Guten Morgen,
als einfaches Mitglied unseres BR (welches leider nie eine Grundlagenschulung erhalten hat, da Nachrücker) benötigte ich die Hilfe von erfahrenen Personen, da ich diese in meinen Reihen nicht erhalte und wir auch keinen RA für den BR haben den ich zu Rate ziehen.
Anfragegrund meinerseits ist, dass der noch "amtierende Betriebsrat" (der formal juristisch nicht mehr existiert da die Mindestanzahl von 7 bei der Betriebsgröße auch mit Nachrückern nicht mehr erreicht wird) eine neue Betriebsvereinbarung abschließen will (von der nur wenige Mitarbeiter profitieren, der AG umso mehr). Zudem wurde zu diesem Thema bereits eine BV mit Start 01.10.2021 geschlossen welche eine Laufzeit bis 31.12.2023 hat und nicht gekündigt werden kann. Man hat einen Satz in die zu beschließende BV eingebaut, den ich mit meinem Laienrechtsverständnis für nicht statthaft halte.
Wie verhält es sich wenn ich das "ganze" platzen lasse da wir nicht beschlussfähig sind gegenüber den Mitarbeitern da wir dann betriebsratslos sind (was wir ja eigentlich auch schon sind)? Haben die aktuellen BV´en weiterhin Gültigkeit? Erleiden die Mitarbeiter dadurch Nachteile wenn "wir aufgelöst sind" bis es einen Neugewählten BR gibt? Der Betriebsratsvorsitzende setzt mich dahin unter Druck das der AG dann mit "uns machen kann" was er wolle. Er stimmt mir zu, dass ich formal juristisch im Recht bin (nur auf der Tonspur, persönlich an mich gerichtet) mit dem was ich sage wir "existieren nicht mehr". Hat sich der Vorsitzende schuldhaft verhalten, dass er mit dem ausscheiden der "letzten Person" (was nicht erst vor kurzem war) nicht unverzüglich Neuwahlen anberaumt hat? Oder greift hier bereits der Punkt des Unterlassens als grober Pflichtverstoß? Darf man vom AG erwarten, dass er weiss, das was er gerade macht juristisch nicht haltbar ist/wäre? Habe ich als einfaches BR-Mitglied ein Anrecht darauf einen Fachanwalt ( trägt der AG dann auch die Kosten) dazu befragen oder Bedarf es dazu eines Beschlusses (wobei Beschluss wenn man nicht existiert, hinfällig ist/ wäre)?
Habe ich auf was besonderes zu achten oder soll ich besser eine Faust in der Tasche machen und die kommende Wahl abwarten? Liese sich dann die BV rückwirkend für null und nichtig erklären mit dem Verweis da seinerzeit nicht beschlussfähig?
Erstes Posting meinerseits, hoffentlich ist das nicht allzu schwere Kost.
Ich freue mich auf zukünftigen regen Austausch hier im Forum.
Viele Grüße
Polofahrer