Unterschriften des Wahlvorstandes - was tun, wenn ein WV krank ist?

  • Hallo,


    morgen wird unser Wahlvorstand offiziell bestellt.

    Wir benötigen 3 Personen, die schon länger der Teilnahme am WV zugestimmt hatten.


    Nun beginnt es ja morgen (24.3.) mit den entsprechenden Vorbereitungen.

    Nun ist eine Kollegin aus dem WV jedoch zur Zeit krank...


    Wie läuft das in einem solchen Fall in Bezug auf die Unterschriften des WV auf den Formularen (beispielsweise die Info an die GF über den Wahlzeitpunkt etc.)?

    Reicht es aus, wenn 2 WV unterschreiben (ggf. mit einem Hinweis auf die Krankheit der 3. Person)?


    Grüße,

    imebro

  • Für solche Fälle einer Verhinderung sollte es entsprechende Ersatzmitglieder im Wahlvorstand geben.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Danke...


    Die Kollegin ist jedoch am Montag wieder da.

    Deshalb dachten wir auch schon an eine Unterschrift "i.A. Name"


    Da wir sehr klein sind (insg. nur 10 MA), haben wir natürlich keine Ersatzmitglieder geplant.


    Grüße,

    imebro

  • Deshalb dachten wir auch schon an eine Unterschrift "i.A. Name"

    das wäre ja falsch, ihr habt den Auftrag ja gar nicht bekommen sondern euch selbst erteilt.

    Ich behaupte mal: nahe an einer Urkundenfälschung

    Würde mich nicht mal wundern, wenn das schon ein Wahlanfechtungsgrund darstellt.


    Aber ihr seit ja noch 2 WV, das reicht doch, ist doch die Mehrheit von 3.

    Dann beschließt und unterschreibt ihr beide und gut ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • sollte man immer machen

    Löst das aktuelle Problem aber nicht.

    Bei uns haben immer nur der Vorsitzende und ein weiteres stimmberechtigtes WV-Mitglied unterschrieben. Zumindest bei der Wahlordnung ist das exakt so auch im Gesetz gefordert. Auch bei den Protokollen ist das so. Ich denke also, dass ihr damit hinkommt.

  • Der Wahlvorstand ist (grundsätzlich) ein eigenständiges Gremium. Und § 1 (2) Satz 1 BetrVGDV1WO billigt dem Wahlvorstand zu, sich eine schriftliche Geschäftsordnung zu geben. Also wird der Wahlvorstand sich auch eine Vertreterregelung geben können/dürfen.


    D.h. die beiden (noch verfügbaren) Mitglieder des Wahlvorstandes nehmen für sich das sogenannte Selbstzusammentretungsrecht in Anspruch, da sie sonst nicht Frist- und Formgerecht agieren können. 2/3 Stimmen reichen um einen stellv.Vorsitzenden zu wählen und zu bestimmen und der unterschreibt statt des erkrankten Vorsitzenden.


    Ach ja, vorher (oder gleichzeitig) noch den AG informieren, dass im WV folgende Stellvertreterregelung gilt ... und ab dafür...


    morgen wird unser Wahlvorstand offiziell bestellt

    Was ich mal so ganz grundsätzlich komisch (aber nicht wirklich lustig!) finde, ist, dass ihr hier ein Problem seht. Und anstatt jetzt einfach zu reagieren und zu sagen: ok, Kollege x ist noch krank, dann bestellen wir ihn aber trotzdem in den Wahlvorstand, als Vorsitzenden bestellen wir Kollegin y und Kollege Z wird Ersatzmitglied, fangt ihr an zu überlegen, mit welchen (juristischen) Winkelzügen ihr euch um eine simple Lösung drücken könnt, bzw. rennt sehenden Auges in die Problemsituation anstatt sie einfach zu umgehen. Warum?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Danke für die guten Tipps...


    Ich gebe Dir grds. Recht Moritz

    Da wir nur 10 MA insg. sind und 3 davon sind schon AL´s sowie 2 im Homeoffice, bleiben nur noch 2 übrig, die jedoch beide ganz neu sind. Die sind noch in der Probezeit und wollen sich lieber noch nicht in dieser Form engagieren, was ich auch verstehe.


    Denke jetzt wird unser WIRKLICHES Problem etwas klarer :)


    Die erkrankte Kollegin ist auch nur "weiteres Mitglied" und nicht die Stellvertreterin.


    Grüße,

    imebro

  • ist auch nur "weiteres Mitglied"

    Das "nur" sollte dich eine Kiste Kaltgetränke an die Kollegin kosten! ;) :P


    Aber dann habt ihr doch gar kein Problem... (ja, ich weiß, auch bei uns unterschreibt gerne mal der komplette Wahlvorstand, aber notwendig ist das nicht!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Auch wenns eigentlich erledigt ist...

    Soweit ich weiß ist imebro ja "Einzelkämpfer", also 1er BR.

    Jetzt ist es ja so, dass der WV ja vom BR bestellt wird und der BR durchaus auch nachträglich noch Ersatzmitglieder bestellen kann.

    Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob imebro bereits selbst im WV ist (klang für mich aber nicht so).

    Aber wäre es da nicht theoretisch möglich, dass imebro als 1er BR beschließt, sich selbst als Ersatzmitglied für den WV zu bestellen?

    (oder übersehe ich da irgendwas?)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser