Hallo Ihr Lieben,
ich bin es wieder, die kleine Nervensäge
Wir haben in unserer BV zur Neuregelung der AZ folgende Formulierungen zur Pausenregelung:
Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:
1) Ab in Summe drei Stunden Anwesenheitszeit kommt ein Pausenblock von 15 Minuten zur Anrechnung
2) Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten zur Anrechnung
3) Erfasste arbeitsfreie Zeiten von mindestens 15 Minuten zwischen Arbeitsblöcken im Verlauf eines Tages werden als Pausen gewertet und auf den automatischen Pausenabzug angerechnet.
Eine gesonderte Erfassung der Pausenzeiten durch die Mitarbeiterin ist nicht erforderlich, sofern die Pausensummen unter den in Ziffer 4, Absatz 3 genannten automatischen Abzug fallen. Überschreitet eine Mitarbeiterin die automatisch abgezogene Pause, so ist dies unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages zu erfassen.
Mir geht es jetzt um Punkt 3). Irgendwie bin ich zu blöde, den zu verstehen. Hab mich schon mit einem Kollegen hier total gefetzt Und ich würde gern mal Eure Meinung dazu hören, wie man das zu deuten hat.
Beispiel:
a) Ein Kollege (Vollzeit) hat sich, bevor die 3 Stunden erreicht waren, ausgestochen und hat nach ca. 1 Std. wieder eingestochen. Bei ihm wurden die Pausen (beide) damit verrechnet.
b) Ich (Teilzeit) habe nach 4 Std. ausgestochen, bin nach 1,5 h wieder auf Arbeit und bei mir hat es die 15 Minuten Pause trotzdem abgezogen. Es wurde also rein gar nichts verrechnet.
Der Kollege meint nun, das ist so richtig, weil ich ja nach der ersten Pause gestochen habe. Ich bin der Meinung, das ist nicht richtig. Weil im Punkt 3) steht ja nicht, wann die arbeitsfreie Zeit erfolgen muss.
Und nun frage ich Euch: Wie deutet Ihr das?