Deutung einer Pausenregelung

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin es wieder, die kleine Nervensäge :huh:


    Wir haben in unserer BV zur Neuregelung der AZ folgende Formulierungen zur Pausenregelung:


    Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:


    1) Ab in Summe drei Stunden Anwesenheitszeit kommt ein Pausenblock von 15 Minuten zur Anrechnung
    2) Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten zur Anrechnung
    3) Erfasste arbeitsfreie Zeiten von mindestens 15 Minuten zwischen Arbeitsblöcken im Verlauf eines Tages werden als Pausen gewertet und auf den automatischen Pausenabzug angerechnet.


    Eine gesonderte Erfassung der Pausenzeiten durch die Mitarbeiterin ist nicht erforderlich, sofern die Pausensummen unter den in Ziffer 4, Absatz 3 genannten automatischen Abzug fallen. Überschreitet eine Mitarbeiterin die automatisch abgezogene Pause, so ist dies unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages zu erfassen.


    Mir geht es jetzt um Punkt 3). Irgendwie bin ich zu blöde, den zu verstehen. Hab mich schon mit einem Kollegen hier total gefetzt =O Und ich würde gern mal Eure Meinung dazu hören, wie man das zu deuten hat.


    Beispiel:

    a) Ein Kollege (Vollzeit) hat sich, bevor die 3 Stunden erreicht waren, ausgestochen und hat nach ca. 1 Std. wieder eingestochen. Bei ihm wurden die Pausen (beide) damit verrechnet.

    b) Ich (Teilzeit) habe nach 4 Std. ausgestochen, bin nach 1,5 h wieder auf Arbeit und bei mir hat es die 15 Minuten Pause trotzdem abgezogen. Es wurde also rein gar nichts verrechnet.


    Der Kollege meint nun, das ist so richtig, weil ich ja nach der ersten Pause gestochen habe. Ich bin der Meinung, das ist nicht richtig. Weil im Punkt 3) steht ja nicht, wann die arbeitsfreie Zeit erfolgen muss.


    Und nun frage ich Euch: Wie deutet Ihr das?

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    Dein Kollege dürfte hier Recht haben (Sinnhaftigkeit des Vorgehens ist etwas anderes)

    Nach den Auszügen der BV habt ihr Arbeitsblöcke von jeweils drei Stunden in denen Ihr ohne stempeln zu müssen jeweils bis zu 15 Minuten Pause machen dürft/müsst, da diese eh am Ende des Blockes pauschal abgezogen werden.

    In deinem Fall geht nun das System davon aus dass du innerhalb des ersten Blockes (0-3 Stunden Anwesenheit) insgesamt 15 Minuten Pause gemacht hast und im zweiten Block (3-6 Stunden Anwesenheit) hast du dann deine gestempelte 1,5 stündige Pause gemacht, so wird für den zweiten Block die 15 Minuten Pauschalabzug mit der 1,5 Stündigen gestempelten Pause verrechnet.


    Wie sinnhaft diese Regelung ist ...


    Viele Grüße

    Bernd

  • Sorry aber die "Kack" Regelung ist dann richtig angewandt worden.

    Frag mal den BR warum sie einer solchen Regelung zugestimmt haben. Anwesenheitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit.

    Hat der BR nicht an die Teilzeitler gedacht? Sind das Arbeiter zweiter Klasse?


    Wobei die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn auch eine Pause gemacht worden ist.


    Edit: Arg hab zu lang gebraucht um zu antworten....

  • kann man so-oder-so interpretieren.


    Für mich ein Indiz für eine nicht zu-Ende-gedachte-Regelung in der BV.

    Das sollte man versuchen nochmal klarzustellen durch einen Zusatz.


    Ich hätte im ersten Moment auch gedacht, die Interpretation von Lilex ist richtig, aber die Forumlierung lässt sich auch anders lesen.


    2) Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten zur Anrechnung

    rein aus Interesse: warum 30 Minuten?

    Als AN würde ich euch jetzt fragen, warum ihr 15 Min. mehr Pausenverpflichtung vereinbart wie lt. AZG notwendig?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • rein aus Interesse: warum 30 Minuten?

    Als AN würde ich euch jetzt fragen, warum ihr 15 Min. mehr Pausenverpflichtung vereinbart wie lt. AZG notwendig?

    Ich zitiere aus den FAQ zur BV: "Die Pause soll sowohl der Erholung als auch dem sozialen Miteinander unter den Kolleginnen dienen. Die täglichen 45 Minuten inkl. einer Frühstückspause ist deshalb beibehalten worden." (Diese 45 Minuten min. gab es auch vor dieser BV schon.) Und ich weiß, statt "ist" müsste "sind" stehen. Hab halt nur zitiert ;) Ich merke das soziale Miteinander jeden Tag neu, wenn ich alleine in mein Schnittchen beiße, weil die anderen Kollegen anders Pause machen müssen als ich kleine Büro-Tussi. Zumal ich ja in meinen 6 Stunden eigentlich keine Pause mache. Sitze halt nur eine Viertelstunde länger rum, damit ich auf meine 6 Stunden komme.


    Und wie Ihr so schreibt, habt Ihr das Problem erkannt. Alles wischiwaschi und schwammig und hohl. Für diese BV gab es 21 (!) Verhandlungstermine. Und dann kommt sowas raus.


    Es ist dann auch noch die Frage was ein Arbeitsblock ist. Ist ein Arbeitsblock die 3h Anwesenheitszeit? Und ist ein Arbeitsblock eine 6h Anwesenheitszeit? Oder beides. Oder.....

    Das weiß keiner... Steht nirgendwo festgeschrieben.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hat der BR nicht an die Teilzeitler gedacht?

    Genau so ist es! Wir haben ja schonmal in einem anderen Thread ausgiebig über diese BV, bzw. diese Pausenregelung, diskutiert und da wurde das ziemlich offensichtlich.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:


    1) Ab in Summe drei Stunden Anwesenheitszeit kommt ein Pausenblock von 15 Minuten zur Anrechnung
    2) Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten zur Anrechnung
    3) Erfasste arbeitsfreie Zeiten von mindestens 15 Minuten zwischen Arbeitsblöcken im Verlauf eines Tages werden als Pausen gewertet und auf den automatischen Pausenabzug angerechnet.

    Eine gesonderte Erfassung der Pausenzeiten durch die Mitarbeiterin ist nicht erforderlich, sofern die Pausensummen unter den in Ziffer 4, Absatz 3 genannten automatischen Abzug fallen. Überschreitet eine Mitarbeiterin die automatisch abgezogene Pause, so ist dies unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages zu erfassen.

    ändert "Anwesenheit" in "Arbeitszeit" und streicht den Unterpunkt 1.) komplett und dann evt noch mal gramatikalisch korrigieren, damit wäre zumindestens dieses Problem gelöst. (soweit ich das überblicke =O )


    Zusätzlich noch einen Passus zu dem Dauerthema 06 Std und 1 Minute ;) , damit das nicht das nächste Streitthema wird.

    Da gibt es verschiedenen Lösungsansätze, die alle nicht konform gehen mit dem AZG, aber praktisch für die Umsetzung (war auch in dem anderen Thread schon beschrieben)


    und dann alles nochmal mit einem Fachmann / Fachanwalt prüfen, bevor das neu abgeschlossen wird.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ändert "Anwesenheit" in "Arbeitszeit" und streicht den Unterpunkt 1.) komplett und dann evt noch mal gramatikalisch korrigieren, damit wäre zumindestens dieses Problem gelöst.

    Du vergisst da den wesentlichen Punkt, dass Lilex leider nicht im Betriebsrat ist (wollte zwar, aber es wurde leider nix), also entsprechend die BV nicht einfach ändern kann. Auch das der amtierende BR da kein Interesse an Änderungen hat, hat sie in einem anderen Beitrag recht deutlich beschrieben.

    ...daher geht es ja jetzt darum wie man die bestehende BV auslegen kann, bzw. muss.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Du vergisst da den wesentlichen Punkt, dass Lilex leider nicht im Betriebsrat ist

    jetzt wo Du das schreibst :/ erinnere ich mich auch wieder an diesen "traurigen Umstand" :)


    hatte ich tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm, ich hatte Lilex als "neu im Amt" abgespeichert

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hab ja jetzt 4 Jahre Zeit, um alles besser vorzubereiten und zu organisieren (sehr gern natürlich mit Eurer Unterstützung). Und vielleicht schadet es ja gar nicht, wenn mein Name in dieser Zeit immermal bei kritischen Fragen oder Themen im Unternehmen auftaucht ;)


    Habe aber nun ein Feedback vom BR bekommen: Sinngemäß bedanken sie sich und "werden da mal drüber schauen". Das Review hatten sie noch nicht gestartet wegen des Pandemiestresses :/ Habe ihnen natürlich gleich den Vorschlag gemacht, die Teilzeitler durch individuelle Absprachen etwas besser zu stellen. Und hab den Tipp gegeben, nicht zu schauen, sondern zu ändern :D


    (Vielleicht hatte mein letzter Chef sogar etwas Recht, als er mich als Stimmungsmacher bezeichnete :D 8) )

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hab ja jetzt 4 Jahre Zeit, um alles besser vorzubereiten und zu organisieren

    ja genau, ich merke mir jetzt endlich da Du

    Du vergisst da den wesentlichen Punkt, dass Lilex leider nicht im Betriebsrat ist (wollte zwar, aber es wurde leider nix),

    und dann in 4 Jahren soll ich mir das wieder umlernen?

    ich hatte Lilex als "neu im Amt" abgespeichert

    Ständig diese Änderungen =O

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  • Ach Du armes Kerlchen ;( ;( ;(

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  • Ich will mal ganz grundsätzlich anmerken, dass diese BV in Teilen gesetzeswidrig formuliert und damit in diesen Teilen nichtig ist. Der BR hat unverzüglich zu handeln und eine gesetzeskonforme Lösung mit dem AG zu verhandeln.


    Dass geleistete Arbeit zu vergüten ist, ist ein eherner Grundsatz des Arbeitsrechts, abgeleitet aus § 611 BGB.


    Eine BV kann daher nicht zu Ungunsten der AN festlegen, dass unabhängig von tatsächlich in Anspruch genommenen Pausenzeiten pauschal Arbeitszeit abgezogen wird, v.a. dann nicht, wenn die Pausenvorschriften des ArbZG nicht tangiert sind (nach 3h muss keine Pause gemacht werden, nach 6 Stunden müssen keine 45 Minuten Pause gemacht werden).

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Fried!

    Eine BV kann daher nicht zu Ungunsten der AN festlegen, dass unabhängig von tatsächlich in Anspruch genommenen Pausenzeiten pauschal Arbeitszeit abgezogen wird, v.a. dann nicht, wenn die Pausenvorschriften des ArbZG nicht tangiert sind (nach 3h muss keine Pause gemacht werden, nach 6 Stunden müssen keine 45 Minuten Pause gemacht werden).

    Der AG und auch der BR begründen das damit, dass dies zum Wohle der MA so geregelt ist. Nur ne kleine Korrektur: Mittagspause ist mit 30 Minuten programmiert.


    Bei Vollzeit ist das ja kein Thema. Diese Regelung haben wir schon zig Jahre und war auch für alle so ok. Nur die Teilzeitler haben eben jetzt die A-Karte und das muss geändert werden!


    Und wisst Ihr, was die Krönung ist? Bekomme heute eine Mail von der BRV "ich dachte, das Thema ist erledigt – so wurde zumindest im BR darüber diskutiert." Häh?


    Aber sie hatte auch eine prima Lösung: "Somit kann ich nur empfehlen, exakt nach 3 Stunden die 15 Minuten Pause einzulegen und dann nochmals exakt 3 Stunden zu arbeiten". Soviel zum Thema weitere Flexibilisierung der AZ :( <X :cursing:






    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Der AG und auch der BR begründen das damit, dass dies zum Wohle der MA so geregelt ist. Nur ne kleine Korrektur: Mittagspause ist mit 30 Minuten programmiert.

    Oh je. Eine Nichtbezahlung geleisteter Arbeit kann natürlich kein Vorteil sein.


    Dass der AG daran ein Interesse haben könnte, sehe ich ein (man nennt es Kapitalismus), aber der BR ist ja ganz offensichtlich mit dem Klammerbeutel gepudert...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Aber sie hatte auch eine prima Lösung: "Somit kann ich nur empfehlen, exakt nach 3 Stunden die 15 Minuten Pause einzulegen und dann nochmals exakt 3 Stunden zu arbeiten". Soviel zum Thema weitere Flexibilisierung der AZ :( <X :cursing:

    na der ist ja mal richtig schlau :D


    wo ist den jetzt der Unterschied ob ich auf die Minute genau 6 Std oder 6 Std 15 Min arbeiten muss?


    das würde ich den Schlaubi-Schlumpf mal fragen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Naja, das Gegenargument lautet (etwas Ironisch formuliert): Wenn Dir nach 3 Stunden eine automatische Pause aufgezwunden wird, dann mach sie doch auch. Sonst selbst schuld.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Dann müsste aber nach der "ich wiederhole mich KACK" BV noch eine halbe Stunde zusätzlich abgezogen werden wegen Anwesenheitszeit....


    Zitat: Aber sie hatte auch eine prima Lösung: "Somit kann ich nur empfehlen, exakt nach 3 Stunden die 15 Minuten Pause einzulegen und dann nochmals exakt 3 Stunden zu arbeiten"