Hallo zusammen,
Unser 5er Gremium wurde Mitte März gewählt und hat den vorherigen BR bis auf ein Mitglied nahezu ersetzt.
Wir sind also erst kurz im Amt und haben direkt ein Problem mit einem unserer Ersatzmitglieder.
Auf der konstituierenden Sitzung wurde eine neue Vorsitzende gewählt und der alte BRV, der nur auf Grund der Männerquote wieder in den BR gekommen ist, wurde dann zum Stellvertreter gewählt. Soweit so gut.
Noch in der selben Woche wurde der Stellvertreter krank und meldete sich für die nächste Sitzung verhindert. Somit wurde das nächste männliche Ersatzmitglied für die Sitzung geladen. Die Sitzung wurde ordnungsgemäß abgehalten. Das war am 22.03.2022
Gegen Ende der Woche erbat der Stellvertreter dann ein Gespräch mit der BRV in dem er ihr seinen Rücktritt erklärt hat. Er hat alle Ämter direkt niedergelegt.
Die nächste Sitzung sollte eh 4 Tage später stattfinden, und so wurde die Wahl eines neuen Stellvertreters mit auf die TO genommen. Das nächste männliche Ersatzmitglied ist ordnungsgemäß als ordentliches BRM nachgerückt.
Am Tag der Sitzung konnte dann die Vorsitzende überraschend nicht teilnehmen und musste in die Spätschicht wechseln. Da die Sitzung also nun in ihre Freizeit gefallen ist, sind wir davon ausgegangen, dass dies nicht als Verhinderungsgrund gilt und kein Ersatzmitglied geladen werden müsste.
Wir haben die Sitzung dann mit einem Mitglied weniger durchgeführt und einen neuen Stv gewählt. Es gab zum Glück keine wichtigen anstehenden Beschlüsse.
Ende der Woche erhielt unsere BRV dann eine Schriftliche Abmahnung unseres ersten Ersatzmitglieds, welche fordert die Sitzung zu wiederholen, da die Beschlüsse ungültig wären und droht unserer BRV mit dem paragraf 23BetrVG. Eine Reaktion die ich etwas übertrieben finde, da sie uns ja auch erstmal hätte ansprechen können. Man muss allerdings dazu sagen, dass das 1.Ersatzmitglied vorher im BR gewesen war und quasi jetzt abgewählt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass sie laut Einsatzplan mit "vorläufig krank" geplant war und wir gar nicht wussten, dass sie an dem Tag zur Arbeit erscheint - hätten wir gedacht, dass wir ein Ersatzmitglied laden müssen, hätten wir somit also eh das 2.Ersatzmitglied geladen- was wiederum dann ja auch einen Ladungsfehler bedeutet hätte und im schlimmsten Fall ungültige Beschlüsse.
Desweiteren fordert das Ersatzmitglied jetzt, dass wir ihr bescheinigen müssten, dass sie an dem Tag ordentliches Mitglied gewesen wäre (vertretungsfall). Müssen wir ihr so etwas ausstellen? Ist sie generell im Recht? Hätten wir sie laden müssen? Hätte das auch jmd anderes gekonnt, da die BRV ja nicht anwesend war und es noch keinen gewählten Stellvertreter gab zu dem Zeitpunkt.
Bitte nicht zerreißen. Wir möchten aus Fehlern lernen und es richtig machen.
Die Beschlüsse werden auf der nächsten Sitzung nochmal wiederholt um sie rechtssicher zu machen. Und Schulungen sind selbstverständlich auch angedacht .
Vielen Dank für Hilfestellungen
Liebe Grüße,
Jenny