Behinderung der SBV?

  • Hallo,

    ich arbeite in der Regel 7:00/ 7:30 Uhr-15:00/ 15:30 Uhr, unsere Kernarbeitszeit ist von 09:30 Uhr-15:00 Uhr/ freitags bis 13:00 Uhr.

    Derzeit läuft ein Bewerbungsverfahren mit der Beteiligung eines schwerbehinderten Menschen. Einsicht in allen Bewerbungsunterlagen habe ich.

    1. Es wurden 3 Bewerbungsgesprächstermine mit mir abgesprochen. Eine Teilnahme war mir aber nicht möglich, da diese reine Telefongespräche waren, keine Videokonferenz., Personalchefin außerdem im Home office. Ich habe mein Unverständnis gegenüber der Personalchefin kundgetan, welche sich entschuldigte.

    Einen Tag später ergibt sich folgende Situation:

    2. Heute erhalte ich via Outlook, ohne persönliche Absprache, Einladungen zu Bewerbungsgesprächen, im Bewerbungsmanagementsystem sind diese aber wieder als Telefoninterview hinterlegt. Für mich ist es nicht erkennbar, ob als Videokonferenz oder "normales" Telefongespräch. Diese Bewerbugsgespräche sind 16:00-17:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr terminiert (Montag, Dienstag und Mittwoch nächste Woche) außerhalb meiner normalen Arbeitszeit. Die letzte, mir bekannte, Einladung erhielt ich um 15:30 Uhr für Montag 17:00 Uhr.

    Es fällt mir schwer, diese Termine wahrzunehmen, da man ja auch außerhalb der Arbeit noch ein Leben hat.

    Ist diese kurfristige Ansetzung der Termine, ohne vorherige Absprache und so spät terminierten Gespräche, außerhalb meiner normalen Arbeitszeit, eine Behinderung der SBV?


    Für mich stellt es sich als "friss oder stirb" dar und sie könnten argumentieren-> wir geben ihnen ja die Möglichkeit der Teilnahme, wenn sie nicht können, ist dies nicht unser Problem, wir haben uns nichts vorzuwerfen. :cursing:


    Ich bin mir unsicher, wie weit ich gehen kann:

    Da nicht korrektes/ gesetzeskonformes Bewerbungsverfahren, Bitte an BR, Zustimmung zu verweigern?

    Androhung juristischer Schritte bei Wiederholung?

    Dies ist bei den Telefongesprächen der Fall, da ich nicht die Möglichkeit der Teilnahme hatte oder habe. Ist das aber auch bei den kurzfristig und zu später Uhrzeit angedachten Gesprächserminen der Fall? Bei solchen späten Terminen, ist meine Teilnahme echt schwierig und der AG hat einen Weg gefunden, mich "elegant" aussen vor zu lassen.


    Wie seht ihr das?


    HG Di

    2 Mal editiert, zuletzt von di ()

  • Je nachdem, in welchem Arbeitsverhältnis die Bewerbenden stehen, haben die neben dem Leben auch noch einen Job, während dem ein Bewerbungsgespräch deutlich unpraktischer ist als in einer Eisdiele.

    Das ist sicherlich alles ungünstig, aber die Gesprächstermine macht ja der AG nicht ganz alleine, um die SBV zu ärgern.


    Ob das nun für eine Blockade ausreicht und ob damit irgendwem geholfen ist, vermag ich nicht gut genug zu bewerten.

  • Das es schwierig ist, einen gemeinsamen Terminkonsens Personalleitung/ Bewerber/ SBV zu finden, steht außer Frage, ebenso dass es auch zu solchen späten Terminen kommen kann. Bei rechtzeitiger Terminabsprache ist eine Teilnahme durchaus realisierbar, aber nicht auf diese Art und Weise. Daher fühle ich mich als SBV in meiner Arbeit durchaus behindert.

    Dies ist meine persönlich Einschätzung, unter Hinzuziehung der Erfahrung, die ich bisher gemacht habe, die nicht richtig sein muss. Da es auch mich persönlich betrifft, vielleicht auch keine objektive Einschätzung.


    Daher poste ich es hier, um durch andere Beiträge vielleicht auch einen anderen Blickwinkel zu bekommen. Wenn hier zum Ausdruck kommt, dass ich völlig falsch liege, ist das auch o.k., dann habe ich etwas dazugelernt.

  • Hallo,


    Du mußt zwei Sachverhalte trennen.


    Die terminliche Ansetzung ist grundsätzlich Sache des AG. Du wirst die Zeit eben abfeiern müssen. Und wenn Du verhindert bist, gibt es ja wohl auch noch eine Stellvertretung.


    Etwas anderes ist die Form des Gespräches. Zwar ist die Form auch grundsätzlich Sache des AG, allerdings muß er Dir bei jeder Form der Durchführung die Beteiligung gewährleisten. Deshalb stellt sich die Frage, warum Du an den telefonischen Interviews nicht teilnehmen konntest.

  • warum Du an den telefonischen Interviews nicht teilnehmen konntest.

    [VERMUTUNGSMODUS] Da Video gegangen wäre, Telefon nicht, würde ich hier auf ein Hörproblem tippen. Den Sprecher zu sehen würde das Hören unterstützen/ersetzen. [/VERMUTUNGSMODUS]

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich war zum 1. Termin erschienen und erfuhr dann-> PL ist im Home office und ich muss ja nicht daneben sitzen.

    Telefoninterview mit schwerbehindertem Bewerber am nächsten Tag-> auf Nachfrage der PL, verzichtete der Bewerber auf SBV

  • erwartest du ernsthaft das sich der Bewerber für sein Gespräch nach deiner Verfügbarkeit richtet?

    Manchmal nehmen sich die SBVen zu wichtig - unsere leider auch - bitte nicht persönlich nehmen.

    Aber wenn der Bewerber erst abends kann und die Firma das dann macht kannst du als SBV teilnehmen, deinen Vertreter schicken oder es eben lassen

  • erwartest du ernsthaft das sich der Bewerber für sein Gespräch nach deiner Verfügbarkeit richtet?

    Manchmal nehmen sich die SBVen zu wichtig - unsere leider auch - bitte nicht persönlich nehmen.

    Aber wenn der Bewerber erst abends kann und die Firma das dann macht kannst du als SBV teilnehmen, deinen Vertreter schicken oder es eben lassen

    Dem muss ich zustimmen. Wir hatten kürzlich auch 3 Bewerbergespräche. Da die 3 noch in einem Arbeitsverhältnis standen, konnten sie auch erst nach 17 Uhr. Das ist leider so.


    Würde denn bei Dir die Möglichkeit einer AZ-Verlagerung bestehen? Dass Du eben mal (als Beispiel) von 10:30 bis 18:30 Uhr arbeitest? Da wäre eine Teilnahme ja möglich.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Das es schwierig ist, einen gemeinsamen Terminkonsens Personalleitung/ Bewerber/ SBV zu finden, steht außer Frage, ebenso dass es auch zu solchen späten Terminen kommen kann. Bei rechtzeitiger Terminabsprache ist eine Teilnahme durchaus realisierbar, aber nicht auf diese Art und Weise. Daher fühle ich mich als SBV in meiner Arbeit durchaus behindert.

    ich weiß ja nicht in welcher Branche Du genau arbeitest und welche Stellen besetzt werden sollen, aber Deine Erwartung kann man haben, wenn hunderte Bewerber bei euch Schlange stehen für 1 Stelle.


    Bei uns sieht es seit Jahren so aus: Stellenausschreibung , Stellenausschreibung, ........ :sleeping: :sleeping:

    6-12 Monate später =O


    es hat sich ein Bewerber gemeldet :love:


    Bewerber anrufen: wann können Sie für ein Gespräch, uns würde Mo-Fr zwischen 08 -17 Uhr immer passen.


    Antwort: Samstag 13:00 Uhr, anders kann ich nicht. Und müßte auch jetzt sofort sein, also morgen.

    --> und nun: nö, geht nicht, da hat die SBV/der BRV seinen freien Tag?


    Will sagen: bei dem Fachkräftemangel pfeifft der Bewerber und der AG springt

    und dem Bewerber ist das schnurz-piep-egal ob die beiden Spaßvögel dabei sind

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die Antworten. Prinzipiell kann ich es so einrichten, dass ich länger bleibe, aber diese Kurzfristigkeit ist/ war das Problem. Und da ich seit 2 Wochen sozusagen 2 Jobs machen muss, was mich beim flexiblen Arbeitsbeginn einschränkt, empfand ich es um so ärgerlicher. Da ich die Einladung an Bewerber:in lesen kann, war erkennbar, dass der Terminvorschlag seitens des AG erfolgte, ohne vorherige Absprache mit mir.

    Ich fühlte mich in der Gesamtsituation verarscht und war sauer. Ich hatte gehofft, dass es so etwas wie eine "Mindestladungsfrist" gibt. Ich habe meine Meinung relativiert, auch Dank eurer Beiträge.


    Die Nichtteilnahme an den telefonischen Bewerbungsgesprächen war das Ergebnis von nicht optimaler Organisation, woraus auch der AG gelernt hat (denke und hoffe ich zumindest) und alle nachfolgend terminierten Gespräche fanden mit meiner Beteiligung statt bzw. mit schwerbehindertem Bewerber fand ein 2. Gespräch statt.


    Ich wünsche ein erholsames Wochenende


    HG Di