Betriebsratslos?

  • Hallo Leute,

    Sorry vorweg, wird wahrscheinlich ein langer Text weil es in unserem Unternehmen etwas kompliziert ist. Ich selbst bin nicht im Betriebsrat weil ich noch keinen unbefristeten Vertrag habe. Ich habe meinem syrischen Kollegen ( er ist/war im aktuellen Betriebsrat) meine Unterstützung zugesagt ihm bei seiner Liste zu helfen. Wir sind ein Logistikunternehmen mit ca 600 Beschäftigten. Vor einigen Wochen kam von der Personalabteilung eine E-mail mit der Nachricht dass es aufgrund eines juristischen Formfehlers zurzeit keinen Betriebsrat gibt, die Mitglieder aber mit beratender Tätigkeit trotzdem für uns da sind. Seitdem haben wir keinerlei offiziellen Nachricht mehr erhalten. Mein Kollege ist seit einigen Jahren Gewerkschaftsmitglied und hat sich den Gewerkschaftssekretär versucht ins Boot zu holen. Der hatte ursprünglich auch seine Unterstützung zugesagt, allerdings hat er gestern einen Rückzieher gemacht und gesagt wir sind ein Sauhaufen das lohnt sich nicht da irgendetwas an Zeit und Energie reinzustecken. Er meinte es sind viel zu wenige Gewerkschaftsmitglieder in der Firma wir sollen erstmal ordentlich Werbung für die Gewerkschaft machen dann würde er eventuell was tun. Er hält es trotzdem für Verschwendung da er wortwörtlich gesagt hat euer Betriebsratsvorsitzender ist dumm wie Bohnenstroh, hätte keine Ahnung von nichts und wir sollen ihn so schnell wie möglich absetzen (lassen) . Er weiß nicht ob er so dumm ist oder nur so tut um Zeit zu schinden.

    Über den Flurfunk haben wir nur gehört dass angeblich in zwei Wochen ein Termin vor dem Arbeitsgericht sein soll ( dazu meinte der Herr von der Gewerkschaft da würde aber nicht direkt ein Urteil gefällt, das könne noch gut und gerne 3 Wochen dauern ) aber was das dann für unsere Wahl bedeutet oder ob der alte Betriebsrat weiterhin Bestand hat wissen wir nicht.

    Es gab wohl vor der E-Mail schon eine Verkündung wer im Wahlvorstand ist das waren drei Personen und zwei von den drei Personen waren die letzten Jahre wohl immer auf der Liste des Betriebsratsvorsitzenden da wollte mein Kollege noch wissen ob sowas zulässig ist. Ich hoffe ihr habt gute Ratschläge für unsere weitere Vorgehensweise, weil mein Kollege ist mit seinem Latein am Ende und ich kann ihm da auch nicht wirklich helfen Vielen Dank schon mal undein schönes Wochenende

    Lg

  • Hallo,


    Euer Gewerkschaftssekretär mag sich zwar drastisch und überzogen geäußert haben, aber angesichts dieses Unsinns

    Vor einigen Wochen kam von der Personalabteilung eine E-mail mit der Nachricht dass es aufgrund eines juristischen Formfehlers zurzeit keinen Betriebsrat gibt, die Mitglieder aber mit beratender Tätigkeit trotzdem für uns da sind.

    scheint es nachvollziehbar, wenn ich Dein etwas ungenaues Posting richtig verstehe.

    Denn auch Wahlfehlern ist es allein einem Arbeitsgericht vorbehalten, über die Gültigkeit einer Wahl rechtswirksam zu entscheiden.

    Eine Personalabteilung oder auch der BR selbst haben hier gar nichts festzustellen.

    Wenn also demnächst eine Verhandlung wegen einer Wahlanfechtung stattfindet, bleibt der BR bis zur Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang im Amt. Und wenn es nur um "kleinere" Verstösse geht, die zwar zur Rechtswidrigkeit, aber nicht zur Nichtigkeit führen, haben alle bis dahin gefassten Beschlüsse des BR Bestand.


    "Dumm" ist deswegen Euer BRV bzw. das BR-Gremium in dem Sinn, daß es offensichtlich an elementaren Grundkenntnissen fehlt und sie sich das Vorgehen der Personalabteilung anscheinend widerspruchslos gefallen lassen.

    Deinem Kollegen, dem es ebenfalls an diesen Grundkenntnissen fehlt, ist daher zu raten, bis zur Rechtskraft einer evtl. Wahlanfechtung mit seinen BR-Kollegen dahingehend zu sprechen, daß eben der BR nach wie vor existiert und handlungsfähig ist.


    Falls die Wahlanfechtung Aussicht auf Erfolg hat, hat der BR die Möglichkeit, durch einen Rücktrittsbeschluss und die Bestellung eines Wahlvorstandes bis zur Neuwahl ein sog. "Übergangsmandat" gem. § 22 BetrVG

    § 22 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    auszuüben.

    Damit wird vermieden, daß bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung der Betrieb "betriebsratslos" wird.


    Ach ja, das hier übrigens

    Es gab wohl vor der E-Mail schon eine Verkündung wer im Wahlvorstand ist das waren drei Personen und zwei von den drei Personen waren die letzten Jahre wohl immer auf der Liste des Betriebsratsvorsitzenden da wollte mein Kollege noch wissen ob sowas zulässig ist.

    ist völlig gesetzeskonform. Wahlvorstandsmitglieder dürfen auch selbst Kandidat*innen bei der BR-Wahl sein, sie müssen die Betätigungen nur sorgfältig trennen.

  • Hallo,

    Danke schonmal für die Antwort. Sorry für mein ungenaues Posting das liegt daran dass ich eben mit der Materie noch nie etwas zu tun hatte. Ich möchte nur meinen Kollegen unterstützen weil er sehr engagiert ist aber mit seinen Deutschkenntnissen hapert es noch. Ich habe ihn gestern mal angerufen und gefragt was denn der juristische Formfehler war. Er sagte der jetzige Betriebsrat besteht seit 2017. 2018 kam ein anderes Unternehmen in unsere Firma, und durch diese Übernahme hätte es wohl zu Neuwahlen kommen müssen was aber nicht geschehen ist. Ob das jetzt nur ein Formfehler ist kann ich nicht beurteilen weil mir da das Grundwissen fehlt. Mein Kollege selbst ist seit 2015 im Unternehmen und seit 2017 im Betriebsrat. Laut seinen Aussagen ist der Vorsitzende sehr cholerisch und schreit jeden nieder der nicht seiner Meinung ist bis er dann die Leute auf seiner Seite hat. Es fanden auch nie Schulungen statt. Die Kollegen haben wohl darum gebeten da wurde der Vorsitzender sehr laut und sagte nein das braucht man nicht das kostet die Firma nur unnötig Geld es wurde dann wohl abgestimmt und mit 8 zu 5 abgeschmettert. Falls sich das alles noch hinzieht bin ich am überlegen, mich auch mit aufstellen zu lassen da ich so langsam Gefallen an der Sache finde und meine Entfristung im August wäre.


    Einen schönen Sonntag noch

    Vlg

  • Dann hat sich der Gewerkschaftssekretär nicht drastisch und überzogen, sondern eher noch zurückhaltend und diplomatisch geäußert.

    Ein ungeschulter Betriebsrat arbeitet wie ein Maurer ohne Kelle. Die Weigerung sich schulen zu lassen, begründet nicht in jedem Fall einen Ausschluss aus dem BR (das musste unser Gremium leider selbst einmal erfahren), aber anderen die Schulung zu verweigern, sollte locker zu einem Ausschluss nach §23 Abs. 1 BetrVG reichen. Antragsberechtigt sind der AG (der nicht das geringste Interesse daran dürfte), die Gewerkschaft (die bereits angekündigt hat, angesichts der herrschenden Verhältnisse keinen Finger krumm zu machen) oder 25% der Mitarbeiter. Wie ist denn die Stimmung im Betrieb gegenüber dem BR? Lassen sich diese 25% auftreiben?

    Auch der BR selbst kann den Antrag stellen, ein Mitglied aus dem BR auszuschließen, oder den BRV einfach mehrheitlich abwählen. Wenn aber selbst das scheitert und die BRM sich lieber niederschreien lassen, ist die Einschätzung als Sauhaufen wohl leider ebenfalls berechtigt. :(

    Wenn die Übernahme der anderen Firma 2018 stattfand und keine Neuwahlen durchgeführt wurden, ist es für die jetzigen regulären Wahlen zu spät. Da kann man nur hoffen, dass es dem Kollegen gelingt, eine Mehrheit hinter seiner Liste zu versammeln.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    exakt kann das natürlich nur ein Fachmensch (Fachanwalt-/anwältin für Arbeitsrecht) vor Ort beurteilen, der die ganzen Vorgänge anhand konkreter Daten und Umstände rechtlich bewerten kann.


    Aufgrund der von Dir geschilderten Umstände spricht allerdings einiges dafür, daß der bisherige BR rechtlich "untergegangen" und somit quasi nichtexistent ist, weil er wohl die 6-Monats-Frist des § 21a Abs. 2 BetrVG

    § 21a BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    zur zwingenden Neubestellung eines Wahlvorstandes nicht beachtet hat. Aber auch diesen "Untergang" des BR hätte im Zweifelsfall ein ArbG rechtlich bindend festzustellen.


    Aber wenn der bisherige BR fröhlich weiteramtiert hat, hätte er doch jetzt zwingend einen Wahlvorstand benennen müssen für eine Neuwahl. Ist das geschehen?

    Ach ja, hat denn Dein Kollege einen Rechtsschutz im Arbeitsrecht - zB als Gewerkschaftsmitglied?

  • Wie ist denn die Stimmung im Betrieb gegenüber dem BR? Lassen sich diese 25% auftreiben?

    Die Stimmung ist sehr schlecht. Da ich ja meinem Kollegen Unterstützung zugesagt habe, und versucht habe Leute für seine Liste zu gewinnen, hieß es oft ach lass mich doch in Ruhe mit dem Betriebsrat der macht sowieso nichts. Es haben sich wohl drei oder vier Leute die damals auf der Gegenliste standen, vor einigen Monaten schon überlegt den Vorsitzenden absetzen zu lassen, aber sie kamen zu zu dem Entschluss, dass so etwas viel zu lange dauern würde, und bis dahin wären sowieso schon die Neuwahlen. Soweit ich informiert bin sind immer Dienstags die Sitzungen und in den letzten 9 Monaten gab es vielleicht drei oder vier Sitzungen die waren immer anberaumt und wurden abgesagt. Eine Betriebsversammlung gab es zuletzt 2017 kurz vor den Wahlen danach nicht mehr. Betriebsversammlungen sollten glaube ich mindestens einmal im Jahr sein?


    Aber wenn der bisherige BR fröhlich weiteramtiert hat, hätte er doch jetzt zwingend einen Wahlvorstand benennen müssen für eine Neuwahl. Ist das geschehen?

    Ja der Wahlvorstand wurde bekannt gegeben und einige Tage später kam eben diese E-Mail dass wir aktuell keinen Betriebsrat haben, aber die Mitglieder eben mit beratenden Funktionen für die Belegschaft da sind. Mein Kollege ist seit er Betriebsratsmitglied ist auch Gewerkschaftsmitglied. Er hat ja auch den Gewerkschaftssekretär ins Boot geholt, weil er es satt sich zu engagieren und nichts zu erreichen, sondern im Gegenteil von dem Vorsitzenden noch total fertig gemacht zu werden. Wie gesagt ich habe mich nie mit dem Thema Betriebsrat auseinandergesetzt, aber ich habe so das Gefühl der Vorsitzende sieht seine Felle davonschwimmen und schlägt deshalb so um sich und schreit die Mitglieder nieder.

    Einmal editiert, zuletzt von Lisa k. () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lisa k. mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Lisa,


    rein nach Gesetzeslage muss einmal je Quartal eine Betriebsversammlung stattfinden §43 BetrVG, auch wenn sich daran die meisten Gremien wohl nicht immer halten. Aber wenn wie in Eurem Fall fast gar keine stattfinden, dann ist das ein Verstoß gegen die Pflichten als BR und kann nach §23 BetrVG eine schwerwiegene Verfehlung sein die zu Auflösung des Gremiums führten kann, dies muss allerdings ein Arbeitsgericht feststellen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo,


    daß die fortdauernde Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen ein schwerer Pflichtverstoss ist, die zur Auflösung des Betriebsrats führen kann, wurde schon einige Male entschieden.

    Mit am bekanntesten ist die Entscheidung des LAG Ba-Wü, der Fall "Kärcher", bei dem ein "Kuschel"-BR u.a. deswegen bewußt keine Betriebsversammlungen iSd § 43 BetrVG durchführte, weil er dann auch die IG Metall hätte einladen müssen:

    Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung
    Das LAG Baden-Württemberg hat die Entscheidung bestätigt, den Betriebsrat eines Stuttgarter Unternehmens aufzulösen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass…
    www.bund-verlag.de


    Deinem Kollegen kann man nur empfehlen, nochmals Kontakt zur Gewerkschaft aufzunehmen und im Rahmen des Rechtsschutzes den Sachverhalt zu besprechen, soweit es hier um seine persönliche Rechtsstellung und seine Rechte als BR-Mitglied geht. Das kann die Gewerkschaft nicht verweigern.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, gibt es einen aktuellen Wahlvorstand? Und es gab aber in diesem Jahr noch keine Wahlen.

    Somit wären zumindest die Neuwahlen eingeleitet. Den jetzigen BR aus Amt und Würden zu entfernen, macht ja keinen Sinn. Den gibt es so oder so bald nicht mehr. Also auf in den Kampf und eine Liste mit guten Kandidaten aufstellen. Vom Nichtstun ändert sich nichts.

    Ich würde nochmals Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen. Auch dieser sollte klar sein, dass nur mit neuen Kandidaten sich im BR etwas ändern kann. Hier hilft ggf. reden und mit guten Argumenten überzeugen.

    Was die Kollegen angeht, gern auch das Argument bringen: Jetzt ist die Gelegenheit, einen besseren BR auf die Beine zu stellen.

    Über die Fehler der Vergangenheit zu lamentieren bringt bekanntlicherweise nichts. Bei der Werbung um Kandidaten sucht euch Leute aus, die klar denken können. Es hilft nichts, nur zu meckern. BR-Arbeit ist oft anstrengend und meist läuft es auf Kompromisse heraus. Ich drücke dir und deinem Kollegen die Daumen.

  • Somit wären zumindest die Neuwahlen eingeleitet.

    Vorsicht! Pragmatisch gedacht sehe ich das ganz genau so. Es würde mich aber nicht wundern, wenn die Wahl nachher alleine deshalb anfechtbar wäre, weil ein (nichtexistenter/nichtamtierender) BR hier "einfach irgendwen" zum Wahlvorstand bestimmt hat. Auch dafür gibt es schließlich Gesetze, wie ein Wahlvorstand in Betrieben ohne BR zu bilden ist.


    U.U. wird also das angerufene Arbeitsgericht hier die Bestellung des Wahlvorstandes bestätigen, dann geht es mit der Wahl weiter. Oder aber auch nicht! Insofern würde ich hier immer den Termin vor dem ArbGericht abwarten.


    (Denn wenn der AG jetzt schon "rumzickt" ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das nicht so schnell erledigt haben wird...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Da gebe ich dir prinzipiell recht. Trotz alledem sollte man die angelaufene Wahl zumindest wahrnehmen. Sonst gibt es ggf. keine Veränderung. Die neue BR-Wahl müsste ja auch erst einmal angefochten werden .....

    Falls dies erfolgen sollte, muss man dann die weiteren Schritte gehen.

  • Hallo Leute,

    Nochmals vielen vielen Dank für eure Ratschläge auch im Namen meines Kollegen . Er rief mich vorhin an und erzählte mir, dass direkt nach Ostern eine Betriebsversammlung geplant ist. Da wird wohl der Wahlvorstand gewählt oder bekanntgegeben. Jetzt geht es anscheinend doch recht fix. Das ging heute wohl per E-Mail ins Betriebsratspostfach. ZITAT aus der Mail vom Januar :

    Im Zuge der Vorbereitung dieser Wahlen haben die Geschäftsleitung und der Betriebsrat einen juristischen Formfehler in der jüngeren Vergangenheit entdeckt, der bedeutet, dass wir aktuell keinen aktiven Betriebsrat haben. Geschäftsleitung und Betriebsrat wurden gleichermaßen von dieser Feststellung überrascht!

    Zitat Ende


    jetzt hätte ich noch eine Frage.

    Es gibt zurzeit nur für die Logistik ca 30 interessierte Personen die meinen Kollegen unterstützen wollen. Ist das sinnvoll drei Listen anzulegen? oder soll das alles auf einer bleiben? weil soweit ich weiß braucht doch auch jede Liste diese sogenannten Stützunterschriften? ich habe mich heute da mal ein bisschen eingelesen. Es ist wohl auf jeden Fall davon auszugehen dass der aktuelle Vorsitzende auch



    wieder eine eigene Liste macht.

    Euch noch einen schönen Abend und eine schöne Woche .


    Lg Lisa

  • Wenn der olle Blötschkopp sicher eine eigene Liste aufmacht, könnte (!!!) es interessant sein mehrere Gegenlisten aufzumachen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab. U.a. wie groß das zu wählende Gremium ist. Und ja, mehr Listen brauchen auch mehr Stützunterschriften.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir sind ein Logistikunternehmen mit ca 600 Beschäftigten.

    Es gibt zurzeit nur für die Logistik ca 30 interessierte Personen die meinen Kollegen unterstützen wollen. Ist das sinnvoll drei Listen anzulegen? oder soll das alles auf einer bleiben? weil soweit ich weiß braucht doch auch jede Liste diese sogenannten Stützunterschriften?

    Also bei 600 Beschäftigten wären 30 Stützunterschriften ja genau die benötigten 5% der Belegschaft, die diese Liste stützen müssten.

    Das sind doch erstmal keine schlechten Voraussetzungen. (Natürlich nie zu knapp kalkulieren! Es kann immer passieren, dass ein Stützer auf 2 Listen unterschreibt und dann von einer gestrichen werden muss und ca. 600 könnte ja auch 620 MA bedeuten, womit man dann schon 31 Stützunterschriften benötigt).

    Aber wenn schon 30 MA ihre Unterstützung zugesagt haben, ist das doch schon mal ein sehr guter Anfang. Zuerst macht man diesen 30 klar, dass sie nur eine Liste stützen können und bittet sie entsprechend nur auf dieser Liste zu unterschreiben und dann tingelt man noch ein wenig durch den Betrieb und versucht noch 10 - 15 weitere Unterstützer zu finden.

    Natürlich ist das allein Eure Entscheidung, aber ich persönlich würde sofort eine eigene Liste starten, wenn ich wüsste dass ich das benötigte Minimum an Stützunterschriften quasi schon in der Tasche habe und bloß noch ein paar weitere "zur Sicherheit" sammeln müsste.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Nun ja, einer reicht zwar, aber um im BR etwas zu ändern sollte man ja Stimmen nicht verschenken. Stell dir vor, die Liste bekommt Stimmen für 3 Sitze und muss mangels Kandidaten die Sitze an andere Listen abgeben. Auch nicht schön.

  • Hallo,

    Soweit ich das verstanden habe, sollten wir 30 dann auf einer Liste bleiben? weil wenn wir die wirklich auf 3 x 10 Personen aufteilen würden , bräuchten wir ja Pro Liste diese 30 Unterschriften? also insgesamt 90? oder ist das falsch? Ich hätte dann Angst dass wir diese 90 falls benötigt nicht auftreiben.

    Lg

  • Das siehst du schon richtig: Die 5%, also 30 Stützunterschriften, gelten für jede einzelne Liste, unabhängig von der Anzahl der Kandidaten. Wenn du befürchtest, dass das zu knapp wird, macht lieber 1 Liste oder 2. Du musst auch immer damit rechnen, dass MA auf mehreren Listen Stützunterschriften leisten und später zurückziehen, weil sie nur eine Liste unterstützen können. Kommt dann eine Liste nicht mehr auf die erforderliche Anzahl Stützunterschriften, wäre sie ungültig.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Das mit den Stützunterschriften ist schon richtig und u.U. tatsächlich ein Problem. Dennoch würde ich das hier

    sollten wir 30 dann auf einer Liste bleiben?

    nicht vorbehaltlos bejahen wollen.


    Durch das d'Hondtsche Höchstzahlenverfahren sind die ersten Plätze einer Liste immer "bevorzugt", meint, es ist einfacher jeweils die ersten 5 von zwei Listen reinzubringen, als alle 10 von einer Liste.


    Das lässt sich aber pauschal schwer beurteilen. Aber selbst wenn ihr, sagen wir 90 Unterschriften aufbringen könnt, würde ich dann eher 2 Listen mit je 40 - 50 Unterstützern machen, als drei die so "auf Kante genäht" sind.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!