Betriebsratslos?

  • Moment, entweder Dir oder mir fehlt es gerade am grundlegenden Verständnis :D

    Soweit ich das verstanden habe, sollten wir 30 dann auf einer Liste bleiben?

    Wollen hier alle 30 kandidieren?

    Weil als aller erstes ist eine Wahlvorschlagsliste mal nur eine Liste mit Mitarbeitern, die sich für den Betriebsrat zur Wahl stellen. Hat man diese Liste fertig (Reihenfolge festgelegt, Kandidaten haben alle unterschrieben, dass sie auch kandidieren wollen usw.), erst dann benötigt man für diese fertige Liste Stützunterschriften von mind. 5% der Belegschaft.

    Ich hatte Dich jetzt so verstanden, dass Dein Kollege gerne eine eigene Liste machen würde und schon 30 MA hat, die diese Liste stützen würden und nicht so, dass die alle 30 ebenfalls kandidieren wollen.

    Wenn tatsächlich alle 30 kandidieren wollen, dann müssen sie sich selbst überlegen, ob sie das auf einer oder mehreren Listen tun wollen und natürlich ist jede dieser Listen nur für das Sammeln der eigenen Stützunterschriften zuständig.

    also insgesamt 90? oder ist das falsch?

    ja und nein.

    Ja weil: 3 Listen bräuchten insgesamt 90 Stützunterschriften um alle 3 gültig zu sein.

    nein weil: Dich und Deine Liste interessieren nur die 30, die Deine Liste braucht und nicht die jeweils 30 die andere konkurrierende Listen brauchen. Du wirst also nie in die Verlegenheit kommen, dass Du 90 Stützunterschriften sammeln musst, es sei denn Du willst unbedingt Stützunterschriften für 3 konkurrierende Listen sammeln, damit die auch ja alle zugelassen werden. (Das macht aber eigentlich niemand).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das macht aber eigentlich niemand

    Und genau das habe ich völlig anders verstanden.


    Mein Verständnis:

    Da gibt es einen Kollegen der sich engagieren will. Und 30 Kollegen, die mit ihm am gleichen Strang ziehen wollen, weil sie möglichst großflächig den alten BR-Fürsten vom Thron schubsen wollen. Und jetzt ist eben die Frage, wie sie ihr Ziel am Besten erreichen? Eine Liste mit 30 Kandidaten (womit sie auf jeden Fall schon genügend Stützunterschriften haben), oder doch mehrere Listen, wo sie dann aber eben noch mehr Stützunterschriften brauchen...


    Und schon sind wir mitten drin in den wahltaktischen Überlegungen.


    Aber vielleicht habe ja auch ich Lisa k. völlig falsch verstanden...

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  • Hallo,


    Wollen hier alle 30 kandidieren

    Ja genau das ist der Plan meines Kollegen😀.

    Obwohl es ja eigentlich Quatsch ist, denn für die Mehrheit reichen ja 7 sollte er gewinnen der Rest dürfte ja keinerlei Chancen haben. Ok ein paar gute Nachrücker muss man natürlich auch haben aber mir sind 30 auch fast zuviel. Ich möchte ja nicht dass mein Kollege sich lächerlich macht, aber er ist so besessen davon den BRV abzusägen, oder zumindest die Mehrheit mit seiner Liste zu bekommen, und leider ist er auch ziemlich beratungsresistent . Er denkt diese 30 hat er und die sind dann schon nicht bei dem Vorsitzenden auf der Liste. Es war jetzt nur die Überlegung die Liste zu splitten in 3 bzw 2 mit je 10/15 Leuten. Ich tendiere ja wenn auch eher zu der einen Liste mit 30 Personen, weil ich das Gefühl habe, wenn wir die splitten, könnte es unter Umständen auch schaden, da bei mehreren Listen die Mitarbeiter bei der Wahl womöglich überfordert sind, weil sie nicht wissen wo sie ihr Kreuzchen machen sollen. Wie ich gestern erfahren habe, ist ja bei der eigentlichen Wahl die Liste nicht mehr komplett mit allen Namen sondern man sieht nur noch die ersten 2 oder 3 Namen. Da bei uns in der Firma die Wände Ohren haben, haben wir heute beschlossen uns am Freitag nach Feierabend auf ein Feierabendbierchen zu treffen und da noch mal zu überlegen.

    Jetzt habe ich noch eine Frage :

    unsere Betriebsversammlung mit der Bestellung des Wahlvorstandes soll kurz nach Ostern sein. Da gibt es dann doch auch genaue Fristen? bis wann wären denn dann die Wahlen? ich habe irgendwo was von 10 Wochen gelesen.

    Lg

    Wollen hier alle 30 kandidieren

  • unsere Betriebsversammlung mit der Bestellung des Wahlvorstandes soll kurz nach Ostern sein. Da gibt es dann doch auch genaue Fristen? bis wann wären denn dann die Wahlen? ich habe irgendwo was von 10 Wochen gelesen.

    Lg

    Also, der Zeitrahmen ist sportlich. Die Wahl hat regelhaft bis 31.Mai stattzufinden. Der Wahlvorstand soll 10 Wochen vorher bestellt werden, aber vor allem muss das Wahlausschreiben 6 Wochen vor der Wahl erlassen werden.

  • Die Wahl hat regelhaft bis 31.Mai stattzufinden.

    Da die Kollegen offensichtlich hier den Wahlvorstand gem. § 17 BetrVG in einer Betriebsversammlung bestellen, folgt daraus, dass sie die Regelung für einen Betrieb ohne Betriebsrat für sich in Anspruch nehmen. Und damit gilt die Regelung des § 13 (2) Ziffer 6 BetrVG (Wahl außer der Reihe in Betrieben ohne Betriebsrat). Insofern können wir den Punkt als unbeachtlich ignorieren.



    ich habe irgendwo was von 10 Wochen gelesen.

    Die 10 Wochen gelten grundsätzlich für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit Betriebsrat. Wie Akingretel schon richtig schrieb, beginnt die wichtige Frist mit den 6 Wochen ab Wahlausschreiben.


    D.h. wenn die Betriebsversammlung die bisher angedachten Kollegen als Wahlvorstand bestellt und die ihre Hausaufgaben schon erledigt haben, könnte das Wahlausschreiben auch schneller erlassen werden. Werden es ganz andere Kollegen, könnte es sein, dass sie erst einmal mehr Vorlauf brauchen um sich zu organisieren (und sich den nötigen Sachverstand zu ergattern). Insofern wird die Wahl also frühestens in 6 Wochen stattfinden. Spätestens? Keine Ahnung. Aber vermutlich auch nicht später als die 10 Wochen. (Nur die Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen.)

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  • Da die Kollegen offensichtlich hier den Wahlvorstand gem. § 17 BetrVG in einer Betriebsversammlung bestellen, folgt daraus, dass sie die Regelung für einen Betrieb ohne Betriebsrat für sich in Anspruch nehmen. Und damit gilt die Regelung des § 13 (2) Ziffer 6 BetrVG (Wahl außer der Reihe in Betrieben ohne Betriebsrat). Insofern können wir den Punkt als unbeachtlich ignorieren.

    Lisa schrieb aber am Anfang, dass sie einen BR haben, der vermeintlich "abgesetzt" ist, weil die Frage an sich war ja, sind wir BR-los?

  • Lisa schrieb aber am Anfang, dass sie einen BR haben, der vermeintlich "abgesetzt" ist

    Schrieb sie, richtig. Und jetzt erklärst du mir noch bitte, wie bei einem existierenden BR der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung bestellt werden kann... ?


    Alternativ lesen wir die Folgebeiträge auch noch und stellen fest: uih... sieht so aus, als wäre da wirklich ein BR untergegangen... also scheinen sie sich mit dem Gedanken "angefreundet" zu haben und machen es jetzt richtig. Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat...


    Alles andere macht im Kontext hier keinen Sinn. (Jedenfalls nach meinem Verständnis. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren...)

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  • Da das Ganze recht chaotisch, verwurschtelt klingt, hab ich das so gelesen, dass man nicht so richtig sicher ist.... hat man Br, hat man keinen... Aber ich streit mich da nicht rum, ich drücke der neuen Liste alle Daumen und wünsche dann viel Kraft für eine gute BR-Arbeit.

  • Hallo Leute,

    Hier mal ein Update.

    Ich befürchte das geht bei uns jetzt schon los mit der Mauschelei😬 ich habe leider diese Woche Urlaub. Heute war anscheinend ein Termin vor dem Arbeitsgericht wo ein Antrag abgelehnt wurde, ich weiß aber nicht welcher, ich glaube wegen dem ersten Wahlvorstand der gemeldet wurde. Heute Mittag wurde dann ein Aushang gemacht, dass morgen die Betriebsversammlung stattfindet zur Bestellung des neuen Wahlvorstandes.

    Lg Lisa

  • das geht bei uns jetzt schon los mit der Mauschelei

    Nur weil der Buschfunk noch nicht bis zu dir gedrungen ist, und du nicht weißt, was genau da beim Arbeitsgericht passiert ist, bist du schon bei Mauschelei? Echt jetzt?


    ich glaube wegen dem ersten Wahlvorstand der gemeldet wurde. Heute Mittag wurde dann ein Aushang gemacht, dass morgen die Betriebsversammlung stattfindet zur Bestellung des neuen Wahlvorstandes.

    Das klingt so, als hätte ich mit meiner Vermutung Recht gehabt. Der alte "BR" hat einen Wahlvorstand bestellt. Dann hat man festgestellt, ups... der ist ja eigentlich gar nicht mehr in Amt und Würden und darf damit gar keinen Wahlvorstand mehr bestellen. Also hat man (vermute ich), das Arbeitsgericht angerufen, mit der Bitte, den bestellten Wahlvorstand im Amt zu bestätigen. Das hat das Arbeitsgericht aber (vermute ich) abgelehnt, weil der normale gesetzliche Weg, Bestellung über die Betriebsversammlung noch gar nicht versucht wurde und die Einladung (pfiffigerweise) ja auch schon ergangen war.


    Das klingt für mich nach allem anderen als nach Mauschelei, sondern nach einem ganz normalen Vorgang wenn man versucht "die Kuh vom Eis zu holen".

    Ich vermute (mal wieder/immer noch), dass man euch das alles morgen in der Betriebsversammlung genau erklären wird. (Und wenn nicht, könnt ihr ja fragen.) Wichtig für euch ist doch nur: es gibt jetzt (bald) einen Wahlvorstand und dann auch wieder einen rechtmäßigen BR. Der Rest ist einen Tag nach Wahl irrelevant und Geschichte! ;)

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  • Ich wollte gerade ziemlich genau das Gleiche schreiben wie Moritz.

    (...zum Glück habe ich diesmal nicht zwischendurch telefoniert und es rechtzeitig gesehen :D)

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  • Hi,

    Sorry für meine unglückliche Ausdrucksweise. Ich dachte halt an Mauschelei , weil ich davon ausgegangen bin, dass so eine Ankündigung zur Betriebsversammlung mehrere Tage vorher ausgehängt werden muss, und eben nicht nur einen Tag vorher. Die E-Mail mit dem ursprünglichen Termin ging ja vor zwei Wochen oder so raus und da wurden auch nicht alle Mitarbeiter in den Verteiler genommen.


    Einen schönen Abend noch

    Lg

  • Heute Mittag wurde dann ein Aushang gemacht, dass morgen die Betriebsversammlung stattfindet zur Bestellung des neuen Wahlvorstandes.

    Wenn diese "Betriebsversammlung" die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes sein soll, ist es allerdings zu kurzfristig. Analog zum zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren müsste die Einladung zur Wahlversammlung mindestens 7 Tage vorher erfolgen (§28 (1) WO).

  • dass so eine Ankündigung zur Betriebsversammlung mehrere Tage vorher ausgehängt werden muss, und eben nicht nur einen Tag vorher.

    Das ist grundsätzlich so richtig.


    Leider hatte ich das hier

    Er rief mich vorhin an und erzählte mir, dass direkt nach Ostern eine Betriebsversammlung geplant ist. Da wird wohl der Wahlvorstand gewählt oder bekanntgegeben. (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    so nicht mehr präsent. Nur, dass die BetrVers doch schon angekündigt war.


    Das "Problem" mit dieser kurzfristigen Einladung: ja, das ist grundsätzlich unzulässig und könnte die Wahl des Wahlvorstandes nichtig machen. Und jetzt kommts: Die Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstandes macht aber nicht automatisch eine ansonsten ordentlich durchgeführte BR-Wahl nichtig...


    Es gibt wohl diverse Urteile zum Thema zu kurzfristige Einladung und gleich auch wieder eines, das sagt: ja, aber wenn doch der Großteil der Belegschaft teilgenommen hat - ist doch nur der Wahlvorstand... (sinngemäß, natürlich nicht wörtlich)


    Vielleicht magst Du uns ja mal erzählen, was auf der BetrVers heute herausgekommen ist.

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  • Hallo,

    Ich bin extra hingefahren um mir selbst mal ein Bild zu machen. Es waren gar nicht so viele da, wie ich gedacht habe. Ist wahrscheinlich dem Wetter geschuldet, wir haben aber auch viele krankheitsbedingte Ausfälle und Urlauber. Die Sache war eigentlich nach knapp 15 Minuten erledigt er hat die drei ursprünglich geplanten noch mal vorgeschlagen und abstimmen lassen wer dagegen ist. Da haben sich kaum welche gemeldet dann war das schon erledigt. Dann hat mein Kollege der die Liste macht gesagt dass wir noch zwei Leute stellen als Ersatzmitglieder da kamen dann zwei per Abstimmung von der Liste meines Kollegen dazu. Was mich irritiert hat dass die beiden Geschäftsführer und der Logistikleiter anwesend waren. Ich dachte eigentlich die dürften da gar nicht teilnehmen. Von der Gewerkschaft war leider keiner dabei.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende

    Lg