch die Chancen sehr hoch, dass die Wahl für Nichtig erklärt wird, oder?
Gruß