Deutung einer Pausenregelung

  • wo ist den jetzt der Unterschied ob ich auf die Minute genau 6 Std oder 6 Std 15 Min arbeiten muss?

    Der Unterschied ist, wenn ich exakt nach meinen 6 Stunden aussteche, kriege ich nur 5:45 angerechnet wegen der Zwangspause. Muss also 6:15 da sein, um 6 Std. bezahlt zu bekommen.


    Ach und der Der ist ne sie ;)

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Aber sie hatte auch eine prima Lösung: "Somit kann ich nur empfehlen, exakt nach 3 Stunden die 15 Minuten Pause einzulegen und dann nochmals exakt 3 Stunden zu arbeiten". Soviel zum Thema weitere Flexibilisierung der AZ

    Siehe auch Hawky.


    Das funktioniert nach der Reglung ja nicht, weil bereits nach 6h Anwesenheit, also nach 5:45 Stunden Arbeitszeit eine weitere Pause von 30 Minuten eingelegt werden muss. Um deine sechs Stunden Arbeitszeit zu erbringen musst du definitiv 6:45 Stunden im Betrieb anwesend sein.


    Fried hat definitiv Recht mit der Aussage, dass geleistete Arbeit zu vergüten ist. Steht in der BV nur, dass die Zeit abgezogen wird, oder auch, dass entsprechend dieser Bedingungen eine Pause auch einzulegen ist? Denn, so doof das auch sein mag, Pausenzeiten kann der AG (unter BEachtung der MBR) ja auch anweisen.

  • Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:

    Tobias Clausing , diese Deine Frage...

    Steht in der BV nur, dass die Zeit abgezogen wird, oder auch, dass entsprechend dieser Bedingungen eine Pause auch einzulegen ist? Denn, so doof das auch sein mag, Pausenzeiten kann der AG (unter BEachtung der MBR) ja auch anweisen.

    ...sollte durch den Start-Thread bereits beantwortet sein (Fettung von mir).

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • In dem Absatz wird keine Pause angewiesen, die Arbeitszeit ist also zu vergüten.

    Gleichwohl gehe ich davon aus, dass das Zitat in der Ausgangsfrage nicht die komplette BV abbildet und somit eine konkrete Anweisung von Pausen in einem bestimmten Pausenkorridor unter einem anderen, nicht zitierten Absatz, nicht ausgeschlossen ist.

  • In dem Absatz wird keine Pause angewiesen, die Arbeitszeit ist also zu vergüten.

    Gleichwohl gehe ich davon aus, dass das Zitat in der Ausgangsfrage nicht die komplette BV abbildet und somit eine konkrete Anweisung von Pausen in einem bestimmten Pausenkorridor unter einem anderen, nicht zitierten Absatz, nicht ausgeschlossen ist.

    Das stimmt erst mal, das ist natürlich nicht die komplette BV. Allerdings ist der zitierte Text in meinem Ausgangsthread der komplette Teil zum Thema Pausenregelung. Die restliche BV regelt dann Servicezeiten, Betriebszeiten, Freistellungen, Gleitzeit, Mehrarbeit usw. Da steht zu Pausen nichts mehr.


    Mehrarbeit ist ja übrigens der gleiche Quatsch. Die gilt bei Teilzeitlern wieder erst nach der AZ von Vollzeitlern. Ist aber wieder ein anderes Thema. Zumindest lasse ich das ganze Ding jetzt von der Gewerkschaft prüfen.


    Steht in der BV nur, dass die Zeit abgezogen wird, oder auch, dass entsprechend dieser Bedingungen eine Pause auch einzulegen ist? Denn, so doof das auch sein mag, Pausenzeiten kann der AG (unter BEachtung der MBR) ja auch anweisen.

    Ja, das ist mir durchaus bewusst, dass der AG mehr Pausen anweisen kann. Kann er ja auch machen. Es soll nur nicht nachteilige Auswirkungen haben.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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    Einmal editiert, zuletzt von Lilex () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lilex mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn nicht angewiesen ist, dass eine Pause gemacht werden muss, dann bleibt nur die Aussage von Fried: Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu vergüten und - wenn keine Pause gemacht wurde - die Zeiterfassung nach drei Stunden und einer Minute falsch.

    Es

  • Wenn nicht angewiesen ist, dass eine Pause gemacht werden muss, dann bleibt nur die Aussage von Fried: Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu vergüten und - wenn keine Pause gemacht wurde - die Zeiterfassung nach drei Stunden und einer Minute falsch.

    Es

    Weil also nicht expilzit drin steht, dass da Pause gemacht werden muss, sondern nur, dass Pausenzeiten abgezogen werden, ist das ungültig?


    Ich habe übrigens doch einen Abschnitt in der BV übersehen. Sorry.... Hier nur der Vollständigkeit halber der letzte Anstrich zu dieser Regelung:


    (5) Die in Ziffer 4, Absatz 1 - 4 definierten Pausenregelungen gelten grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Wie bei den meisten Diskussionen hier ist die Krux aber, dass das irgendjemand erstreiten muss. Und auch ein Erfolg im Streit führt nicht immer zu einer zufriedenstellenden Lösung.


    Du kannst jetzt sechs Stunden arbeiten gehen und dann nur 5:45 Stunden gutgeschrieben bekommen. Dann wird in gewisser Weise deine Arbeitszeit nicht vergütet (keine Ahnung, ob du Stundenlohn oder ein festes Gehalt bekommst). Das kannst du einklagen und wirst aufgrund der unsauberen Regelungen in der BV vielleicht sogar Recht bekommen (es wird einen Vergleich geben und irgendwer steckt dir wegen 15 Minuten 20 Euro zu). Anschließend weist dein Arbeitgeber feste Pausen an. Dein BR wird notgedrungen zustimmen, weil das eh deren Verständnis der BV war. Vermutlich landet das dann besser - nein, klarer - formuliert in der BV. Die wird dadurch keinen Deut besser sondern nur konkreter scheiße.

  • Die wird dadurch keinen Deut besser sondern nur konkreter scheiße.

    Lol... das bringts auf den Punkt ^^


    Aber weißt Du, dann lieber eine konkretere und dennoch kack BV. So kann ich wenigstens sagen, dass ich es versucht habe. Mal warten, was die Gewerkschaft dazu sagt. Sehr optimistisch bin ich da aber auch nicht.


    Ich kann halt immer nicht nachvollziehen, dass die MA - egal, was der AG denen zumutet - immer wieder still halten. Wobei meine Vermutung ist (durch diverse Unterhaltungen mit MA untermauert), dass die meisten echt resigniert haben, weil der BR eben nur schnullipups verhandelt und bei den wichtigeren Sachen versagt.

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  • Mehrarbeit ist ja übrigens der gleiche Quatsch. Die gilt bei Teilzeitlern wieder erst nach der AZ von Vollzeitlern. Ist aber wieder ein anderes Thema. Zumindest lasse ich das ganze Ding jetzt von der Gewerkschaft prüfen.

    Richtig, anderes Thema. Muss ich aber trotzdem kurz was dazu sagen ;)

    Das bei Teilzeitkräften erst Überstunden (mit Zuschlag) angerechnet werden, wenn sie über die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus kommen, ist tatsächlich eine Regelung aus dem TVÖD. (der gilt doch bei Euch, oder?) Dann hat aber vor ein paar Jahren das BAG entschieden, dass ein anderer § des TVÖD, welcher definiert ab wann Überstunden einen Zuschlag erhalten, auch auf Teilzeitkräfte anzuwenden ist und entsprechend auch bei Teilzeitkräften alles zuschlagpflichtige Überstunden sind, was über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht. (Damals gab es diesbezüglich auch so einige Verdi Flugblätter zu diesem Thema). Allerdings hat dann Ende letztes Jahr das BAG (witziger Weise sogar der selbe Senat des BAG) eben diesen § (welcher definiert ab wann Überstunden einen Zuschlag erhalten) für komplett unwirksam erklärt, weil er wirklich sehr unverständlich und überflüssig kompliziert formuliert ist.

    Seit dem hängt das ganze irgendwie in der Schwebe und keiner weiß so recht wie damit umgegangen werden soll.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Der Unterschied ist, wenn ich exakt nach meinen 6 Stunden aussteche, kriege ich nur 5:45 angerechnet wegen der Zwangspause. Muss also 6:15 da sein, um 6 Std. bezahlt zu bekommen.


    Ach und der Der ist ne sie ;)

    Spannend wird das wenn da ein oder mehrere Teilzeitmitarbeiter mit sauber dokumentierten Fällen gerichtlich gegen ihre falsche Gehaltsabrechnung vorgehen. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte das ja dann der Fall sein.


    Spätestens dann wird sich der Richter diese für Teilzeitkräfte in der Anwendung nicht toll formulierte BV ja ansehen. Und möglicherweise dem Arbeitgeber fragen wie er das den rechtskonform umsetzen will.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Und möglicherweise dem Arbeitgeber fragen wie er das den rechtskonform umsetzen will.

    "Ups, das haben wir nicht anständig geregelt. Ich weise jeden MA an, nach exakt drei Stunden eine 15-Minütige Pause einzulegen und nach weiteren 2:45 Stunden eine 30-Minütige Pause einzulegen. In der Zeiterfassung werden diese vorgeschriebenen Pausen automatisch abgezogen, ein Ausstempeln ist also nur dann erforderlich, wenn eine längere Pause eingelegt wird. Für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich, geleistete Arbeit wird selbstverständlich vergütet und zum Dank kommen die betroffenen Mitarbeitenden auf meine Muss-Ich-Loswerden-Liste."

  • Muss-Ich-Loswerden-Liste."

    Auf der stand ich bei meinem vorigen Chef schon lange 8o Meine Krankheitsvertretung (war damals über 1 Jahr krank) hatte sogar schon eine Wohnung hier gesucht. Und Chef erzählte rum, dass ich nicht wiederkomme. Aber denkste! Da isse wieder und dafür ist Chef weg :D :D :D

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Auf der stand ich bei meinem vorigen Chef schon lange 8o Meine Krankheitsvertretung (war damals über 1 Jahr krank) hatte sogar schon eine Wohnung hier gesucht. Und Chef erzählte rum, dass ich nicht wiederkomme. Aber denkste! Da isse wieder und dafür ist Chef weg :D :D :D

    Tja wieder so ein Thema von nicht klarer Formulierung und Beschriftung der Liste.
    Und sein Chef der die Liste gefunden hat hat das leider falsch verstanden. Aber einfach mal gemacht. :)


    "Ups, das haben wir nicht anständig geregelt. Ich weise jeden MA an, nach exakt drei Stunden eine 15-Minütige Pause einzulegen und nach weiteren 2:45 Stunden eine 30-Minütige Pause einzulegen. In der Zeiterfassung werden diese vorgeschriebenen Pausen automatisch abgezogen, ein Ausstempeln ist also nur dann erforderlich, wenn eine längere Pause eingelegt wird. Für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich, geleistete Arbeit wird selbstverständlich vergütet und zum Dank kommen die betroffenen Mitarbeitenden auf meine Muss-Ich-Loswerden-Liste."

    OT: Als Richter:

    Dann schreibe ich ihnen mal aus meiner Sicht eine wasserdichte Mitarbeiterfreundliche Regelung in mein Urteil.
    Wie groß ist den ihre Liste? Dann kann ich da schon mal ausreichend "Erziehungstermine" für Sie einstellen für ihre Versuche. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zum Abschluss des Themas folgendes Ergebnis:


    Nach monatelangen Prüfungen des BR, was in unserem Lohn-Abrechnungsprogramm machbar ist, wurde nun per 01.07.23 die BV dahingehend korrigiert, dass Teilzeit-MA nur den gesetzlichen Pausenzeiten unterliegen. Damit kann ich leben :)


    Vieln Dank für die tolle und interessante Diskussion dazu!

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~