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ist die maximale Anzahl von Stützstimmen irgendwo angegeben?
Beispiel:
Die erste Liste rennt los und sammelt nahezu alle Stimmen im Unternehmen als Stützstimme, die nachfolgenden Listen haben dadurch schlechtere Karten...
Gibt es da irgendwo limitierungen im Sinne der Fairness oder kann ich alles an Stimmen sichern was geht damit andere Listen keine Stimmen mehr bekommen?
oder kann ich alles an Stimmen sichern was geht damit andere Listen keine Stimmen mehr bekommen?
Das würde so tatsächlich auch nur vordergründig funktionieren. Der Fall, dass Stützer mehrere Listen unterschrieben haben, ist explizit in der Wahlordnung vorgesehen. Von daher hilft das Sammeln alleine nicht.
Es geht hier nicht um Fairness, sondern schlicht um Demokratie. Wenn schon nicht genügend Menschen bereit sind die Kandidatur zu unterstützen, wer soll sie dann noch wählen? (Sieh es als äquivalent der 5%-Hürde im Bundestag.)
Die Höchstanzahl von Stützerstimmen ist die Anzahl der auf der Wählerliste stehenden Personen.
Wow! Die Antwort ist eines Juristen würdig:
Sie ist kurz und präzise.
Sie entspricht voll der Wahrheit.
Du kannst nichts damit anfangen
Sorry, Hawky, aber es ging hier doch (recht) eindeutig darum, ob die einzelne Liste in irgendeiner Form daran gehindert ist, mehr Unterschriften zu sammeln, als sie braucht. (Nicht mehr als geht.) Und das ist sie schlicht nicht. Punkt!
(Meine Tochter hätte Dir für die Antwort ein "Hey, Captain Obvious!" an den Kopf geworfen... )
Moritz "eines Juristen würdig" nicht ganz dafür ist die Antwort zu verständlich
zum Thema:
Eine Höchstgrenze ist nicht definiert nur die Mindestgrenze welche besagt 5% der wahlberechtigten Arbeitnehmer bzw. wenn 50 Wahlberechtigte die Vorschlagsliste stützen muss die 5% Klausel nicht mehr erfüllt werden, somit wären in größeren Betrieben auch mehr als 20 Listen möglich.
Und dann gibt es noch Sonderregelungen für Betriebe mit < 100 MA
Die erste Liste rennt los und sammelt nahezu alle Stimmen im Unternehmen als Stützstimme, die nachfolgenden Listen haben dadurch schlechtere Karten...
was natürlich eine theoretische Betrachtung ist und in der Praxis wenig relevanz haben dürfte.
Warum heißt das "Stützunterschriften"`?
weil diese Wähler diese Liste unterstützen wollen (nehme ich mal an, es sei den ihr holt euch die Unterschriften mit der AK40 im Anschlag)
Schlußfolgerung: der Wähler der die Liste A unterstützen will und die Liste A mittels Unterschrift unterstützt, hat gar kein Interesse eine andere Liste auch zu unterstützen (solange der Wähler weiß was er will)
also würden auch 100% Stützunterschriften die Wahl nicht beeinflussen, weil die anderen Listen gar keine Unterstützer gefunden hätten.
Aber auch für die "flexibel gelagerten Unterstützer" gibt es ja noch einen Ausweg, indem sie erklären für welche eigene Meinung sie sich entscheiden
Da derzeitig im Betriebsrat sitze werde ich losrennen und Unterschriften sammeln soviel ich kann, damit es weniger Listen geben wird. Wenn mich alle unterstützen, wie sollen die Listen die nach mir auf Stimmenfang gehen noch teilnehmen?
Muhaha, das System ist klar lückenhaft und meiner Meinung nach hat das nix mit Demokratie zutun....
Wenn das deine Attitüde ist, dann drücke ich dir die Daumen, dass nicht alle dein Stützer auch andere Listen unterschreiben (woran sie nichts und niemand hindert!) und auf spätere Nachfrage vom WV erklären, dass sie ihre Unterschrift auf der anderen Liste aufrecht erhalten, und dir damit die Stütze wieder entziehen. Dann wärst du es nämlich, der, obwohl als erster losgerannt, am Ende ohne gültigen Wahlvorschlag da steht.
Ich vermute mal, da fehlt noch ein ich. Dann allerdings wundert mich deine Frage. Ich hätte behauptet, dass jeder amtierende BR so eine Frage aus dem Ärmel schüttelt... aber so kann man sich (also ich mich) irren.
Wenn mich alle unterstützen, wie sollen die Listen die nach mir auf Stimmenfang gehen noch teilnehmen?
Es ist mitnichten verboten auf mehreren Listen zur Stützung zu unterschreiben allerdings kommt dann:
BetrVGDV1WO §6
(5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.
Also können auch alle anderen Listen nach dir noch laufen und suchen
Nicht falsch verstehen: Ich bin gegen diese Praxis, aber sie scheint nicht reglementiert zu sein.
Niemand hat behauptet das die Mitarbeiter auf mehreren Listen unterschrieben haben.
Nochmal: Sammele ich alle Unterstützer hat keine andere Liste eine Chance, weil entweder keine Unterstützer mehr zur Verfügung stehen oder, sofern der MA 2x unterschreibt die Stimme ungültig ist. Dies ändert an der Benachteiligung der anderen Listen nix.
oder, sofern der MA 2x unterschreibt die Stimme ungültig ist.
nöö
siehe Wahlordnung §6 (5)
(5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt
Nein, die Unterstützerunterschrift wird nicht ungültig. Der Unterstützer wird gefragt, wo er unterstützen will. Sollte er sich nicht melden, so gilt die Unterschrift auf der zuerst eingereichten Liste.
sofern der MA 2x unterschreibt die Stimme ungültig ist.
...ok wir müssen wohl doch beim Urschleim anfangen
Nein, wenn ein MA 2 Listen stützt, wird dadurch seine Stützunterschrift nicht ungültig.
Zitat
§ 6 Abs. 5 BetrVGDV1WO: (5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.
D.h. selbst wenn Du volle 100% der MA dazu bringst Deine Liste zu stützen (weil Du der erste warst), können alle die danach kommen trotzdem überzeugender sein und auch eine Unterschrift bekommen. Wenn dann auf Nachfrage vom WV alle lieber die andere Liste stützen wollen ("Jo, der war zwar der erste, aber alles was danach kam war besser"), hat die andere Liste diese Stützunterschriften und Du verlierst sie.
...oder wenn sie sich nicht äußern und die andere Liste früher eingereicht wurde, verlierst Du sie auch.
wenn jetzt 25% der MA eigene Listen haben (meinetwegen a´1-3 Personen), wäre es dann an Anfechtungsgrund, weil ja schon aufgrund des Wahlgesetzes ein Teil der Kandidaten ausgeschlossen werden obwohl sie wählbar sind, aber aufgrund der Nebenklausel nicht kandidieren dürfen?
Es geht hier nicht um Fairness, sondern schlicht um Demokratie. Wenn schon nicht genügend Menschen bereit sind die Kandidatur zu unterstützen, wer soll sie dann noch wählen? (Sieh es als äquivalent der 5%-Hürde im Bundestag.)
das ist natürlich günstigenfalls ein unglücklicher Vergleich.
die 5%-Hürde verhindert eine Parlamentszersplitterung (Weimarer Rupublik) und so die Handlungsfähigkeit des Parlamentes sichern. Hier werden gewählte Kandidaten mit nicht ausreichend Zuspruch "ausgeschlossen"
bei der 5%-Stützunterschriftenhürde werden Kandidaten verhindert, so das diese gar keine Stimmen bekommen können.
Ungünstigenfalls kann es so passieren, das bei Listenwahl die fähigsten und beliebtesten Kandidaten nicht in den BR kommen können, weil sie gar keine gültigen Wahlvorschlag abgeben konnten.