Ersatzmitglied fälschlicherweise nicht eingeladen?

  • Hallo zusammen,


    Unser 5er Gremium wurde Mitte März gewählt und hat den vorherigen BR bis auf ein Mitglied nahezu ersetzt.


    Wir sind also erst kurz im Amt und haben direkt ein Problem mit einem unserer Ersatzmitglieder.


    Auf der konstituierenden Sitzung wurde eine neue Vorsitzende gewählt und der alte BRV, der nur auf Grund der Männerquote wieder in den BR gekommen ist, wurde dann zum Stellvertreter gewählt. Soweit so gut.

    Noch in der selben Woche wurde der Stellvertreter krank und meldete sich für die nächste Sitzung verhindert. Somit wurde das nächste männliche Ersatzmitglied für die Sitzung geladen. Die Sitzung wurde ordnungsgemäß abgehalten. Das war am 22.03.2022

    Gegen Ende der Woche erbat der Stellvertreter dann ein Gespräch mit der BRV in dem er ihr seinen Rücktritt erklärt hat. Er hat alle Ämter direkt niedergelegt.

    Die nächste Sitzung sollte eh 4 Tage später stattfinden, und so wurde die Wahl eines neuen Stellvertreters mit auf die TO genommen. Das nächste männliche Ersatzmitglied ist ordnungsgemäß als ordentliches BRM nachgerückt.

    Am Tag der Sitzung konnte dann die Vorsitzende überraschend nicht teilnehmen und musste in die Spätschicht wechseln. Da die Sitzung also nun in ihre Freizeit gefallen ist, sind wir davon ausgegangen, dass dies nicht als Verhinderungsgrund gilt und kein Ersatzmitglied geladen werden müsste.

    Wir haben die Sitzung dann mit einem Mitglied weniger durchgeführt und einen neuen Stv gewählt. Es gab zum Glück keine wichtigen anstehenden Beschlüsse.

    Ende der Woche erhielt unsere BRV dann eine Schriftliche Abmahnung unseres ersten Ersatzmitglieds, welche fordert die Sitzung zu wiederholen, da die Beschlüsse ungültig wären und droht unserer BRV mit dem paragraf 23BetrVG. Eine Reaktion die ich etwas übertrieben finde, da sie uns ja auch erstmal hätte ansprechen können. Man muss allerdings dazu sagen, dass das 1.Ersatzmitglied vorher im BR gewesen war und quasi jetzt abgewählt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass sie laut Einsatzplan mit "vorläufig krank" geplant war und wir gar nicht wussten, dass sie an dem Tag zur Arbeit erscheint - hätten wir gedacht, dass wir ein Ersatzmitglied laden müssen, hätten wir somit also eh das 2.Ersatzmitglied geladen- was wiederum dann ja auch einen Ladungsfehler bedeutet hätte und im schlimmsten Fall ungültige Beschlüsse.

    Desweiteren fordert das Ersatzmitglied jetzt, dass wir ihr bescheinigen müssten, dass sie an dem Tag ordentliches Mitglied gewesen wäre (vertretungsfall). Müssen wir ihr so etwas ausstellen? Ist sie generell im Recht? Hätten wir sie laden müssen? Hätte das auch jmd anderes gekonnt, da die BRV ja nicht anwesend war und es noch keinen gewählten Stellvertreter gab zu dem Zeitpunkt.


    Bitte nicht zerreißen. Wir möchten aus Fehlern lernen und es richtig machen.

    Die Beschlüsse werden auf der nächsten Sitzung nochmal wiederholt um sie rechtssicher zu machen. Und Schulungen sind selbstverständlich auch angedacht .

    Vielen Dank für Hilfestellungen


    Liebe Grüße,

    Jenny

  • Hallo Jenny,

    Bitte nicht zerreißen. Wir möchten aus Fehlern lernen und es richtig machen.

    dazu besteht kein Anlass, weil eure Vorgehensweise bereits richtig war:


    Ladung des nächsten männlichen Ersatzmitgliedes aufgrund Minderheitenquote: richtig

    kein Ersatzmitglied für die Vorsitzende nachgeladen: richtig, Freizeit ist kein Verhinderungsgrund


    Ich würde dem Ersatzmitglied sagen, wenn sie sich für berechtigt hält, Abmahnungen zu erteilen, ist sie eine Führungskraft und hat als solche im BR nichts zu suchen. ;) Offenbar weiß sie auch nicht, dass ein BRM, das trotz Krankheit an einer Sitzung teilnehmen will, dies explizit erklären muß, da der BR bei Krankheit grundsätzlich von einer Verhinderung ausgehen kann.


    Was ihr noch lernen könnt, ist schlechte Verlierer einfach mal auflaufen zu lassen. Ich würde ihr die gewünschte Bescheinigung ausstellen, aber mit dem Inhalt, im Laufe ihrer BR-Tätigkeit nichts gelernt zu haben. 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Desweiteren fordert das Ersatzmitglied jetzt, dass wir ihr bescheinigen müssten, dass sie an dem Tag ordentliches Mitglied gewesen wäre (vertretungsfall). Müssen wir ihr so etwas ausstellen?

    das EBRM will wahrscheinlich nur eine Bescheinigung haben um den Kündigungschutz zu ergattern, was aber Blödsinn ist, der entsteht nur wenn man tatsächlich teilgenommen hat. Warum das EBRM nicht teilgenommen hat, ist diesbezüglich erstmal unwichtig.

    Und abgesehen davon habe ich noch nie von so einer Bescheinigung gehört oder gelesen, wäre ja auch Blödsinn, weil man lädt ja das in Frage kommende EBRM ein.


    Und mal rein theoretisch: selbst wenn ihr einen Fehler gemacht hättet und das austellen würdet, was will er damit anfangen?

    Er kann Klage einreichen und dann schaut sich das ein Richter an und bewertet nach eigenem Ermessen, Bescheinigung hin-oder-her.

    Und auch die Beschlüsse müssten ja erstmal angefochten werden, selbst wenn ein Fehler vorliegt, ansosnten gelten die einfach.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Erschwerend kommt hinzu, dass sie laut Einsatzplan mit "vorläufig krank" geplant war und wir gar nicht wussten, dass sie an dem Tag zur Arbeit erscheint

    wenn sie am Tag der BR-Einladng als "Krank" zu werten ist für den Tag der Sitzung, dann lädt man das nächste Ersatzmitglied --> also richtig gemacht.

    Wenn Sie dann vorzeitig "gesundet" dann und am Tag der Sitzung wieder im Betrieb ist, dann hätte sie sich bei euch melden können und dann an der Sitzung teilnehmen können.

    Wenn Sie das "verheimlicht" --> Pech gehabt

    In dieser Konstellation glaube ich nicht mal, das eurer Beschluss wirksam anfechtbar ist, ihr habt ja keinen Einfluss auf die "vorzeitige Gesundung" gehabt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.